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   OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08   

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OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08 (https://dejure.org/2008,2214)
OLG München, Entscheidung vom 06.03.2008 - 34 Wx 14/08 (https://dejure.org/2008,2214)
OLG München, Entscheidung vom 06. März 2008 - 34 Wx 14/08 (https://dejure.org/2008,2214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    BGB §§ 107, 873, 1909; GBO § 81 Abs. 1; GVG § 75; WEG §§ 10 Abs. 3 und 4, 20 Abs. 2
    Erwerb von Wohnungseigentum durch Minderjährigen

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren; Einwilligungsvorbehalt für das dingliche Rechtsgeschäft bei Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 873, 1909; GBO § 81 Abs. 1; GVG § 75; WEG §§ 10 Abs. 3 und 4, 20 Abs. 2
    Erwerb von Wohnungseigentum durch Minderjährigen

  • Judicialis

    BGB § 107; ; BGB § 873; ; BGB § 1909; ; GBO § 81 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 8 Satz 1 Halbs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kammerentscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen - Erwerb von Wohnungseigentum durch Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die Übertragung einer Grundbuchbeschwerde von der zuständigen Zivilkammer auf einen Einzelrichter ohne rechtliche Grundlage als eine durch den gesetzlichen Richter getroffene Entscheidung; Persönliche und unbeschränkte Haftung eines Wohnungseigentümers als Kriterium der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnungseigentum an Minderjährige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schenkung einer Eigentumswohnung an Minderjährigen

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung einer Eigentumswohnung: Können die Eltern ihr Kind vertreten? (IMR 2008, 1010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 99
  • Rpfleger 2008, 416
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    c) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 161, 170; 162, 137) gilt folgendes:.

    Bei der Anwendung von § 107 BGB außer Betracht bleiben nur typischerweise ungefährliche Rechtsnachteile, zu denen etwa die mit einem Grundstückserwerb verbundene Verpflichtung zur Tragung öffentlicher Lasten gezählt wird (BGHZ 161, 170/177 ff.).

    Denn das Vermögen des Minderjährigen ist nicht weniger gefährdet, wenn der Eintritt eines Rechtsnachteils zwar von den Parteien des Rechtsgeschäfts nicht gewollt, vom Gesetz jedoch als dessen Folge angeordnet wird (BGHZ 161, 170/178; 162, 137/140; Feller DNotZ 1989, 66/70 f. und MittBayNot 2005, 412/413).

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    c) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 161, 170; 162, 137) gilt folgendes:.

    Denn das Vermögen des Minderjährigen ist nicht weniger gefährdet, wenn der Eintritt eines Rechtsnachteils zwar von den Parteien des Rechtsgeschäfts nicht gewollt, vom Gesetz jedoch als dessen Folge angeordnet wird (BGHZ 161, 170/178; 162, 137/140; Feller DNotZ 1989, 66/70 f. und MittBayNot 2005, 412/413).

  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Dies ist ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund (vgl. § 547 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 1989, 229/230; 1993, 600; 2001, 1357; Meikel/Streck GBO 9. Aufl. § 81 Rn. 5; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 34).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 65/87
    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Die Entscheidung des Landgerichts beeinträchtigt sie in ihrer Rechtsstellung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1204).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    In seiner Entscheidung vom 9.7.1980 (BGHZ 78, 28/31 f.) hat es der Bundesgerichtshof noch dahingestellt sein lassen, ob der Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen auch dann als ein nicht ausschließlich lukratives Rechtsgeschäft anzusehen ist, wenn hinsichtlich des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander sowie hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums keine die gesetzliche Ausgestaltung abändernden Bestimmungen getroffen worden sind (BGHZ 78, 28/31 f. m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Jedenfalls wenn die Vereinbarung der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsordnung) eine Öffnungsklausel enthält, ist es für das Grundbuchamt schlechterdings nicht feststellbar, ob Beschlüsse, die im Grundbuch nicht eintragungsfähig sind (BGHZ 127, 99/104; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 52), die gesetzliche Ausgestaltung des Wohnungseigentums abgeändert und die den einzelnen Wohnungseigentümer treffenden Verpflichtungen nicht unerheblich verschärft haben.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 10/88

