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   OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15   

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https://dejure.org/2016,7040
OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15 (https://dejure.org/2016,7040)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2016 - 20 U 3830/15 (https://dejure.org/2016,7040)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2016 - 20 U 3830/15 (https://dejure.org/2016,7040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 428, 430; EGBGB Art. 25; Rom-I-VO Art. 4 Abs. 2
    Ausgleichsanspruch bei Erbauseinandersetzung nach italienischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung der Abhebung eines Ehegatten- von einem Oder-Konto in der Erbauseinandersetzung

  • rewis.io

    Erbenauseinandersetzung bei Geltung italienischen Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung der Abhebung eines Ehegatten- von einem Oder-Konto in der Erbauseinandersetzung

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung der Abhebung eines Ehegatten- von einem Oder-Konto in der Erbauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung der Abhebung eines Ehegatten von einem Oder-Konto in der Erbauseinandersetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 398
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98

    Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15
    Die Vermutungsregel des § 430 BGB gilt auch bei Verfügungen eines Ehegatten über das Oder-Konto während der Ehezeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090, 1091).
  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89

    Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der

    Auszug aus OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15
    Im Prozess muss deshalb der Gegner der von der Vermutungswirkung begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darlegen und gegebenenfalls beweisen, welche eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Köln WM 2000, 2485/2487).
  • OLG Köln, 14.12.1999 - 15 U 79/99

    Behandlung von Oder-Konten im Erbfall

    Auszug aus OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15
    Im Prozess muss deshalb der Gegner der von der Vermutungswirkung begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darlegen und gegebenenfalls beweisen, welche eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Köln WM 2000, 2485/2487).
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