Rechtsprechung
OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 3 U 131/98
Schadensersatz wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation durch den Arzt; …
Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
Halte ein Arzt, der zu einem Notfallpatienten gerufen werde, diesen irrtümlich für tot und unterlasse er deshalb Wiederbelebungsversuche, müsse entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 11.1.1999, VersR 2000, 1373) zudem dieser Fehler nicht so schwer wiegen, dass dem Patienten für den Nachweis der Kausalität des Fehlverhaltens Beweiserleichterungen zugute kämen.Es erscheint dem Senat nicht schlechthin unverständlich, dass der Beklagte - wie er bei seiner Anhörung glaubhaft bekundete - aus diesen Anzeichen den falschen Rückschluss gezogen hat, die Klägerin habe bereits so lange im Wasser gelegen, dass sie ertrunken sei (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2000, 1373, 1374, das die Annahme eines Internisten aufgrund klinischer - und damit unsicherer - Todeszeichen, der Notfallpatient sei tot und nicht mehr reanimierbar, nicht schlechthin für grob fehlerhaft beurteilte).
- OLG Hamm, 23.08.2000 - 3 U 229/99
Fehlbeurteilung eines Phlebographiebefundes
Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
Ein fundamentaler Diagnosefehler bzw. Diagnoseirrtum liegt regelmäßig vor, wenn eine Krankheitserscheinung in völlig unvertretbarer Weise gedeutet, elementare Kontrollbefunde nicht erhoben werden oder das diagnostische Vorgehen des Arztes als nicht mehr vertretbar und unverständlich bewertet wird (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 315, 316). - OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB
Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
1 U 4142/05. - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
Die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, ist dabei hoch anzusetzen (BGH NJW 1981, 2360). - BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/06
Ein grober Behandlungsfehler ist gegeben, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 2002, 1026, 1027).