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   OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06   

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OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06 (https://dejure.org/2008,49705)
OLG München, Entscheidung vom 06.08.2008 - 7 U 3905/06 (https://dejure.org/2008,49705)
OLG München, Entscheidung vom 06. August 2008 - 7 U 3905/06 (https://dejure.org/2008,49705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an den Bericht über den Unternehmensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 27.04.2006 - 5 HKO 10400/05
    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    Die Beklagte trägt vor, die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Vorstandes greife schon deswegen nicht durch, weil das Landgericht im Verfahren 5 HKO 10400/05 bei der Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 29.4.2005 (Seite 21 der Entscheidungsgründe) davon ausgegangen sei, dass der am 16.3.2005 gefasste Beschluss über die Weiterführung der Gesellschaft durch den Alleinvorstand und eine Entscheidung über eine Erweiterung des Vorstandes erst nach Übernahme der Mehrheit der T. GmbH ergehe, wirksam sei.

    Die Aufsichtsratsmitglieder der Beklagten hätten vor der gerichtlichen Bestellung ihre Ämter aus wichtigem Grund niedergelegt, da aufgrund der Anfechtungsklage im Verfahren 5 HKO 10400/05 die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für nichtig erklärt worden sei.

    Dass die von der hiesigen Klägerin zu 2) im Verfahren 5 HKO 10400/05 erhobene Anfechtungsklage hinsichtlich der Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung vom 29.04.2005 von ihr von Anfang willkürlich und offensichtlich unbegründet erhoben worden ist, wird von ihr selbst nicht behauptet.

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    Eine bestätigte, aber nicht erbrachte Einlage ist von der Bank im Rahmen ihrer Haftung zu leisten (vgl. Hüffer AktG, 8. Aufl., § 37 Rn. 5a; BGHZ 113, 335, 355).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 288/99

    Einladung zur Hauptversammlung durch den nur aus einem Mitglied bestehenden

    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    Denn § 76 Abs. 2 Satz 2 2. HS AktG erlaubt einen aus einer Person bestehenden Vorstand, wenn die Satzung dies vorsieht, wobei es ausreicht, dass die Regel festgelegt ist, nach der die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt wird (vgl. BGH NZG 2002, 817, 818).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 11 W 86/85

    Amtslöschung; Registereintragung; Hauptversammlungsbeschluß; Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    bb) Das von den Klägern zitierte Urteil des OLG Karlsruhe (ZIP 1986, 711) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, weil dort nur die Amtslöschung der Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung nach § 144 Abs. 2 FGG bei Missachtung zwingender Vorschriften für zulässig erachtet wird und der zugrunde liegende Sachverhalt, die "Bezahlung eines Aktienerwerbs" mittels eines am 10.7.1984 übersandten Schecks im Rahmen einer Kapitalerhöhung, deren Beschlussfassung und Durchführung bereits am 19.6.1984 in das Handelsregister eingetragen worden ist, jedoch keinerlei Bezug zu der hier relevanten Einlageproblematik aufweist.
  • OLG München, 18.01.2006 - 7 U 3729/05

    Wirksamkeit eines vom Registergericht während eines laufenden

    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    Die gerichtliche Bestellung des Aufsichtsrats geht dem entsprechenden Wahlmandat vor (vgl. Senatsurteil vom 18.01.2006, Az.: 7 U 3729/05, Seite 24).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 296/01

    Beendigung der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wegen fehlender Entlastung durch

    Auszug aus OLG München, 06.08.2008 - 7 U 3905/06
    So ist die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats auch möglich bei Amtsverhinderung über einen erheblichen oder unabsehbaren Zeitraum eines gewählten Aufsichtsratsmitglieds (Semler in Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., 2004, § 104 Rn 26), während des laufenden gerichtlichen Verfahrens über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds (Semler, a.a.O. § 104 Rn 25; BGH AG 2002, 676) oder bei Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds zum Vertreter eines verhinderten Vorstandsmitglieds gemäß § 105 Abs. 2 AktG.
  • OLG München, 29.06.2022 - 7 AktG 2/22

    Virtuelle Hauptversammlung während der COVID-Pandemie

    Er hat auch ebenso wenig Bezug zur Bonität des herrschenden Unternehmens, die für den Aktionär hinsichtlich seines Stimmverhaltens von Bedeutung ist (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 19.11.2008 - 7 U 2405/08, Rdnr. 53) wie zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der beteiligten Unternehmen, gegebenenfalls auch bedeutsamen Rahmenbedingungen für den Vertragsabschluss wie aktuellen Wechselkursen, Aktienkursen der Beteiligten Unternehmen und sonstigen relevanten Wirtschaftsentwicklungen (Senat, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 3905/06, Rdnr. 155).
  • OLG München, 11.10.2023 - 7 U 380/23

    Anwendbarkeit der Aktionärsrichtlinie bei Delisting zwischen Einladung und

    Er hat auch ebenso wenig Bezug zur Bonität des herrschenden Unternehmens, die für den Aktionär hinsichtlich seines Stimmverhaltens von Bedeutung ist (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 19.11.2008 - 7 U 2405/08, Rdnr. 53), wie zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der beteiligten Unternehmen, gegebenenfalls auch bedeutsamen Rahmenbedingungen für den Vertragsabschluss wie aktuellen Wechselkursen, Aktienkursen der Beteiligten Unternehmen und sonstigen relevanten Wirtschaftsentwicklungen (Senat, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 3905/06, Rdnr. 155).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung

    Die jährliche Widerholung der gleichen Gründe für die Abwahl des Versammlungsleiters stellt sich daher als Missbrauch dar, der den Versammlungsleiter berechtigt, in eigener Entscheidungskompetenz einen Antrag auf Abberufung des Versammlungsleiters ohne Aussprache und Abstimmung zurückzuweisen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, BeckRS 2010, 00281; OLG München, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 3905/06 - BeckRS 2009, 12208).
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