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   OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12   

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https://dejure.org/2013,12765
OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2013,12765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Im erfolgreichen Grundbuchbeschwerdeverfahren kommt eine Entscheidung, die not-wendigen Auslagen des (einzigen) Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, nicht in Betracht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslagenentscheidung bei erfolgreicher Grundbuchbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81
    Auslagenentscheidung bei erfolgreicher Grundbuchbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 22
  • FGPrax 2013, 229
  • FamRZ 2014, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.04.1988 - BReg. 3 Z 125/87

    Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Staatskasse; Kostenerstattung

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Der Beschwerdeführer zeigt nicht anhand des einfachen Rechts - hier der nach § 5 Satz 1 BerHG anwendbaren Kostenregelungen des § 81 FamFG - und in Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auf, warum die Annahme des Amtsgerichts, eine Rechtsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erstrebte Kostenfolge bestehe nicht, verfassungsrechtlich zu beanstanden sein soll (vgl. zu Regelungen über die Kostenerstattung BVerfGE 27, 391 ; 31, 306 ; 35, 283 ; 74, 78 ; zur Kostenregelung des § 81 Abs. 4 FamFG vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 -, NJW-RR 2014, S. 22 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, NJW-RR 2015, S. 1449 ).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 160/16

    Löschung einer zugunsten einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Darüber hinaus kommt die Auferlegung von Kosten zulasten der Staatskasse (§ 81 Abs. 1 und Abs. 4 FamFG) nicht in Betracht; denn diese ist im (einseitigen) Antragsverfahren der Grundbuchordnung weder Verfahrensbeteiligte (§ 7 FamFG) noch Dritte (Senat vom 6.6.2013, 34 Wx 360/12, juris; OLG Düsseldorf ZIP 2016, 916/918; Keidel/Zimmermann § 81 Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - 3 Wx 54/16

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Beseitigung eines zum Gegenstand

    (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013, Az.: 34 Wx 360/12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. November 2013, Az. 3 W 35/12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Wx 38/20

    Pflegerecht als nicht beständige Reallast iSd § 54 Abs. 2 Preußisches Gesetz vom

    Eine Erstattung von Auslagen der Beteiligten durch die Staatskasse scheidet im Verfahren über die Grundbuchbeschwerde aus (OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12, FGPrax 2013, S. 229).
  • OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15

    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des

    Hierfür fehlt es jedoch bereits an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 35/12, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.06.2013, 34 Wx 360/12, juris Rn. 6).
  • OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16

    Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung

    Eine Kostenauferlegung zulasten des Grundbuchamts - wie im Schriftsatz vom 9.1.2017 begehrt - scheidet unabhängig von den vorstehenden Ausführungen schon deshalb aus, weil die Ausgangsinstanz, gegen dessen Entscheidung sich das Rechtsmittel gerichtet hat, nicht Beteiligte ist (vgl. Senat vom 6.6.2013, 34 Wx 360/12 = FGPrax 2013, 229; Demharter § 77 Rn. 33).
  • OLG Schleswig, 20.08.2020 - 2 Wx 39/20

    Wohnungsgrundbuchsache: Rechtswirkungen einer eingetragenen Verpflichtung zur

    Eine Erstattung von Auslagen der Beteiligten durch die Staatskasse scheidet im Verfahren über die Grundbuchbeschwerde aus (OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12, FGPrax 2013, S. 229).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 35/12

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers:

    Aus der für bestimmte Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffenen ausdrücklichen Regelung zur Tragung der Kosten durch die Staatskasse in § 307 oder § 337 FamFG folgt jedoch, dass in den nicht geregelten Bereichen eine Kostenerstattung durch die Staatskasse weiterhin generell nicht möglich sein soll, zumal in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben (vgl. hierzu OLG München Be- schluss vom 6. Juni 2013 Az. 34 Wx 360/12).
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