Rechtsprechung
OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18, 2 Ws 1161/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
StPO § 406a Abs. 1 S. 1
Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren, Kostentragung - rewis.io
Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren, Kostentragung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.08.2018 - 5 KLs 401 Js 160054/14
- OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18, 2 Ws 1161/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch; …
Auszug aus OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18
Zutreffend weisen die Beschwerdeführer im Übrigen darauf hin, dass der Adhäsionsantrag in seiner ursprünglichen Fassung nicht vollständig unzulässig gewesen ist, sondern nur soweit keine Kongruenz mit dem Anklagegegenstand bestanden hat (vgl. BGH 5 StR 381/02). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung …
Auszug aus OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18
Es können vielmehr auch weitere sachlich gerechtfertigte Gesichtspunkte in die zu treffende Ermessensentscheidung einfließen (BVerfG Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 1730/06, BeckRS 2007, 22769, beck-online). - LG München I, 22.08.2018 - 5 KLs 401 Js 160054/14
Absehen von Entscheidung über Adhäsionsantrag mangels Eignung zur Erledigung im …
Auszug aus OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18
Die sofortigen Beschwerden der Adhäsionsantragsteller A. W. gemeinnützige GmbH und A. W. GmbH gegen den Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München I vom 22. August 2018, Gz.: 5 KLs 401 Js 160054/14, werden als unbegründet verworfen.
- LG Berlin, 01.11.2021 - 536 KLs 5/21
Eignung des Adhäsionsverfahrens bei zu erwartender Verfahrensverzögerung
Es ist absehbar, dass die Ausübung der Fragerechte der Adhäsionskläger, ihr Recht, Beweisanträge zu stellen, und voraussehbare Streitigkeiten über die Ausübung der Frage- und Verfahrensrechte der Verteidiger einerseits und der Prozessbevollmächtigten der Adhäsionskläger anderseits zu erheblichen Verzögerungen im Ablauf der Beweisaufnahme führen werden (vgl. zu diesem Grund für eine mögliche Verzögerung: OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 -, juris Rn. 16 f.).Die in der gesetzlichen Regelung zum Ausdruck kommende Gewichtung von Opferinteressen ist im Rahmen der bei der Absehensentscheidung vorzunehmenden Ermessensausübung zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 -, Rn. 20, juris).
Bei der Adhäsionsklägerin kommt hinzu, dass diese als juristische Personen keinen besonderen persönlichen Belastungen ausgesetzt sind und sich als juristische Personen auch nicht auf die Genugtuungsfunktion des Adhäsionsverfahrens berufen können und ihr Interesse an dem Verfahren nur wirtschaftlicher Natur ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 -, Rn. 21, juris).
- KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19
Unzulässige innerprozessuale Bedingung eines Rechtsmittels
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 - [bei juris ]).