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   OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19   

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OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19 (https://dejure.org/2019,83731)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2019 - 26 UF 285/19 (https://dejure.org/2019,83731)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - 26 UF 285/19 (https://dejure.org/2019,83731)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1706
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Eine solche Trennung stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar und ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018, 1 BvR 383/18).

    Eine Gefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt dann vor, wenn bereits ein Schaden beim Kind eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Ausmaß besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018, 1 BvR 383/18; BVerfG NJW 2017, 1295; BVerfG FamRZ 2014, 1005; BGH FamRZ 2019, 598).

    Solche Eingriffe dürfen nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 2016, 439; BGH a.a.O.), insbesondere, wenn sie mit der Trennung des Kindes von den Eltern verbunden sind (§ 1666 a BGB; s. auch z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018, 1 BvR 383/18).

    Bei einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung müssen zudem die negativen Folgen der Trennung durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG, FamRZ 2018, 1084).

  • KG, 12.06.2015 - 3 UF 191/14

    Kindschaftssachen: Kostenentscheidung bei Erfolglosigkeit des durch einen

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Denn gemäß § 81 Abs. 3 FamFG, der auch im Rahmen von § 84 FamFG Anwendung findet (KG FamRZ 2016, 81), können Verfahrenskosten minderjährigen Beteiligten nicht auferlegt werden.

    Eine Kostenbeteiligung der Beteiligten C. M. scheidet gemäß § 81 Abs. 3 FamFG, der auch im Rahmen des § 84 FamFG Anwendung findet (KG FamRZ 2016, 81), aus.

  • OLG Koblenz, 12.12.2018 - 13 WF 986/18
    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Die wirksame Beauftragung und Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts zur Vertretung eines Beteiligten in einem familiengerichtlichen Verfahren durch den Beteiligten selbst setzt dessen Verfahrensfähigkeit voraus (Keidel-Zimmermann, FamFG, 19 Aufl. 2016, Rdnr. 16 zu § 9, Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 40 Aufl., Rdnr, 6 zu § 9 FamFG, OLG Koblenz, Beschluss vom 12.12.2018, 13 WF 986/18).

    Bei der Ausübung des staatlichen Wächteramts in kindschaftsrechtlichen Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB handelt es sich jedoch nach ganz überwiegender Ansicht, welcher sich auch der Senat anschließt, nicht um ein dem Minderjährigen zustehendes konkretes subjektives Recht nach bürgerlichem Recht i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (Köhler, ZKJ, 2018, 50 ff, Keidel-Zimmermann, FamFG, 9. Aufl., Rdnr. 12 zu § 9 FamFG, Beck-OK Veit, BGB, Stand 01.02.2019, Rdnr. 124.1 zu § 1666 BGB, Staudinger-Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, Rdnr. 257 zu § 1666 BGB, Münchener Kommentar - Olzen, BGB, 7 Aufl., Rdnr. 212 zu § 1666 BGB, OLG Koblenz, Beschluss vom 12.12.2018, 13 WF 986/18).

  • BVerfG, 20.01.2016 - 1 BvR 2742/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Rückübertragung der

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Dem Staat ist es allerdings nicht gestattet, seine eigenen Vorstellungen von einer geeigneten Kindererziehung an die Stelle der Vorstellung der Eltern zu setzen und gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeit der Kinder sorgen zu wollen (BVerfG FamRZ 2016, 439; BVerfG FamRZ 2015, 112).

    Solche Eingriffe dürfen nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 2016, 439; BGH a.a.O.), insbesondere, wenn sie mit der Trennung des Kindes von den Eltern verbunden sind (§ 1666 a BGB; s. auch z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018, 1 BvR 383/18).

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Eine Gefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt dann vor, wenn bereits ein Schaden beim Kind eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Ausmaß besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018, 1 BvR 383/18; BVerfG NJW 2017, 1295; BVerfG FamRZ 2014, 1005; BGH FamRZ 2019, 598).

    Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge als besonders schwerer Eingriff kann daher nur bei einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes mit einer höheren - einer im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmenden - ziemlichen Sicherheit eines Schadenseintritts verhältnismäßig sein (BGH, Beschluss vom 06.02.2019, XII ZB 408/18).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 11 WF 271/13

    Kindschaftsverfahren: Vorrang der Vertretung eines Kindes durch einen

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 17.01.2014 (11 WF 271/13) hat die Geltendmachung des Widerspruchsrechts eines Jugendlichen gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB zum Gegenstand, für welches die Verfahrensfähigkeit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 BGB allgemein anerkannt ist.
  • OLG Hamburg, 02.05.2017 - 12 WF 70/17

    Familiengerichtliches Verfahrens wegen Gefährdung des Kindeswohls:

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Soweit seitens des OLG Hamburg (Beschluss vom 02.05.2017, Az. 12 WF 70/17) sowie des OLG Brandenburg (Beschluss vom 31.03.2014, Az. 13 UF 50/14) eine Verfahrensfähigkeit von Jugendlichen im Verfahren gemäß § 1666 BGB bejaht wurde, betreffen diese Entscheidungen die im vorliegenden Fall nicht gegebene Fallkonstellation, wonach sich der Jugendliche gegen die Ablehnung von Schutzmaßnahmen nach § 1666 BGB wendet, also der Jugendliche ein Recht auf staatliche Schutzmaßnahmen geltend macht.
  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11

    Überprüfung der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch das Gericht

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts in einem familiengerichtlichen Verfahren ist jedenfalls dann von Amts wegen zu prüfen, wenn - wie hier - begründete Zweifel an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts gemäß § 11 FamFG bestehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011, 3 Wx 80/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2018 - 2 UF 18/17

    Rechtmäßigkeit familiengerichtlicher Maßnahmen wegen unterbliebener Beschulung

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 (2 UF 18/17) wird lediglich eine eigene Beschwerdebefugnis einer 13jährigen, hierbei jedoch gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, angenommen.
  • OLG Stuttgart, 28.09.2017 - 18 WF 128/17

    Elterliche Sorge: Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
    Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 19.09.2017 (18 WF 128/17) trifft - soweit ersichtlich - keine Aussage zur Verfahrensfähigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
  • OLG Braunschweig, 17.05.2016 - 1 WF 105/16

    Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für einen afghanischen

  • OLG Karlsruhe, 01.08.2013 - 5 UF 62/13
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 12 UF 140/15
  • OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 13 UF 50/14
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 8 UF 187/17

    Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2015 - 18 WF 25/15
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