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   OLG München, 05.05.2010 - 7 U 4134/09   

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https://dejure.org/2010,19607
OLG München, 05.05.2010 - 7 U 4134/09 (https://dejure.org/2010,19607)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2010 - 7 U 4134/09 (https://dejure.org/2010,19607)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 7 U 4134/09 (https://dejure.org/2010,19607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Anspruch auf Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens mangels Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach neuem Recht; Voraussetzungen eines Forderungserlasses bzw. -verzichts sowie der Vereinbarung eines Entgelts für Kapitalbeistand

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 30, 31, 32a; HGB § 172a; BGB §§ 242, 397
    Nicht-Mahnung rückständiger Darlehensraten nicht als unzweideutiges Verhalten i. S. e. ausdrücklichen Forderungsverzichts zu verstehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen einer GmbH und einem stillen Gesellschafter; Rückforderung des Darlehens in der Krise der Gesellschaft; Anforderungen an die Feststellung des Erlasses der Darlehensforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen einer GmbH und einem stillen Gesellschafter; Rückforderung des Darlehens in der Krise der Gesellschaft; Anforderungen an die Feststellung des Erlasses der Darlehensforderung

  • rechtsportal.de

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen einer GmbH und einem stillen Gesellschafter; Rückforderung des Darlehens in der Krise der Gesellschaft; Anforderungen an die Feststellung des Erlasses der Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 14.04.2010 - 7 U 5167/09

    Unternehmensformwechsel: Heilungswirkung von Rechtsverstößen bei der

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 4134/09
    Da das Urteil derzeit ebenfalls beim hiesigen Senat anhängig sei (Az.: 7 U 5167/09) und nicht rechtskräftig sei, sei nicht auszuschließen, dass die Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG unzulässig war, so dass die GmbH noch weiter besteht.

    Zwar hat der hiesige Senat am 14.4.2010 im Verfahren 7 U 5167/09 festgestellt, dass der Umwandlungsbeschluss bezüglich der Beklagten zu 1) von der Rechtsform einer GmbH in die nunmehrige Rechtsform einer GmbH & Co. KG für nichtig erklärt wird.

    Danach lassen Mängel des Formwechsels die Wirkungen der Eintragung in das Handelsregister unberücksichtigt (vgl. Entscheidungsgründe im Urteil des hiesigen Senats vom 14.4.2010, Az. 7 U 5167/09, Lutter/Decher, Umwandlungsgesetz, 4. Aufl. § 202 Rz. 52, 60, Kort, Die Aktiengesellschaft 2010, 230 ff.).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 4134/09
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.1.2009 (III ZR 260/07 = BGHZ 179/249), ergebe sich die Anwendbarkeit des alten Rechts auf den vorliegenden Altfall bereits aus der Überleitungsvorschrift in Artikel 103 d EGInsO.
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG München, 05.05.2010 - 7 U 4134/09
    Das neue Recht ist anwendbar, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nach dem Stichtag 1.11.2008 eröffnet wurde (vgl. Altmeppen, NJW 2008, 3601, BGH vom 26.1.2009, II ZR 260/07 = BGHZ 179/249).
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