Rechtsprechung
   OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12000
OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11 (https://dejure.org/2011,12000)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2011 - 31 Wx 164/11 (https://dejure.org/2011,12000)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 31 Wx 164/11 (https://dejure.org/2011,12000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Voraussetzungen für die Durchführung des Feststellungsverfahrens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1936, 1964, 1965, 1966; BayAGGVG Art. 37
    Verfahren zur Feststellung des Fiskuserbrechts bei Ausschlagung durch vorrangige Erben und Anregung durch Nachlassgläubiger durchzuführen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des gesetzlichen Erbrechts des Staates; Maßgeblichkeit der Werthaltigkeit des Nachlasses allein für die Frage des Umfangs der gebotenen Ermittlungen zum Bestehen von Erbrechten Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren zur Feststellung des gesetzlichen Erbrechts des Staates

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1379
  • FGPrax 2011, 187
  • FamRZ 2011, 1618
  • Rpfleger 2011, 669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stade, 05.02.2002 - 9 T 290/01
    Auszug aus OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11
    (1) Zum Teil wird eine solche Pflicht generell verneint (vgl. Firsching/Graf Nachlassrecht, 9. Auflage Rdnr. 4.521; Bestelmeyer in Anmerkung zu LG Stade Rpfleger 2004, 568; Frohn Rpfleger 1986, 37/38), zum Teil die Durchführung von Ermittlungen in das Ermessen des Nachlassgerichts gestellt (BayObLGZ 1957, 360/364; RGRK/Kregel BGB § 1936 Rn. 1 a.E.).

    Der überwiegende Teil der Literatur (MüKo/Leipold BGB § 1964 Rn. 3 und 8; Soergel/Stein 13. Auflage § 1964 Rn. 2; Erman/Schlüter BGB 12. Auflage § 1964 Rn. 2; Bamberger/Roth BGB 3. Auflage § 1964 Rn. 3; Staudinger/Marotzke BGB § 1964 Rn. 3 und Burandt/Rojahn/Trimborn von Landenberg a.a.O. § 1965 Rn. 3, beide aber einschränkend, sofern die Kosten unverhältnismäßig groß wären) wie auch der Rechtsprechung (KG OLG 9, 384; LG Düsseldorf Rpfleger 1981, 358; LG Stade Rpfleger 2004, 568 mit abl. Anm. Bestelmeyer) bejahen hingegen eine Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts auch in solch einem Fall.

    Dass bei einem nicht werthaltigen Nachlass von vornherein keine weiteren kostenverursachenden Ermittlungen zur Feststellung des Erbrechts Dritter veranlasst sind, kann daher nicht dazu führen, dass bereits von der Einleitung und Durchführung des Feststellungsverfahrens im Sinne der §§ 1964, 1965 BGB Abstand zu nehmen wäre (in diesem Sinne wohl Bestelmeyer in Anmerkung zu LG Stade Rpfleger 2004, 568).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Das Erbrecht des Staates trägt gerade den Charakter eines wirklichen privaten Erbrechts, nicht dagegen eines hoheitlichen Aneignungsrechts (OLG München NJW-RR 2011, 1379, 1380; Staudinger/Werner (2008), BGB § 1936 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18

    Ausschlagungserklärung des gesetzlichen Vertreters, Gebrauchmachen von der

    So sind keine weitreichenden Ermittlungen geboten, wenn der Nachlass wertlos oder überschuldet ist (OLG München, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 31 Wx 164/11, zitiert nach Juris Rn. 22; Staudinger/Mesina (2017) BGB § 1964, Rn. 5).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Durch diesen Beschluss werden weder das Erbrecht des Staates begründet noch Erbrechte bislang unermittelt gebliebener vorrangiger Erben ausgeschlossen (OLG München NJW-RR 2011, 1379, 1381; MünchKomm-BGB/Leipold, § 1964 Rn. 9; Staudinger/Marotzke, BGB [2008] § 1964 Rn. 13; Erman/Schlüter aaO Rn. 1; Palandt/Weidlich aaO Rn. 2).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    So sind keine weitreichenden Ermittlungen geboten, wenn der Nachlass wertlos oder überschuldet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2018 - 21 W 56/18 -, ZEV 2019, S. 21 [22 Rn. 13]; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 31 Wx 164/11 -, NJW-RR 2011, S. 1379 [1380 a.E.]; Leipold , in: MüKo BGB, 8. Auflage 2020, § 1964, Rn. 4; Me?.ina , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1964, Rn. 4 f.; Weidlich , in: Palandt, BGB, 79. Auflage 2020, § 1964, Rn. 1; Zimmermann , Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis, 3. Auflage 2016, Abschnitt E, Rn. 240).

    Vor diesem Hintergrund liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der öffentlichen Aufforderung nur ganz ausnahmsweise vor, etwa dann, wenn der Nachlass überschuldet ist oder keine die Kosten deckende Masse vorhanden ist (vgl. Heinemann , in: BeckOGK BGB, Stand 1. August 2020, § 1965, Rn. 10; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 31 Wx 164/11 -, NJW-RR 2011, S. 1379 [1381]; Me?.ina , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1965, Rn. 1).

  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 05.05.2011 (Az.: 31 Wx 164/11 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12

    Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus

    Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 31 Wx 164/11 - (NJW-RR 2011, 1379 = juris Rn. 12) diesen zivilrechtlichen Charakter des Fiskalerbrechts zutreffend wie folgt beschrieben:.
  • OLG Hamm, 30.12.2016 - 15 W 386/16

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach Feststellung des Erbrechts des Fiskus

    Sinn und Zweck der Regelung liegt nicht in fiskalischen Gründen (Burandt/Rojahn/Große-Boymann Erbrecht 1. Auflage, 2011, § 1936 Rn. 1), sondern u.a. in der Ordnungsfunktion, nämlich in dem Bestreben, herrenlose Nachlässe zu verhindern und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung zu gewährleisten, zumal der Staat über einen umfänglichen und sachkundigen Verwertungsapparat verfügt, so dass eine öffentlich-rechtliche Durchführung der Nachlassabwicklung gerechtfertigt ist (Burandt/Rojahn/Große-Boymann; Leipold in Münchener Kommentar, aaO, § 1936 Rdn. 2; OLG München, NJW-RR 2011, 1379-1381).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 05.05.2011 (Az.: 31 Wx 164/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht