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   OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20   

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https://dejure.org/2020,22802
OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20 (https://dejure.org/2020,22802)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2020 - 34 Wx 310/20 (https://dejure.org/2020,22802)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2020 - 34 Wx 310/20 (https://dejure.org/2020,22802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 18 Abs. 1 S. 1, § 19, § 20, § 71 Abs. 1; BGB § 164 Abs. 1, § 311 Abs. 1, § 883 Abs. 1, § 1804; FamFG § 10 Abs. 2 S. 1
    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung - keine Abhängigkeit der Eintragung vom Nachweis der vollen Entgeltlichkeit der Grundstücksübertragung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 19, 20; BGB § 883 Abs. 1
    Eingeschränkte grundbuchamtliche Prüfung bei beantragter Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • rewis.io

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung - keine Abhängigkeit der Eintragung vom Nachweis der vollen Entgeltlichkeit der Grundstücksübertragung

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchamtliche Prüfung Voraussetzungen für Eintragung Auflassungsvormerkung.

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was darf das Grundbuchamt vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung prüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksübertragung: Keine Abhängigkeit der Grundbucheintragung von voller Entgeltlichkeit (IMR 2021, 1055)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.12.1982 - 15 W 372/82

    Kein wirksames Nießbrauchsrecht ohne Nutzungen und Besitz

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Der Gesetzgeber verzichtet im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung bewusst auf die Prüfung des der Eintragung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts (OLG Hamm Rpfleger 1983, 144; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 5 f.) und fordert stattdessen mit der Bewilligung eine von dem materiellen Recht losgelöste Erklärung, durch die der verlierende Teil dem Grundbuchamt gestattet, die Eintragung vorzunehmen (Hügel/Holzer § 19 Rn. 2).

    Das Grundbuchamt ist somit grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt, die Wirksamkeit des der Änderung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu untersuchen und ihre Eintragung davon abhängig zu machen (BayObLG DNotZ 1990, 510; OLG Hamm Rpfleger 1983, 144).

    Soweit hingegen lediglich eine Bewilligung nach § 19 GBO erforderlich ist, darf das Grundbuchamt die Eintragung nur ausnahmsweise ablehnen, nämlich wenn es aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig würde (BayObLG DNotZ 1990, 510; Rpfleger 1969, 48; OLG Hamm Rpfleger 1983, 144; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 14; Demharter § 19 Rn. 4; Hügel/Holzer § 19 Rn. 17).

  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Das Grundbuchamt ist somit grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt, die Wirksamkeit des der Änderung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu untersuchen und ihre Eintragung davon abhängig zu machen (BayObLG DNotZ 1990, 510; OLG Hamm Rpfleger 1983, 144).

    Soweit hingegen lediglich eine Bewilligung nach § 19 GBO erforderlich ist, darf das Grundbuchamt die Eintragung nur ausnahmsweise ablehnen, nämlich wenn es aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig würde (BayObLG DNotZ 1990, 510; Rpfleger 1969, 48; OLG Hamm Rpfleger 1983, 144; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 14; Demharter § 19 Rn. 4; Hügel/Holzer § 19 Rn. 17).

  • BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03

    Verstoß einer Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Dabei hat das Gericht explizit darauf abgestellt, dass Verfahrensgegenstand nicht die Eintragung der Auflassung, sondern die der Vormerkung sei, die sich nach § 19 GBO richte, und das Bestehen des zu sichernden Anspruchs deshalb nicht zu prüfen sei (BayObLG IBRRS 2003, 2677).
  • OLG München, 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

    Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Deshalb sind auch die angeführten Beschlüsse des Senats und des OLG Frankfurt a.M. hier nicht einschlägig, denn deren Gegenstand war jeweils die Eintragung einer Auflassung und nicht die einer Vormerkung (vgl. Senat vom 27.1.2017, 34 Wx 15/17 = IBRRS 2017, 1892 bzw. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2015, 13193).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Denn in der Vertragsurkunde vom 7.2.2020 weist nichts auf eine gemischte Schenkung hin; die Parteien, auf deren Wissen und Wollen es insoweit ankommt (BGH NJW-RR 1996, 754; MüKoBGB/Koch § 516 Rn. 34; Palandt/Weidenkaff § 516 Rn. 13), gingen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses offensichtlich von einer Gleichwertigkeit der Leistungen aus.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Deshalb sind auch die angeführten Beschlüsse des Senats und des OLG Frankfurt a.M. hier nicht einschlägig, denn deren Gegenstand war jeweils die Eintragung einer Auflassung und nicht die einer Vormerkung (vgl. Senat vom 27.1.2017, 34 Wx 15/17 = IBRRS 2017, 1892 bzw. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2015, 13193).
  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92

    Sicherung von Rückübertragungsansprüchen für Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Ob der Vertragsschluss durch X.P. gemäß § 164 Abs. 1 BGB von der erteilten Vollmacht umfasst und damit der nach § 883 Abs. 1 BGB zu sichernde Anspruch gemäß § 311 Abs. 1 BGB entstanden ist, hat das Grundbuchamt daher grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 1/3; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; MüKoBGB/Kohler 8. Aufl. § 885 Rn. 27; Palandt/Herrler BGB 79. Aufl. § 885 Rn. 14; NK-BGB Sachenrecht/Krause 4. Aufl. § 885 Rn. 33).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 316/09

    Ausübung eines Rangvorbehalts durch einen von mehreren Miteigentümern

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Zu den Entscheidungen des Grundbuchamts im Sinne dieser Bestimmung zählen auch Zwischenverfügungen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO (OLG Hamm FGPrax 2010, 177; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 11; Demharter GBO 31. Aufl. § 71 Rn. 1; Hügel/Kramer GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 68).
  • OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18

    Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur

    Auszug aus OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
    Die übereinstimmenden materiellen Rechtsänderungserklärungen der Beteiligten sind dem Grundbuchamt dann in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (Senat vom 1.10.2018, 34 Wx 10/18 = DNotZ 2019, 50/51; Demharter § 20 Rn. 38; Hügel/Hügel § 20 Rn. 2).
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