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   OLG München, 07.03.2012 - 3 U 4121/11   

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https://dejure.org/2012,8948
OLG München, 07.03.2012 - 3 U 4121/11 (https://dejure.org/2012,8948)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2012 - 3 U 4121/11 (https://dejure.org/2012,8948)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2012 - 3 U 4121/11 (https://dejure.org/2012,8948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer vormerkungswidrigen Belastung des Grundstücks: Vertragliche Vereinbarung eines unentgeltlichen Rückerwerbsrechts mit entsprechender Rückauflassungsvormerkung; Wirksamkeit einer nachfolgend ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung der Vormerkung für einen bedingten Rückauflassungsanspruch

  • notar-drkotz.de

    Zustimmung zur Löschung einer vormerkungswidrigen Belastung des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Vormerkung für einen bedingten Rückauflassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Auszug aus OLG München, 07.03.2012 - 3 U 4121/11
    Unabhängig davon geht der Senat davon aus, dass die Beklagten in dem Schreiben vom 10.05.2008 ihr Rückerwerbsrecht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam ausgeübt haben (die Frage nach der Rechtsnatur der Erklärung, mit der das Rückerwerbsrecht ausgeübt wird, mag offenbleiben (so auch BGH, NJW 2000, 1332 m.w. N.)).
  • OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 7 U 36/09

    Arglistanfechtung: Aufklärungspflicht bei Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 07.03.2012 - 3 U 4121/11
    Die Beklagten verweisen insoweit auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 24.11.2010 (7 U 36/09; unter JURIS abrufbar), wonach ein weiterer Vertragspartner, gegen den der Kläger aus der selben Urkunde vollstreckt hat, die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 3a) und 3 b) dieser Urkunde erfolgreich für unzulässig erklären lassen konnte, weil ihm der Nachweis geglückt ist, dass der Kläger ihn arglistig getäuscht hat.
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