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   OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07   

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OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07 (https://dejure.org/2008,21881)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2008 - 34 Sch 26/07 (https://dejure.org/2008,21881)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 34 Sch 26/07 (https://dejure.org/2008,21881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers trotz einer Abtretung; Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs; unterlassene Parteieinvernahme; Befangenheitsantrag nach dem Schiedsspruch; Aufrechnung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine verfahrensfehlerhaft unterbliebene Einvernahme der Partei von Amts wegen als ein die Anerkennung eines Schiedsspruchs hindernder Verstoß; Ablehnung eines Schiedsrichters nach Erlass des Schiedsspruchs; Möglichkeit der jederzeitigen Kündigung eines ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 448 ZPO, § 1042 Abs. 1, S. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 b ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Vollstreckbarerklärung; - Schiedsspruch, inländischAufhebungsgründe Versagungsgründe: - fehlerhafte Bildung des Schiedsgerichts, Befangenheit; - ordre public; - rechtliches Gehör; - materiell-rechtliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Schiedsrichtervertrags möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Die gewillkürte Prozessstandschaft ist bei einem eigenen rechtschutzwürdigen Interesse des Prozessstandschafters, das bei Sicherungsabtretungen in der Regel zu bejahen ist, zulässig (BGH NJW-RR 1992, 61; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. § 51 Rn. 31 und 34).

    Nach Offenlegung der Sicherungsabtretung hat dies nämlich nur zur Folge, dass im Erkenntnisverfahren nunmehr auf Leistung an den Sicherungsnehmer, nicht aber, wie bis dahin, an den Sicherungsgeber, zu klagen ist (BGH NJW-RR 1992, 61).

    Sollte die Erklärung des Sicherungsgebers vom 15.1.2008, der Antragsteller sei trotz der bestehenden Sicherungszession ermächtigt, das Verfahren zur Vollstreckbarerklärung zu betreiben, nur die Abrede einer unzulässigen Vollstreckungsstandschaft (vgl. BGH NJW 1985, 809; NJW-RR 1992, 61) enthalten, so kommt es hierauf nicht mehr an.

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Werden diese Regeln verletzt, ist dem Schiedsspruch jedenfalls dann die Anerkennung zu versagen, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts auf dieser Verletzung beruht (BGH NJW 1992, 2299).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Schiedsrichter § 448 ZPO anzuwenden hatten und nach Maßgabe des von den Beklagten herangezogenen Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 22.5.2007 (NJW 2007, 2427; kritisch Noethen NJW 2008, 334) die Einvernahme der Schiedsbeklagten zu 2 und 3 veranlasst gewesen wäre, könnte ein solcher Verstoß allenfalls einen einfachrechtlichen Verfahrensfehler begründen (vgl. BGH NJW 1992, 2299/2300; Musielak/Voit ZPO 5. Aufl. § 1059 Rn. 13), was zu überprüfen der Senat nicht berufen ist.

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Dieser Satz sei nachträglich eingebaut worden, um den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1990, 121 - Katzelmacher -) zu genügen.

    Dieser Umstand gehört zu den wesentlichen Vorgängen der Verhandlung und ist ins richterliche Protokoll (siehe § 160 Abs. 2 ZPO) aufzunehmen (BGH NJW 1990, 121).

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    68Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 2370/2371 m.w.N.) kann ein Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Erlass des Schiedsspruchs grundsätzlich nicht mehr abgelehnt werden.
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Insbesondere verstößt die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht gegen den materiellen ordre public, das heißt, dessen Anerkennung greift weder die tragenden Grundlagen des deutschen staatlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens an noch steht das Ergebnis zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der in ihr liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch, dass man es für untragbar hielte (BGH NJW 2002, 960; ZIP 1999, 483).
  • OLG München, 23.02.2007 - 34 Sch 31/06

    Unbedenkliche Vollstreckbarerklärung einer Kostenerstattungsanordnung zur

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Soweit der Ergänzungsschiedsspruch Beträge enthält, die die Kosten des Schiedsgerichts umfassen (vgl. §§ 8, 9 des Schiedsrichtervertrags), ist dies in der gegebenen Konstellation - das Honorar hängt nicht von der bestrittenen Streitwerthöhe ab - unbedenklich (vgl. Senat vom 8.3.2007, 34 Sch 028/06 = SchiedsVZ 2007, 164; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684; Zöller/Geimer § 1057 Rn. 4 und 5).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Insbesondere verstößt die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht gegen den materiellen ordre public, das heißt, dessen Anerkennung greift weder die tragenden Grundlagen des deutschen staatlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens an noch steht das Ergebnis zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der in ihr liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch, dass man es für untragbar hielte (BGH NJW 2002, 960; ZIP 1999, 483).
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Maßgeblich ist vielmehr, wann die Tatsachen, auf denen die Einwendungen beruhen, entstanden sind (BGH NJW 2005, 2926; Hüßtege in Thomas/Putzo § 767 Rn. 22 und 22a).
  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Sch 28/06

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen über künftig fällig werdende

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Soweit der Ergänzungsschiedsspruch Beträge enthält, die die Kosten des Schiedsgerichts umfassen (vgl. §§ 8, 9 des Schiedsrichtervertrags), ist dies in der gegebenen Konstellation - das Honorar hängt nicht von der bestrittenen Streitwerthöhe ab - unbedenklich (vgl. Senat vom 8.3.2007, 34 Sch 028/06 = SchiedsVZ 2007, 164; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684; Zöller/Geimer § 1057 Rn. 4 und 5).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
    Dem steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH SchiedsVZ 2008, 40/43; a.A. BayObLGZ 2000, 124) zwar nicht grundsätzlich das gegenständliche Beschlussverfahren entgegen, wohl aber hier der Umstand, dass die Einwendung schon vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht bzw. dem entsprechend § 128 Abs. 2 ZPO festgelegten Zeitpunkt entstanden war (vgl. § 767 Abs. 2 ZPO).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00

    Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens

  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

  • OLG München, 19.05.2003 - 13 U 2149/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erteilung eines richterlichen Hinweises

  • BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für und gegen den Rechtsnachfolger

  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1986 - 15 W 13/86
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen

    Bei der Prüfung der Wahrung des rechtlichen Gehörs ist zu beachten, dass das Schiedsgericht Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung nicht notwendig ausdrücklich bescheiden muss; vielmehr liegt eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG WM 2008, S. 721, 722; BGH NJW 1992, S. 2299; OLG Hamburg OLGR 2000 S. 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, S. 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 Sch 10/09
    Für vollstreckbar erklärt werden können grundsätzlich auch nicht vollstreckungsfähige Teile eines Schiedsspruchs (vgl. BGH Beschluss vom 30.03.2006, III ZB 78/05, juris RN 9ff; Beschluss vom 30.11.1961, VII ZR 12/61, juris RN 17f.; OLG München NJOZ 2008, 4808f.) Denn die Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sondern soll den Spruch auch vor der Geltendmachung von Aufhebungsgründen sichern (BGH Beschluss vom 30.03.2006, III ZB 78/05, juris RN 9ff; Beschluss vom 30.11.1961, VII ZR 12/61, juris RN 17f.) Für inländische Schiedssprüche ergibt sich dies aus § 1059 Abs. 3 Satz 4 ZPO, wonach der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs nicht mehr gestellt werden kann, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt worden ist.

    Mit der nunmehrigen substantiierten Geltendmachung ihrer Gegenansprüche wäre die Schiedsbeklagte ohnehin präkludiert, da sie die Gegenforderungen bereits im Schiedsverfahren hätte präzisieren können und müssen (vgl. § 767 Abs. 2 ZPO, ebenso: OLG München NJOZ 2008, 4808, 4817).

  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 26 Sch 11/13

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse an Vollstreckbarerklärung eines Teilausspruchs im

    Für vollstreckbar erklärt werden können jedoch auch solche Teile schiedsrichterlicher Erkenntnisse, die - wie hier die Feststellung der Beendigung des Schiedsverfahrens bzw. die Kostenentscheidung dem Grunde nach gemäß § 1057 Abs. 1 ZPO - keinen eigentlich vollstreckungsfähigen Inhalt haben (vgl. BGH WM 2006, 1121 [BGH 30.03.2006 - III ZB 78/05] ; zustimmend Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 152; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, Az.: 34 Sch 26/07; OLG München, Beschluss vom 28.01.2009, Az.: 34 Sch 22/08, beide zitiert nach BeckRS; OLG München, Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 34 Sch 21/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Senatsbeschluss vom 30.09.2010, Az.: 26 Sch 22/10, zitiert nach juris; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 26, Rdnr 7; a.A. Musielak/Voit, ZPO, 10. Auflage 2013, Rdnr. 2 zu § 1060 ZPO; Müko-Münch, ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 11 zu § 1060 ZPO).

    Von der Vollstreckbarerklärung ist ferner auszunehmen die vom Schiedsgericht getroffene Streitwertfestsetzung, die im staatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren ohne Bedeutung ist und insbesondere das staatliche Gericht nicht binden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12

    Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs

    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722 [BVerfG 29.02.2008 - 1 BvR 371/07] ; BGH, NJW 1992, 2299 [BGH 14.05.1992 - III ZR 169/90] ; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, Az.: 34 Sch 26/07; Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 15, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 26 Sch 24/12

    Zu den Aufhebungsgründen nach § 1059 Abs. II 2 b ZPO

    Vielmehr muss das Schiedsgericht das jeweilige Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und es in Erwägung ziehen (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.07.2023 - 101 Sch 28/22

    Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei einer gesellschaftsrechtlichem

    Die Bereinigung offenbarer Unrichtigkeiten durch die staatlichen Gerichte im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens wird als zulässig angesehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2009, 34 Sch 15/09, juris Rn. 32; Beschluss vom 7. Mai 2008, 34 Sch 26/07, NJOZ 2008, 4808 [4817, juris Rn. 73]; Münch in M.er Kommentar zur ZPO, § 1060 Rn. 29 und § 1058 Rn. 8; Wilske/Markert in BeckOK ZPO, 48. Ed. Stand: 1. März 2023, § 1058 Rn. 6; Schwab/W., Schiedsgerichtsbarkeit, Kap. 28 Rn. 7).
  • OLG München, 08.11.2016 - 34 Sch 11/15

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs

    a) Der Antragsteller ist als Partei des Schiedsverfahrens originär antragsberechtigt, soweit er obsiegt hat (Senat vom 7.5.2008, 34 Sch 26/07 = NJOZ 2008, 4808/4811).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10

    Schiedsrecht: Verstoß gegen ordre-public wegen Unverständlichkeit des

    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 26 Sch 20/12

    Schiedsgerichtsverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs und ordre-public-Verstoß

    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722 ; BGH, NJW 1992, 2299 ; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2011 - 26 Sch 4/11
  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 26 Sch 26/13

    Vollstreckbarerklärung eines serbischen Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 24/11
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