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   OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21   

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https://dejure.org/2022,8185
OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21 (https://dejure.org/2022,8185)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2022 - 7 U 9421/21 (https://dejure.org/2022,8185)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2022 - 7 U 9421/21 (https://dejure.org/2022,8185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 138; Rom I-VO Art. 4 Abs. 3
    Nichtigkeit eines Anteilskaufvertrags wegen kollusiven Zusammenwirkens

  • rewis.io

    Abtretung, Kaufpreis, Kaufvertrag, Eintragung, Berufung, Gesellschaft, Gesellschafter, Vertragsschluss, Handelsregister, Zustimmung, Ordnungsgeld, Anfechtung, Gesellschafterliste, Versicherung, Zug um Zug, eidesstattlichen Versicherung, eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4; BGB § 894 ; BGB § 138
    Gesellschafterstellung in einer GmbH; Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste; Nichtigkeit des Vertragsschlusses eines Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des Vollmachtgebers; Kollusive Schädigungsabsicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, bei Veräußerung von GmbH-Anteilen, Beschlussanfechtungsklage, Beschlussmängel, Beschlussmängelklage, Beschlussmängelrecht, Beschlussmängelstreit, Beschlussmängelstreitigkeiten, Beschlussnichtigkeitsklage, BGB § 823, BGB § 823 Abs. 2, BGB § 826, Einstweilige ...

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei kollusivem Zusammenwirken der Vertragsparteien

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag nach § 138 BGB nichtig, den ein Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des Vollmachtgebers abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87, Rdnr. 10, Urteil vom 08.03.1989 - IV a ZR 353/87, Rdnr. 10 und Urteil vom 18.02.2003 - X ZR 245/00, Rdnr. 39).
  • OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22

    Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    Da es bei der Eintragung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 3 S. 3 GmbHG um die Verhinderung eines Rechtsscheinserwerbs geht, begegnet es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.02.2022 - 7 W 186/22, Rdnr. 29) keinen Bedenken, der Klägerin als tatsächlicher Rechtsinhaberin eine längere Frist zur Ergreifung sichernder Maßnahmen zuzubilligen.
  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    Zwar läge im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17) ein Verfügungsgrund vor, da einem Gesellschafter bei einem Streit über die Gesellschaftereigenschaft effektive Mittel an die Hand gegeben werden müssten, um seine streitige materiell-rechtliche Gesellschafterstellung bis zur Klärung in der Hauptsache zu sichern.
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag nach § 138 BGB nichtig, den ein Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des Vollmachtgebers abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87, Rdnr. 10, Urteil vom 08.03.1989 - IV a ZR 353/87, Rdnr. 10 und Urteil vom 18.02.2003 - X ZR 245/00, Rdnr. 39).
  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    In diese Beurteilung miteinzubeziehen sind dabei auch der Grad der Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Verfügungsklägers sowie die Eindeutigkeit der Rechtslage (Senat, Urteil vom 13.09.2006 - 7 U 2912/06, Rdnrn. 26 - 28).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag nach § 138 BGB nichtig, den ein Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des Vollmachtgebers abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87, Rdnr. 10, Urteil vom 08.03.1989 - IV a ZR 353/87, Rdnr. 10 und Urteil vom 18.02.2003 - X ZR 245/00, Rdnr. 39).
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