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   OLG München, 07.05.2019 - 31 Wx 194/19 Kost   

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https://dejure.org/2019,11833
OLG München, 07.05.2019 - 31 Wx 194/19 Kost (https://dejure.org/2019,11833)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2019 - 31 Wx 194/19 Kost (https://dejure.org/2019,11833)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 31 Wx 194/19 Kost (https://dejure.org/2019,11833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 7 Abs. 6, § 81 Abs. 4, § 84; PStG § 47, § 48 Abs. 1 S. 1, § 51 Abs. 2
    Außergerichtliche Kosten, Verfahrensbevollmächtigter, Beschwerdeverfahren, Berichtigungsverfahren, Kostenentscheidung, Standesamt, Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht; Berichtigung; Tragung der außergerichtlichen Kosten; Pflicht des Standesamtes; grobes Verschulden; Rücknahme der N...

  • rewis.io

    Außergerichtliche Kosten, Verfahrensbevollmächtigter, Beschwerdeverfahren, Berichtigungsverfahren, Kostenentscheidung, Standesamt, Kostenbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungspflicht; Berichtigung; Tragung der außergerichtlichen Kosten; Pflicht des Standesamtes; grobes Verschulden; Rücknahme der Namenserklärung; Berichtigungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung im Verfahren der Berichtigung eines Registers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 144
  • FamRZ 2019, 1353
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Schwäbisch Hall, 30.06.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Die Vorschrift erfasst alle Fällen, in denen z.B. Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw. unmittelbar oder mittelbar das Verfahren des Gerichts in Gang setzen oder innerhalb eines schon laufenden Verfahrens Kosten verursachende Tätigkeiten (z.B. eine Beweisaufnahme) auslösen (Weber, in: BeckOK, FamFG, § 81 Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.05.2019 - Wx 194/19 Kost - FGPrax 2019, 144).

    Auch ein Beitrag des Dritten innerhalb eines schon laufenden Verfahrens, welches eine kostenverursachende gerichtliche Tätigkeit auslöst, wie zum Beispiel eine umfangreiche Beweisaufnahme, kann dazu führen, dass diesem Dritten Verfahrenskosten auferlegt werden (vgl. Weber, in: BeckOK, FamFG, § 81 Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.05.2019 - Wx 194/19 Kost - FGPrax 2019, 144).

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