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   OLG München, 05.11.2009 - 1 U 5235/08   

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https://dejure.org/2009,41854
OLG München, 05.11.2009 - 1 U 5235/08 (https://dejure.org/2009,41854)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.2009 - 1 U 5235/08 (https://dejure.org/2009,41854)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 2009 - 1 U 5235/08 (https://dejure.org/2009,41854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Amtshaftungsanspruch einer Partnerschaftsgesellschaft bestehend aus Fachärzten für Chirurgie wegen verspäteter Zulassung der Partner zur vertragärztlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - 1 U 5235/08
    a) Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 11.07.1985, III ZR 62/84, zur Einlegung der Amtshaftungsklage noch während des Verwaltungsgerichtsprozesses folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - 1 U 5235/08
    Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil des Landgerichts auf der Fristüberschreitung beruht (vgl. BGH NJW 92, 2146).
  • BGH, 12.04.2006 - III ZR 35/05

    Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für Pflichtverletzungen der

    Auszug aus OLG München, 05.11.2009 - 1 U 5235/08
    Zwar gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.04.2006, III ZR 35/05), da die Beklagte nur die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses entsandt hat, zunächst nur für den hier nicht gegebenen Fall, dass die Einstimmigkeit der Entscheidungen des Ausschusses festgestellt ist.
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    c) Dass wegen des Beratungsgeheimnisses eine Aufklärung über das Stimmverhalten der ärztlichen Mitglieder nicht möglich oder - wie das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2009 (1 U 5235/08, BeckRS 2009, 86312) in einer Parallelsache befunden hat - eine Beweisaufnahme hierüber unzulässig wäre, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.
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