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   OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10   

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https://dejure.org/2010,18842
OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10 (https://dejure.org/2010,18842)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2010 - 7 U 1794/10 (https://dejure.org/2010,18842)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 7 U 1794/10 (https://dejure.org/2010,18842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des Transportgutes aus einem entgegen der Sicherheitshinweise des Auftraggebers auf einem unbewachten Autobahnparkplatz abgestellten LKW; Mitverschulden des Auftraggebers; Zulässigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung eines Frachtführers bei Verstoß gegen Sicherheitshinweise zur Vermeidung von Beschädigungen des Frachtgutes; Voraussetzungen für die Annahme eines Mitverschuldens des Auftraggebers wegen unterbliebener Wertangaben bzgl. beförderter Güter

  • tis-gdv.de

    Qualifiziertes Verschulden, Mitverschulden, Hinweis hoher Schaden, Schaden

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers bei Verstoß gegen Hinweis des Auftraggebers, LKW nicht auf unbewachten Parkplätzen abzustellen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 29; BGB § 254 Abs. 2; HGB § 425 Abs. 2
    Verstoß des Frachtführers gegen Sicherheitshinweise führt zum Ausschluss des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises auf hohen Wert des Frachtguts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 524 Abs. 1; ZPO § 66 Abs. 1; ZPO § 68
    Beachtlichkeit des Mitverschuldens des Auftraggebers wegen unterbliebener Wertangabe bei Verstoß des Frachtführers gegen Sicherheitshinweise; Zulässiges Ziel der Anschlussberufung; Zulässigkeit des Streitbeitritts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 524 Abs. 1 ; ZPO § 66 Abs. 1 ; ZPO § 68
    Beachtlichkeit des Mitverschuldens des Auftraggebers wegen unterbliebener Wertangabe bei Verstoß des Frachtführers gegen Sicherheitshinweise; Zulässiges Ziel der Anschlussberufung; Zulässigkeit des Streitbeitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Mitverschulden im Rahmen der unbeschränkten Haftung nach Art. 29 CMR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1521
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Diese Bindungswirkung umfasst den im Vorprozess beurteilten Tatsachenkomplex sowie dessen inhaltliche Richtigkeit, soweit er die Entscheidung notwendigerweise trägt (etwa BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 103, 275, 278; 116, 95, 102/103; 157, 98, 99).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84

    Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Diese Bindungswirkung umfasst den im Vorprozess beurteilten Tatsachenkomplex sowie dessen inhaltliche Richtigkeit, soweit er die Entscheidung notwendigerweise trägt (etwa BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 103, 275, 278; 116, 95, 102/103; 157, 98, 99).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Diese Bindungswirkung umfasst den im Vorprozess beurteilten Tatsachenkomplex sowie dessen inhaltliche Richtigkeit, soweit er die Entscheidung notwendigerweise trägt (etwa BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 103, 275, 278; 116, 95, 102/103; 157, 98, 99).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Diese Bindungswirkung umfasst den im Vorprozess beurteilten Tatsachenkomplex sowie dessen inhaltliche Richtigkeit, soweit er die Entscheidung notwendigerweise trägt (etwa BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 103, 275, 278; 116, 95, 102/103; 157, 98, 99).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Dabei ist ein aufklärungsbedürftiges Missverhältnis anzunehmen, wenn der Warenwert den zehnfachen Betrag der zwischen Frachtführer und Auftraggeber vereinbarten Haftungshöchstsumme bzw., wenn die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen des Frachtführers keine Regelung für seine Höchsthaftung vorsehen, den zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR übersteigt (ausdrücklich BGH MDR 2010, 510; bereits zuvor im Rahmen der Paketbeförderung BGH TranspR 2006, 214, 216; 2007, 405, 408 = NJW-RR 2008, 347; ebenso OLG Düsseldorf TranspR 2008, 33, 35).
  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Dabei ist ein rechtliches Interesse anzunehmen, wenn die Rechtsstellung des Streithelfers durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich verschlechtert oder durch ein günstiges Urteil rechtlich verbessert wird (etwa BGHZ 166, 18, 19/20; BGH WM 2006, 1252; OLG Braunschweig FamRZ 2005, 725, 726).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99

    Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Ein Dritter kann nicht selbständiges Angriffsziel der Anschlussberufung sein (vgl. BGH MDR 1989, 522; NJW 1991, 2569; MDR 2000, 843/844), auch nicht der Streithelfer des Berufungsklägers (so BGH NJW 1995, 198/199).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Dabei ist ein aufklärungsbedürftiges Missverhältnis anzunehmen, wenn der Warenwert den zehnfachen Betrag der zwischen Frachtführer und Auftraggeber vereinbarten Haftungshöchstsumme bzw., wenn die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen des Frachtführers keine Regelung für seine Höchsthaftung vorsehen, den zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR übersteigt (ausdrücklich BGH MDR 2010, 510; bereits zuvor im Rahmen der Paketbeförderung BGH TranspR 2006, 214, 216; 2007, 405, 408 = NJW-RR 2008, 347; ebenso OLG Düsseldorf TranspR 2008, 33, 35).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Dabei ist ein rechtliches Interesse anzunehmen, wenn die Rechtsstellung des Streithelfers durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich verschlechtert oder durch ein günstiges Urteil rechtlich verbessert wird (etwa BGHZ 166, 18, 19/20; BGH WM 2006, 1252; OLG Braunschweig FamRZ 2005, 725, 726).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 223/93

    Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
    Ein Dritter kann nicht selbständiges Angriffsziel der Anschlussberufung sein (vgl. BGH MDR 1989, 522; NJW 1991, 2569; MDR 2000, 843/844), auch nicht der Streithelfer des Berufungsklägers (so BGH NJW 1995, 198/199).
  • OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04

    Anforderungen an die Zulassung einer Nebenintervention in

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 303/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

  • OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19

    Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der

    Die Sicherheitsanweisungen enthalten dann ja bereits eine ausreichende Information, die gerade dem Verlust des Transportguts entgegenwirken soll (so ausdrücklich OLG München, Urteil vom 5. Mai 2010 - 7 U 1794/10, juris Rn. 24; im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Mai 2016 - 3 U 214/15, juris Rn. 29).
  • OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21

    Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen

    Die Sicherheitsanweisungen enthalten im Ergebnis bereits eine ausreichende Information, die gerade dem Verlust des Transportguts entgegenwirken soll (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13. Juni 2019 - 11 U 6/19, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 5. Mai 2010 - 7 U 1794/10, juris Rn. 24; im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Mai 2016 - 3 U 214/15, juris Rn. 29).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 1 HKO 5875/19

    Ungeklärter Verlust von Gut

    Dabei ist ein aufklärungsbedürftiges Missverhältnis anzunehmen, wenn der Warenwert den zehnfachen Betrag der zwischen Frachtführer und Auftraggeber vereinbarten Haftungshöchstsumme bzw., wenn die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen des Frachtführers keine Regelung für seine Höchsthaftung vorsehen, den zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR übersteigt (OLG München, Urteil vom 05. Mai 2010, Az.: 7 U 1794/10 Rn. 25 m.w.N., zitiert nach juris).
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