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   OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10   

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https://dejure.org/2011,26064
OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10 (https://dejure.org/2011,26064)
OLG München, Entscheidung vom 06.07.2011 - 20 U 3155/10 (https://dejure.org/2011,26064)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 20 U 3155/10 (https://dejure.org/2011,26064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit der Übertragung des Miteigentums an einem Grundstück auf Grund einer bedingten Übertragungsverpflichtung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 873 Abs. 1; BGB § 883 Abs. 2; BGB § 888 Abs. 1; AnfG § 1; AnfG § 2; AnfG § 3 Abs. 1; AnfG § 8 Abs. 2
    Keine Anfechtung einer Eigentumsübertragung möglich bei Fehlen einer objektiven Gläubigerbenachteiligung aufgrund wertausschöpfender Belastung des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück bei Anfechtung des Eigentumserwerbs nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 3; AnfG § 4
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück bei Anfechtung des Eigentumserwerbs nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 232/03

    Benachteiligung der Gläubiger bei Übertragung eines wertausschöpfend belasteten

    Auszug aus OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
    Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat nur dann eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens überstiegen und zumindest zu einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers geführt hätte (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02; v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06; v. 15. November 2007 - IX ZR 232/03; v. 19.05.2009 - IX ZR 129/06).

    Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Verkehrswert des Grundstücks sowie der tatsächlichen, valutierten Höhe derjenigen Forderung ab, die durch die eingetragenen Grundbuchrechte gesichert werden, zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts iSv § 8 AnfG (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 a.a.O.; v. 3. Mai 2007 a.a.O.; v. 15. November 2007 a.a.O.).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Auszug aus OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
    Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat nur dann eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens überstiegen und zumindest zu einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers geführt hätte (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02; v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06; v. 15. November 2007 - IX ZR 232/03; v. 19.05.2009 - IX ZR 129/06).

    Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Verkehrswert des Grundstücks sowie der tatsächlichen, valutierten Höhe derjenigen Forderung ab, die durch die eingetragenen Grundbuchrechte gesichert werden, zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts iSv § 8 AnfG (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 a.a.O.; v. 3. Mai 2007 a.a.O.; v. 15. November 2007 a.a.O.).

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
    Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat nur dann eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens überstiegen und zumindest zu einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers geführt hätte (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02; v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06; v. 15. November 2007 - IX ZR 232/03; v. 19.05.2009 - IX ZR 129/06).

    Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Verkehrswert des Grundstücks sowie der tatsächlichen, valutierten Höhe derjenigen Forderung ab, die durch die eingetragenen Grundbuchrechte gesichert werden, zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts iSv § 8 AnfG (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 a.a.O.; v. 3. Mai 2007 a.a.O.; v. 15. November 2007 a.a.O.).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
    Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat nur dann eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens überstiegen und zumindest zu einer teilweisen Befriedigung des Gläubigers geführt hätte (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02; v. 3. Mai 2007 - IX ZR 16/06; v. 15. November 2007 - IX ZR 232/03; v. 19.05.2009 - IX ZR 129/06).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 06.07.2011 - 20 U 3155/10
    Einem solchen Beweisermittlungsantrag, der lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, tatsächlich aber erkennbar aus der Luft gegriffen ist, war daher nicht nachzugehen (BGH vom 23.04.1991 - X ZR 77/89).
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