    Widerruf des einmal erteilten Einverständnisses

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Dies ist ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund (vgl. § 547 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 1989, 229/230; 1993, 600; 2001, 1357; Meikel/Streck GBO 9. Aufl. § 81 Rn. 5; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 34).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Nach der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.6.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft entwickelten Haftungskonzeption (BGHZ 163, 154/172 = NJW 2005, 2061/2067) bestand eine akzessorische (Außen-) Haftung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht.
  • OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76
    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertritt dazu einerseits die Ansicht, dass die Einschaltung eines Ergänzungspflegers beim Erwerb von Wohnungseigentum nur dann erforderlich ist, wenn die Gemeinschaftsordnung über das Gesetz hinausgehende Pflichten begründet (OLG Celle NJW 1976, 2214; Palandt/Heinrichs/Ellenberger BGB 67. Aufl. § 107 Rn. 4; PWW/Völzmann-Stickelbrock BGB 2. Aufl. § 107 Rn. 9; MünchKomm/Schmitt BGB 5. Aufl. § 107 Rn. 47 bei ee und Rn. 48 bei gg; Staudinger/Knothe BGB Bearb. 2004 § 107 Rn. 13).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08
    Dies ist ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund (vgl. § 547 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 1989, 229/230; 1993, 600; 2001, 1357; Meikel/Streck GBO 9. Aufl. § 81 Rn. 5; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 34).
  • BayObLG, 27.01.1987 - RReg. 1 Z 167/86

    Zeitpunkt der Wertfeststellung eines Grundstücks für die Enteignung nach einem

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Danach ist der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen stets als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft anzusehen (OLG München ZEV 2008, 246, 247; AK-BGB/Kohl, § 107 Rn. 23; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 60; Köhler, JZ 1983, 225, 230; Schöner/Stöber, aaO; unklar Hügel/Reetz, GBO, 2. Aufl., Abschnitt rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretungsmacht Rn. 163 a.E.).

    aa) Zweifelhaft ist allerdings, ob sich das, wie das Beschwerdegericht im Anschluss an das Oberlandesgericht München (ZEV 2008, 246, 247) meint, schon aus den Befugnissen der Eigentümerversammlung zur Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss nach Maßgabe von § 16 Abs. 3 und 4 oder § 21 Abs. 7 WEG oder aus dem Umstand ableiten lässt, dass solche Änderungen der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch nicht eingetragen werden können.

    In diesem Umfang haftet der Minderjährige aber, worauf das Berufungsgericht mit Recht abgestellt hat, nicht nur mit der ihm geschenkten Eigentumswohnung, sondern auch mit seinem übrigen Vermögen (OLG München, ZEV 2008, 246, 247).

  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Die in der notariellen Urkunde vom 27.12.2017 getroffene Vereinbarung ist daher für den minderjährigen Beteiligten zu 3 wegen der ihn aufgrund der Vermietung (das gilt auch bei auch bei vorbehaltenem Nießbrauch) bzw. als Wohnungseigentümer treffenden Verpflichtungen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGH DNotZ 2011, 346 [Rn. 11]; BGH DNotZ 2005, 625; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 18/11 = ZEV 2011, 263; OLG Hamm ZWE 2010, 370; Senat vom 6.3.2008, ZEV 2008, 246; Hügel/Kral WEG 2. Aufl. Rn. 136).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2021 - 9 WF 158/21

    Bestellung eines Ergänzungspflegers im Rahmen der Schenkung von Wohneigentum

    Anders ausgedrückt: der dingliche Erwerb einer Eigentumswohnung ist ausnahmslos "nicht lediglich rechtlich vorteilhaft" im Sinne des § 107 BGB (BGH NJW 2010, 3643; OLG München NotBZ 2008, 161; OLG Hamm ZWE 2010, 370; Löhnig NZFam 2020, 971, 974).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 W 330/10

    Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Zuwendung einer Eigentumswohnung an

    Der Senat folgt den hinweisenden Ausführungen im Beschluss des OLG München (ZEV 2008, 246), dass die veränderte Außenhaftung der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 8 WEG n.F.) und die erweiterte Beschlusskompetenz der Miteigentümer (§§ 16 Abs. 3 und 4, 21 Abs. 7 WEG n.F.) unter Berücksichtigung der fehlenden Publizität der Beschlusslage einer Gemeinschaft (§ 10 Abs. 4 WEG) bei abstrakter Betrachtung ein so erhebliches Haftungsrisiko des Erwerbers begründet, dass regelmäßig nicht von einem lediglich vorteilhaften Geschäft ausgegangen werden kann.
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Wx 114/08

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeister in Bayern zur Abgabe einer

    Dies ist ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund (vgl. § 78 Satz 2 GBO, § 547 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 1989, 229/230; 1993, 600; 2001, 1357; Senat FGPrax 2008, 99; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 81 Rn. 5; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 34).
  • OLG München, 09.07.2009 - 34 Wx 52/09

    Grundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im zulassungsfreien

    Dies ist ein absoluter Rechtsbeschwerdegrund (vgl. § 547 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 1989, 229/230; 1993, 600; 2001, 1357; Senat FGPrax 2008, 99; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 34).
  • AG Essen-Borbeck, 15.04.2010 - Blatt 1982 (GER - 1982-2)

    Zivilrecht

    Inwieweit das Vermögen der Minderjährigen durch evtl. nicht im Grundbuch verlautbarte Vereinbarungen und Beschlüsse gefährdet ist, kann abstrakt nicht beurteilt werden,siehe OLG München,Beschluss vom 6.3.2008-34 Wx 14/08.
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