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   OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05   

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https://dejure.org/2006,10866
OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2 § 29 Abs. 1, 4
    Persönliche Prüfung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels durch Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahl des Rechtsmittels

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung der Bezahlung rückständigen Hausgeldes im Wege der Verfahrensstandschaft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Geschäftswertes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit einer Korrektur der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 671
  • NZM 2007, 254
  • ZMR 2007, 560
  • AnwBl 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01

    Zurechnung des Versagens von Büroangestellten bei hinreichender Organisation der

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1072) kann ein Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung übertragen.
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 2090/00
    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    Eine Korrektur der vorinstanzlichen Geschäftswertfestsetzungen, die die nachträglichen Antragserweiterungen bzw. -rücknahmen unberücksichtigt lassen, konnte auch nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KostO nicht erfolgen, da es dazu eines zulässigen Rechtsmittels bedurft hätte (KG ZMR 2000, 860).
  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 2 Z 29/87
    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    aa) Die Einhaltung der Beschwerdefristen im Wohnungseigentumsverfahren muss von einem Rechtsanwalt mit der gleichen Sorgfalt überwacht werden wie die Einhaltung der Rechtsmittelfristen im Zivilprozess (BayObLG NJW-RR 1987, 1424/1425).
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