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   OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06   

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OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06 (https://dejure.org/2007,7964)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2007 - 7 U 4952/06 (https://dejure.org/2007,7964)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 7 U 4952/06 (https://dejure.org/2007,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Vorstandsdienstvertrags wegen Zahlung von Schmiergeldern; Möglichkeit der Führung eines mittelbaren Beweises anhand von Indiztatsachen im Urkundenprozess unter Geltung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Niederschriften der in ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 592 ff.; ; BGB § 626; ; AktG § 93 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Protokolle über Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen in Strafverfahren als statthafte Beweismittel im Urkundenprozess - zum Nachweis von Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nachweis von Pflichtverstößen des Vorstands einer AG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aktiengesellschaften können Pflichtverstöße ihres Vorstandsvorsitzenden mit der Vorlage von polizeilichen Vernehmungsprotokollen nachweisen

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06

    Protokolle über Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen in Strafverfahren als

    LG München I, 07.09.2006 - 5 HKO 22880/05

    Statthaftigkeit eines Urkundsprozesses; Verstoß gegen den Zweck und die

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ulrich Schumacher

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06

    Protokolle über Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen in Strafverfahren als

    LG München I, 07.09.2006 - 5 HKO 22880/05

    Statthaftigkeit eines Urkundsprozesses; Verstoß gegen den Zweck und die

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Infineon

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (subjektive) Geschäftsgrundlage die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH NJW 1993, 259, NJW 2001, 1204; zuletzt NJW-RR 2006, 1037, 1038).
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof - worauf auch das Landgericht im Ansatz zutreffend hinweist - bereits im Urteil vom 26. Februar 1951 (BGHZ 1, 218, 220) festgehalten, dass Augenschein, Zeugen und Sachverständige in einem Verfahren besonderer Art wie zum Beispiel im Urkundenprozess, in dem sie als Beweismittel nicht zugelassen sind, auf dem Weg über eine Urkunde, in der außergerichtlich das Ergebnis des Augenscheins, die Zeugenaussage oder die gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen niedergelegt ist, nicht doch in den Prozess eingeführt werden dürfen.
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82

    Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs -

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Auch im Urkundenprozess kann unter Geltung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung ein mittelbarer Beweis anhand von Indiztatsachen geführt werden (BGH WM 1983, 22; Zöller-Greger, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 592 ZPO).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (subjektive) Geschäftsgrundlage die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH NJW 1993, 259, NJW 2001, 1204; zuletzt NJW-RR 2006, 1037, 1038).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (subjektive) Geschäftsgrundlage die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH NJW 1993, 259, NJW 2001, 1204; zuletzt NJW-RR 2006, 1037, 1038).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Die Niederschrift der in einem Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen kann daher im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilprozess eingeführt werden (BGH NJW-RR 1992, 1214, 1215).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Zur Beweisführung über den Inhalt der Vernehmungsprotokolle durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Abschrift war die Beklagte schon deshalb nicht verpflichtet, da der Inhalt der Urkunden nicht bestritten und daher nicht beweisbedürftig war (vgl. BGH NJW 1974, 1199; Senat MDR 2004, 531, 532 Musielak-Voit Rdnr. 11, 12 zu § 592 ZPO; Zöller-Greger, Rdnr. 11 zu § 592 ZPO).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96

    Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 7 U 4952/06
    Von daher bedarf es auch keiner Entscheidung, ob die Aufhebungsvereinbarung (oder Teile davon) wegen bestehender Hauptversammlungskompetenz gemäß § 120 AktG oder nach den Grundsätzen, wie sie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 08.12.1997 NJW 1998, 1315) für den Abschluß einer "Generalbereinigung" mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer GmbH aufgestellt hat, unwirksam ist.
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