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   OLG München, 05.10.2017 - 2 Ws 1235/17   

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https://dejure.org/2017,39689
OLG München, 05.10.2017 - 2 Ws 1235/17 (https://dejure.org/2017,39689)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2017 - 2 Ws 1235/17 (https://dejure.org/2017,39689)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - 2 Ws 1235/17 (https://dejure.org/2017,39689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 152 Abs. 2, § 172 Abs. 2; StGB § 339
    Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags mangels Einlegung einer Vorschaltbeschwerde gem. § 172 Abs. 1 StPO

  • rewis.io

    Klageerzwingungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 1 ; StPO § 173
    Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags mangels Einlegung einer Vorschaltbeschwerde gem. § 172 Abs. 1 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 152 Abs. 2 ; StPO § 172 Abs. 2 ; StGB § 339
    Ablehnung; Darlegung; Dienstaufsichtsbeschwerde; Klageerzwingungsantrag; Klageerzwingungsverfahren; Rechtsbruch; Vorschaltverfahren; Beschwerde; Bescheid; Auflage; Rechtsbeugung; Untätigkeitsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Auch das Oberlandesgericht München hat den Beschwerdeführer mehrfach darauf hingewiesen, dass er vor Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung eine Vorschaltbeschwerde einlegen muss (vgl. z. B. OLG München vom 5.10.2017 Az. 2 Ws 1235/17 KL - 2 WS 1238/17 KL; vom 3.9.2018 Az. 2 Ws 847/18 KL), ohne dass bislang eine seiner Verfassungsbeschwerden gegen diese Entscheidungen mit der Begründung erfolgreich gewesen wäre, die Auffassung des Oberlandesgerichts sei unzutreffend.
  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

    Die Verfassungsbeschwerde vom 2. November 2017 richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 5. Oktober 2017 Az. 2 Ws 1235/17 KL - 2 WS 1238/17 KL, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StPO vom 1. August 2017 als unzulässig verworfen wurde.
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