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OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftung der Gemeinde für Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch den Anstoß an einen außerhalb der Fahrbahn auf dem Gehweg aufgestellten Pflanztrog
- verkehrslexikon.de
Ein Blumenkübel, der jenseits der Fahrbahn steht, in diese weder hineinragt noch einen überraschenden oder ungewöhnlichen Fahrbahnverlauf bewirkt, stellt kein Hindernis im Sinne von § 32 StVO dar und begründet deshalb unter dem Gesichtspunkt der Verletzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 01.08.2011 - 23 O 51/11
- OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11
- OLG München, 07.03.2012 - 1 U 3610/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 10.09.1991 - 14 U 244/89
Blumenkübel auf Fahrbahn; Verkehrsberuhigung; Haftung der Gemeinde
Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11
Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Konstellation von dem Sachverhalt in der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 10.09.1991, Az. 14 U 244/89), auf die sich der Kläger stützt. - OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3515/10
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Warnung vor offensichtlich …
Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11
Derartige Maßnahmen stellen weder ein Zugeständnis einer Haftung dar, noch indizieren sie einen verkehrssicherungspflichtwidrigen Zustand zum Zeitpunkt des Unfalls (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2010, Az. 1 U 3427/10; Senatsurteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 3515/10). - OLG München, 04.10.2010 - 1 U 3427/10
Verkehrssicherungspflicht: Aufstellung des Vorschriftzeichens "Vorfahrt gewähren"
Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11
Derartige Maßnahmen stellen weder ein Zugeständnis einer Haftung dar, noch indizieren sie einen verkehrssicherungspflichtwidrigen Zustand zum Zeitpunkt des Unfalls (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2010, Az. 1 U 3427/10; Senatsurteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 3515/10).