Rechtsprechung
   OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06   

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https://dejure.org/2006,5025
OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,5025)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2006 - 32 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,5025)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 32 Wx 74/06 (https://dejure.org/2006,5025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 79

    KostO §§ 156, 19 Abs. 4; FGG § 27
    Ermittlungspflicht zur Fortführung nach § 19 Abs. 4 KostO

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4
    Gebührenermäßigung bei Überlassung landwirtschaftlichen Betriebes: Notar muss nach Fortführungsabsicht fragen

  • Judicialis

    KostO § 156; ; KostO § 19 Abs. 4; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 156 § 19 Abs. 4; FGG § 27
    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur Fortführungsabsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berücksichtigung Kostenrechnung im Verfahren der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahr 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Kostenrechnung eines Notars im Rechtsbeschwerdeverfahren im Verfahren der weiteren Beschwerde; Nichtabgabe einer Erklärung über die Fortführungsabsicht wegen Unkenntnis des § 19 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berechnung der Notariatsgebühren bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 430
  • FGPrax 2006, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Richtig ist auch, dass auf Dauer verpachtete Flächen dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht zur Verfügung stehen und daher der Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO (BayObLGZ 1994, 110 = MittBayNot 1994, 359) nicht unterliegen.

    bb) Maßgeblich für die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts war jedoch (BayObLGZ 1994, 110/112), dass die Fortführung des Betriebes der Erwerberin weder möglich noch von ihr beabsichtigt war.

  • OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

    Anders ist es jedoch, wenn die Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes durch die Erwerberin als solche nicht im Zweifel steht, sondern ausschließlich deren Zeitpunkt (BayObLGZ 1997, 240 ff = MittBayNot 1997, 311 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01

    Landwirtschaftsprivileg für einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1983 - 10 W 55/83

    Zitiergebot in der Kostenrechnung des Notars

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Regelt eine Vorschrift mehrere Gebührentatbestände, so sind auch die maßgebenden Absätze und eventuelle weitere Untergliederungen aufzuführen (OLG Hamm, 11. September 1980, 15 W 164/80 = JurBüro 1981, 419; OLG Düsseldorf, 3. Juni 1983, 10 W 55/83 = JurBüro 1983, 1244; BayObLG Beschluss vom 18. April 1984, Az: BReg 3 Z 130/83 = JurBüro 1984, 1228).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 265/96

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe -

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
  • BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622).
  • OLG München, 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

    Gegenstandswert bei Erbbaurechtsvertrag mit echter Wertsicherungsklausel -

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Ferner ist wegen der Wertsicherungsklausel nach den vom Senat im Beschluss vom 8.2.2006 (32 Wx 10/06) aufgestellten Grundsätzen ein Zuschlag von ca. 2 % zu machen, so dass sich ein Wert von 5.100 EUR ergibt.
  • BayObLG, 13.03.1984 - BReg. 3 Z 165/83

    Zu den Anforderungen an die notarielleKostenberechnung

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG Beschluss vom 13. März 1984, Az: 3 Z 165 - 166/83, 3 Z 165/83, 3 Z 166/83 = DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm Beschluss vom 31. Oktober 1991, Az: 15 W 187/91 = JurBüro 1992, 343 ).
  • OLG Hamm, 31.10.1991 - 15 W 187/91
    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG Beschluss vom 13. März 1984, Az: 3 Z 165 - 166/83, 3 Z 165/83, 3 Z 166/83 = DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm Beschluss vom 31. Oktober 1991, Az: 15 W 187/91 = JurBüro 1992, 343 ).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und

    Auszug aus OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 111/05

    Konkrete Angabe der Kostenvorschrift für Auslagen in Notarrechnung -

  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00

    Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • OLG Hamm, 11.09.1980 - 15 W 164/80

    Notarkostenentscheidung aus § 156 KostO wirksam auch bei übersehenen Formfehlern

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97

    Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz

  • BayObLG, 01.10.2004 - 3Z BR 129/04

    Darlegungspflicht bei Einwand unrichtiger Sachbehandlung und Aufrechnung mit

  • OLG Zweibrücken, 19.07.1996 - 3 W 82/96

    Geschäftswert bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes

  • BayObLG, 18.04.1984 - BReg. 3 Z 130/83
  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    a) Wird - wie dies vorliegend geschehen ist, während das Beschwerdeverfahren bei dem Landgericht anhängig war, - die von dem Notar ursprünglich erteilte Kostenrechnung durch eine neue, berichtigte Rechnung ersetzt, so ist diese neue Rechnung Gegenstand der Prüfung im Verfahren nach § 156 KostO (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2007, 187 [188]; OLG München, FGPrax 2006, 180 f.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 156 KostO, Rdn. 3).
  • OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07

    Keine Vorlagepflicht des OLG München bei Abweichung von Entscheidung des BayObLG

    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (vgl. auch Senatsentscheidung vom 6.6.2006 FGPrax 2006, 180).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2024 - 20 W 2/22

    Zur Frage unrichtiger Sachbehandlung bei später Terminsvergabe durch Notar und

    aa) Der Notar ist nämlich befugt, auch im laufenden gerichtlichen Verfahren jedenfalls bis zur Entscheidung des Landgerichts Mängeln der angefochtenen Kostenberechnung abzuhelfen, indem er dem Kostenschuldner eine korrigierte Kostenberechnung erteilt (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.06.2006, 32 Wx 74/06, Tz. 11; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2007, 2 Wx 30/05, Tz. 6; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2021, 25 OH 79/18, Tz. 20; jeweils juris).
  • OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09

    Notarkosten: Gleichzeitigkeit der Beurkundung eines Ehevertrages und eines

    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
  • OLG München, 22.10.2009 - 32 Wx 84/09

    Gebühr des Notars: Beglaubigung einer Grundschuldbewilligung auf einem Formblatt

    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
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