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   OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09   

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https://dejure.org/2010,20308
OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09 (https://dejure.org/2010,20308)
OLG München, Entscheidung vom 07.01.2010 - 31 Wx 154/09 (https://dejure.org/2010,20308)
OLG München, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 31 Wx 154/09 (https://dejure.org/2010,20308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 63

    BGB § 1960
    Grundstücksverkauf durch Nachlasspfleger zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

  • openjur.de

    Nachlasspflegschaft: Rechtsfehlerfreie Genehmigung eines Grundstücksverkaufs zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1960
    Grundstücksverkauf durch Nachlasspfleger zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1593
  • FGPrax 2010, 74
  • FamRZ 2010, 838
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat, bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung BayObLG NJW-RR 2003, 649/652 m.w.N.; OLG München Rpfleger 2007, 603/604).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Auszug aus OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09
    Dazu kann er auch Nachlassgegenstände veräußern (KG NJW-RR 2007, 1598/1599; OLG Köln ZEV 1997, 210/212).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 18/07

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils

    Auszug aus OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat, bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung BayObLG NJW-RR 2003, 649/652 m.w.N.; OLG München Rpfleger 2007, 603/604).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09
    Welche Maßnahmen insoweit zweckmäßig sind, entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen (BGHZ 49, 1/5).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09
    In diesem Zusammenhang kann er aus Mitteln des Nachlasses und unter Berücksichtigung der beschränkten Erbenhaftung Verbindlichkeiten des Nachlasses erfüllen, wenn dies zur Erhaltung des Nachlasswertes geboten ist, denn er darf den Nachlass nicht der Gefahr eines aussichtslosen, mit Kosten verbundenen Rechtsstreits aussetzen ( BayObLGZ 1996, 192/196).
  • FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16

    Erbschaftsteuer: Abzugsfähigkeit von im Rahmen einer Nachlasspflegschaft

    Eine Verwertung von Immobilien kann in Betracht kommen, wenn dies zur Schuldentilgung erforderlich ist (OLG München, Beschluss vom 07.01.2010 31 Wx 154/09, Rn. 4, juris) oder wenn mit einem Ergebnis der Erbenermittlung nicht in Kürze zu rechnen ist und die Kosten der Grundstücksverwaltung höher sind als eine verzinste Anlage des Kaufpreiserlöses zzgl.
  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20

    Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung

    Er muss seine Handlungen nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen (BGH NJW 1968, 353; BayObLGZ 1996, 192/196; OLG München FGPrax 2010, 74; Najdecki in Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Aufl. § 1960 BGB Rn. 21; MüKoBGB/Leipold § 1960 Rn. 80), die Folge eines Verstoßes hiergegen ist aber lediglich die Haftung gegenüber dem Erben für den ggf. entstandenen Schaden gemäß §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB (Najdecki in Burandt/Rojahn § 1960 BGB Rn. 49; MüKoBGB/Leipold § 1960 Rn. 76).
  • OLG München, 27.04.2010 - 4 Wx 9/10

    Verfahren über die Genehmigung eines Vergleichs zur Zahlung von

    Mit Beschluss vom 26.01.2010 genehmigte das Amtsgericht - Nachlassgericht - den Kaufvertrag über die Veräußerung des Hausgrundstückes der Erblasserin zu einem Kaufpreis von 230.000,00 Euro, nachdem das Landgericht und das Oberlandesgericht (Beschluss vom 07.01.2010, Geschäftszeichen 31 Wx 154/09) zuvor die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) gegen den die Genehmigung des Grundstücksverkaufs ankündigenden Vorbescheid des Amtsgerichts - Nachlassgericht - zurückgewiesen hatten.

    Das Oberlandesgericht (31. Senat, Gz: 31 Wx 154/09) bestätigte bereits mit Beschluss vom 07.01.2009, dass der Beteiligte zu 4) berechtigt und letztlich auch verpflichtet ist, die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, um Schäden oder unnötige Prozesse und Kosten zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 07.01.2010 m. w. N.).

  • OLG München, 20.04.2011 - 31 Wx 274/10

    Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Weisungen bei Meinungsverschiedenheiten

    10 b) Die dem Beteiligten zu 6 zugewiesene Vertretung der Erben bei den Pflichtteilsansprüchen beinhaltet insoweit insbesondere auch die Feststellung des Nachlasses - denn ohne diese kann die Berechtigung der erhobenen Pflichtteilsansprüche der Höhe nach nicht beurteilt werden - und die Verwaltung des Nachlasses - denn zur Vermeidung unnötiger Kosten kann eine ordnungsgemäße Verwaltung auch die Befriedigung von Gläubigern gebieten (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 1593/1594).
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