Rechtsprechung
OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16 Bau |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 611 Abs. 1, Abs. 2, § 631 Abs. 1, § 648a; HOAI § 34 Abs. 2
Projektsteuerungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienst- oder Werkvertragsrecht? - IWW
BGB § 133, § 157, § 611 Abs. 1, Abs. 2, § 631 Abs. 1, § 648a; HOAI § 34 Abs. 2
BGB, HOAI
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauhandwerkersicherung für noch offenes Architektenhonorar; Auslegung eines Projektsteuerungsvertrags als Dienstvertrag oder Werkvertrag i.R.v. Unterstützungshandlungen für den Bauherrn
- rewis.io
Projektsteuerungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienst- oder Werkvertragsrecht?
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bauhandwerkersicherung zu Gunsten eines Projektsteuerers
- rechtsportal.de
Unterstützungshandlung; Werkvertrag; Honoraranspruch; Dienstvertrag; Auslegung; Projektsteuerungsvertrag; Überwachungsverantwortung; Geschäftsbesorgungsvertrag; Leistungsbild; Bauhandwerkersicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Bauüberwachung ein Dienstvertrag?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein? (IBR 2017, 377)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.06.2016 - 5 O 18289/15
- OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16 Ba
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98
Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Ein Werkvertrag ist dann anzunehmen, wenn ein Erfolg geschuldet ist, wenn also der Unternehmer verpflichtet ist, den nach dem Vertrag geschuldeten Erfolg herzustellen, er für diesen Erfolg ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen hat und die Herstellung seines Erfolges seine primäre Leistungspflicht ist(vgl. BGH VII ZR 215/99, NJW 1999, 3118 und BGH BauR 1995, 572).Für die Einstufung als Werkvertrag ist maßgeblich, dass die erfolgsorientierten Aufgaben überwiegen (vgl. BGH NJW 1999, 3118).
- LG München I, 14.06.2016 - 5 O 18289/15
Bauhandwerkersicherung für Architektenleistungen
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14.06.2016, Az.: 5 O 18289/15, aufgehoben.Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die angefochtene Entscheidung des Landgerichts München I, Az.: 5 O 18289/15, verwiesen gem. § 540 Abs. 1 ZPO.
- BGH, 26.01.1995 - VII ZR 49/94
Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Ein Werkvertrag ist dann anzunehmen, wenn ein Erfolg geschuldet ist, wenn also der Unternehmer verpflichtet ist, den nach dem Vertrag geschuldeten Erfolg herzustellen, er für diesen Erfolg ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen hat und die Herstellung seines Erfolges seine primäre Leistungspflicht ist(vgl. BGH VII ZR 215/99, NJW 1999, 3118 und BGH BauR 1995, 572).
- BGH, 27.07.2000 - VII ZR 215/99
"Besichtigungs- und Mängelbericht" ist nicht ohne weiteres ein Abnahmeprotokoll.
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Ein Werkvertrag ist dann anzunehmen, wenn ein Erfolg geschuldet ist, wenn also der Unternehmer verpflichtet ist, den nach dem Vertrag geschuldeten Erfolg herzustellen, er für diesen Erfolg ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen hat und die Herstellung seines Erfolges seine primäre Leistungspflicht ist(vgl. BGH VII ZR 215/99, NJW 1999, 3118 und BGH BauR 1995, 572). - BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99
Ergänzende Vertragsauslegung
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Neben dem Wortsinn sind aber auch die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung für die Auslegung bedeutsam, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW 2002, 1260). - BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit
Auszug aus OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16
Die Auslegung hat zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (BGH NJW 2010, 2422), wobei der tatsächliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften.
- OLG München, 03.02.2023 - 28 U 5927/22
Nachtragsangebot wird durch Schweigen nicht angenommen!
Soweit sich die Klägerin in ihrer Gegenerklärung auf ein Urteil des OLG München vom 07.02.2017, Az. 9 U 2987/16 bezieht, welches einen Projektsteuerungsvertrag mit werkvertraglichem Schwerpunkt als Geschäftsbesorgungsvertrag gewertet habe, kann die dortige Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.