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   OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17   

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https://dejure.org/2017,38224
OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17 (https://dejure.org/2017,38224)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2017 - 34 Wx 324/17 (https://dejure.org/2017,38224)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - 34 Wx 324/17 (https://dejure.org/2017,38224)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 894, 899; GBO § 53; ZPO §§ 180, 191, 192, 194, 750 Abs. 1, §§ 866, 867
    Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen Zwangshypothek wegen geltend gemachter fehlender Zustellung

  • rewis.io

    Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek; Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Voraussetzungen Amtswiderspruch gegen Zwangshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellungsurkunde kommt volle Beweiskraft zu!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Ausreichender Rechts- und Eigentumsschutz ist der Beteiligten zu 1 dadurch gewährleistet, dass sie wegen des behaupteten (allerdings heilbaren; vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815; BayObLG NJW-RR 2003, 1668/1669) Zustellungsmangels sowie des behaupteten Nichtbestehens der Vollstreckungsforderung - gegebenenfalls im Weg der einstweiligen Verfügung - die Eintragung eines Widerspruchs nach §§ 894, 899 Abs. 1 und Abs. 2 BGB gegen die nach ihrer Meinung derzeit unwirksamen Zwangshypotheken im gerichtlichen Verfahren gegen die Gläubiger betreiben kann (vgl. Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 867 Rn. 10 f.; Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 40; Becker in Musielak/Voit ZPO 14. Aufl. § 867 Rn. 7).
  • OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16

    Bezeichnung eines Insolvenzverwalters als Berechtigter im Grundbuch bei

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Wird dieser Antrag abgewiesen, kann ein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel bei behaupteter anfänglicher Unrichtigkeit allerdings nach herrschender Ansicht ebenfalls nur zur Eintragung eines Amtswiderspruchs oder zur Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit führen (vgl. § 53 Abs. 1 GBO; Senat vom 2.2.2016, 34 Wx 20/16, juris; OLG Hamm FGPrax 2012, 54; kritisch Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 150 f.).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Dabei müssen die Gesetzesverletzung feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft sein (Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 37/16 = Rpfleger 2016, 556; Demharter § 53 Rn. 20, 25 und 28; Hügel/Holzer § 53 Rn. 15, 25 und 32).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Mithin hat das Grundbuchamt nicht gegen gesetzliche Pflichten verstoßen, als es die Eintragung nicht von weiteren Nachweisen für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung - hier für den Umstand, dass die Beteiligte zu 1 an der Zustelladresse einen Wohnsitz unterhält - abhängig gemacht hat (vgl. auch OLG Nürnberg vom 15.3.2012, 15 W 300/12, juris).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Das Grundbuchamt durfte von einer wirksamen Zustellung an die im Titel bezeichnete Schuldnerin ausgehen, denn die zum Nachweis erfolgten Zustellungsurkunden erbringen als öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 182 Abs. 1, 418 ZPO bis zum Beweis des Gegenteils (§ 418 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH WM 2011, 2017/2018; WM 2004, 2203/2204) den vollen Nachweis für die in ihnen bezeugten Tatsachen, mithin für die im Gerichtsvollzieherauftrag durch einen Postbediensteten vorgenommenen Zustellungen durch Einlegen in einen zur Wohnung der Zustelladressatin gehörenden Briefkasten oder sonstige Vorrichtung gemäß § 750 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO i. V. m. §§ 191, 192, 194, 180 ZPO.
  • OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 26/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Verfahren der

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Wird dieser Antrag abgewiesen, kann ein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel bei behaupteter anfänglicher Unrichtigkeit allerdings nach herrschender Ansicht ebenfalls nur zur Eintragung eines Amtswiderspruchs oder zur Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit führen (vgl. § 53 Abs. 1 GBO; Senat vom 2.2.2016, 34 Wx 20/16, juris; OLG Hamm FGPrax 2012, 54; kritisch Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 150 f.).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03

    Heilung bei fehlendem Nachweis über die Zustellung einer zum Vollzug des Arrests

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Ausreichender Rechts- und Eigentumsschutz ist der Beteiligten zu 1 dadurch gewährleistet, dass sie wegen des behaupteten (allerdings heilbaren; vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815; BayObLG NJW-RR 2003, 1668/1669) Zustellungsmangels sowie des behaupteten Nichtbestehens der Vollstreckungsforderung - gegebenenfalls im Weg der einstweiligen Verfügung - die Eintragung eines Widerspruchs nach §§ 894, 899 Abs. 1 und Abs. 2 BGB gegen die nach ihrer Meinung derzeit unwirksamen Zwangshypotheken im gerichtlichen Verfahren gegen die Gläubiger betreiben kann (vgl. Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 867 Rn. 10 f.; Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 40; Becker in Musielak/Voit ZPO 14. Aufl. § 867 Rn. 7).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    Auszug aus OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17
    Das Grundbuchamt durfte von einer wirksamen Zustellung an die im Titel bezeichnete Schuldnerin ausgehen, denn die zum Nachweis erfolgten Zustellungsurkunden erbringen als öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 182 Abs. 1, 418 ZPO bis zum Beweis des Gegenteils (§ 418 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH WM 2011, 2017/2018; WM 2004, 2203/2204) den vollen Nachweis für die in ihnen bezeugten Tatsachen, mithin für die im Gerichtsvollzieherauftrag durch einen Postbediensteten vorgenommenen Zustellungen durch Einlegen in einen zur Wohnung der Zustelladressatin gehörenden Briefkasten oder sonstige Vorrichtung gemäß § 750 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO i. V. m. §§ 191, 192, 194, 180 ZPO.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18

    Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Leistungen: Geltendmachung der Beendigung des

    Daher wird in Fällen, in denen wie vorliegend eine Zwangssicherungshypothek angeblich zu Unrecht eingetragen wurde, ein Amtswiderspruch jedoch versagt, ein Vorgehen des Betroffenen aus §§ 894, 899 BGB allgemein für zulässig erachtet (OLG München, Beschluss vom 05.10.2017 - 34 Wx 324/17 -, Rn. 25, juris; Beschluss vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17 -, Rn. 16, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.01.2007 - 2 W 249/05 -, Rn. 8, juris; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 53 GBO, Rn. 23, 19; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 37; Riedel in BeckOK ZPO, 27. Edition, Stand 01.02.2017, § 867 ZPO, Rn. 35.2).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2019 - 20 W 326/17

    Zur Frage des Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

    Zulässig ist die Beschwerde mithin nicht mit dem Ziel der Löschung, sondern nur mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO; dies gilt mithin auch, wenn es etwa an allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen - wie der Zustellung - fehlt (vgl. OLG München RPfleger 2018, 200, zitiert nach juris).
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