Rechtsprechung
OLG München, 05.08.1988 - 19 W 1977/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags gegen eine Versäumnis der Einspruchsfrist; Beginn der Einspruchsfrist im Falle unwirksamer Zustellung eines Versäumnisurteils; Bedeutung der Übersendung der Abschrift eines Widerspruchs für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 05.08.1987 - 30 O 7830/87
- OLG München, 05.08.1988 - 19 W 1977/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 234
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85
Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG München, 05.08.1988 - 19 W 1977/88
Da der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in NJW 1987, 592 die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in NJW 1976, 1597 zustimmend zitiert, ist davon auszugehen, daß auch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht die Meinung vertritt, der Zustellungsbevollmächtigte müßte im Mahnverfahren bereits bei Widerspruchseinlegung oder zumindest bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist benannt werden.Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht daraus, daß im streitgegenständlichen Falle - im Gegensatz zu den Sachverhalten der Entscheidungen BGH MJW 1979, 218 und BGH NJW 1987, 592 - am 5.8.1987 eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, auf Grund deren das Versäumnisurteil gegen den Beklagten erging.