Rechtsprechung
OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 18 Abs. 1, 22 Abs. 1, 29, 32
Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Fusion nach Schweizer Recht durch Vorlage eines mit Apostille versehenen Handelsregisterauszugs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge einer juristischen Person des Schweizer Rechts gegenüber dem Grundbuchamt
- rewis.io
Ermittlungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich ausländischen Rechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, §§ 29, 32
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge einer juristischen Person des Schweizer Rechts gegenüber dem Grundbuchamt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Verschmelzung, Handelsregister, Zwischenverfügung
- noerr.com (Kurzinformation)
Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Fusion nach Schweizer Recht beim Grundbuchamt
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsnachfolge einer juristischen Person des Schweizer Rechts nach Fusion durch Absorption
Papierfundstellen
- Rpfleger 2016, 219
- NZG 2016, 150
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei …
Auszug aus OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15
Die Zwischenverfügung hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Grundbuchamt auch im Antragsverfahren nach § 13 Abs. 1 GBO sich die maßgebliche Kenntnis etwa anwendbaren ausländischen Rechts und von dessen konkreter Ausgestaltung in der ausländischen Gerichtspraxis regelmäßig selbst verschaffen muss (BGH NJW-RR 1991, 1211; MDR 2002, 899; 2003, 1128; Rpfleger 2007, 210;… Demharter § 13 Rn. 5;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. Internationale Bezüge Rn. 17).Wie das Grundbuchamt im Übrigen vorgeht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BGH Rpfleger 2007, 210/211).
- KG, 18.10.2012 - 1 W 334/12
Nachweis der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer italienischen GmbH …
Auszug aus OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15
Besteht im Übrigen Gleichwertigkeit zwischen dem Schweizer und dem deutschen Handelsregister, dürften auch keine Bedenken bestehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nachgewiesen anzusehen (§ 22 Abs. 1, § 29 GBO), wenn ein mit Apostille versehener Handelsregisterauszug vorgelegt wird, der den Fusionsvorgang ausweist (…Hügel/Zeiser Rn. 104; vgl. KG OLGE 12, 157/158 und FGPrax 2013, 10 für Vertretungsnachweise durch Auszüge aus Basler Handels- bzw. italienischem Unternehmensregister). - BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01
Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Berücksichtigung …
Auszug aus OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15
Die Zwischenverfügung hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Grundbuchamt auch im Antragsverfahren nach § 13 Abs. 1 GBO sich die maßgebliche Kenntnis etwa anwendbaren ausländischen Rechts und von dessen konkreter Ausgestaltung in der ausländischen Gerichtspraxis regelmäßig selbst verschaffen muss (BGH NJW-RR 1991, 1211; MDR 2002, 899; 2003, 1128; Rpfleger 2007, 210;… Demharter § 13 Rn. 5;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. Internationale Bezüge Rn. 17). - BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
Auszug aus OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15
Weil sich der Beschwerdegegenstand auf das in der Verfügung bezeichnete Eintragungshindernis beschränkt, ist über den Eintragungsantrag selbst nicht zu entscheiden (…Demharter GBO 29. Aufl. § 77 Rn. 15); dies ist vielmehr Sache des Grundbuchamts, an das die Akten zurückgegeben werden (BayObLG NJW-RR 1991, 465). - BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01
Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei …
Auszug aus OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15
Die Zwischenverfügung hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Grundbuchamt auch im Antragsverfahren nach § 13 Abs. 1 GBO sich die maßgebliche Kenntnis etwa anwendbaren ausländischen Rechts und von dessen konkreter Ausgestaltung in der ausländischen Gerichtspraxis regelmäßig selbst verschaffen muss (BGH NJW-RR 1991, 1211; MDR 2002, 899; 2003, 1128; Rpfleger 2007, 210;… Demharter § 13 Rn. 5;… Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. Internationale Bezüge Rn. 17).