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   OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16   

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https://dejure.org/2017,20887
OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16 (https://dejure.org/2017,20887)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2017 - 7 U 4170/16 (https://dejure.org/2017,20887)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 7 U 4170/16 (https://dejure.org/2017,20887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 195, § 199, § 286 Abs. 3, § 307 Abs. 2 Nr. 2, § 447, § 474 Abs. 2 S. 2; VVG § 86; ZPO § 167
    Unwirksamkeit einer an das Versandmaximum des jeweiligen Transportdienstes anknüpfenden Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Transportversicherung

  • IWW

    BGB § 195, § 199, § 286 Abs. 3, § 307 Abs. 2 Nr. 2, § 447, § 474 Abs. 2 S. 2; VVG § 86; ZPO § 167

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung einer Transportversicherung auf das Versandmaximum des jeweiligen Transportdienstes

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer an das Versandmaximum des jeweiligen Transportdienstes anknüpfenden Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Transportversicherung

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Firmen-Inhaltsversicherung - Beschränkung Versicherungsschutz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Klausel über Beschränkung der Haftungsmaxima in Höhe der Versandmaxima der Beförderer ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Versicherungsschutz; Versicherungsvertrag; Selbstbehalt; Kaufpreis; Transportversicherung; Entschädigungsgrenze; Versandmaximum; Entgeltforderung

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung einer Transportversicherung auf das Versandmaximum des jeweiligen Transportdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Klauselkontrolle zu einer Firmeninhaltsversicherung (Beschränkung Maxima entsprechend Verbotsgutwertgrenzen der Beförderer)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB - Unzulässige Begrenzung einer Transportversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1441
  • MDR 2017, 1054
  • VersR 2018, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 302/02

    Gefahrtragung bei Geschäften im Versandhandel

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16
    a) Zwar trifft es grundsätzlich zu, dass B2B-Transporte, also von Unternehmer zu Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgende Transporte im gesetzlichen Normalfall nach der Regelung im Versicherungsschein nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden, weil sie nach § 447 BGB (der auch im Versandhandel gilt, vgl. BGH, Urteil vom 16.7.2003 - VIII ZR 302/02, zitiert nach juris, dort Rz. 8 ff.) nicht auf Gefahr des Versenders erfolgen.
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 87/14

    Frachtführerhaftung: Begriff des Zubringerdienstes im Rahmen der Luftbeförderung;

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16
    Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass die Klägerin den Vollbeweis für Inhalt und Wert der verlorenen Sendung führen muss (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.12.2015 - I ZR 87/14, zitiert nach juris, dort Rz. 23, m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16
    Ein solcher Fall ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn durch die fragliche Bestimmung die angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien erheblich gestört wird (vgl. BGH, Urteil vom 3.3.1988 - X ZR 54/86, zitiert nach juris, dort Rz. 26), wenn sich mit anderen Worten eine Partei formularmäßig von Pflichten freizeichnet, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91, zitiert nach juris, dort Rz. 14).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 7 U 4170/16
    Ein solcher Fall ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn durch die fragliche Bestimmung die angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien erheblich gestört wird (vgl. BGH, Urteil vom 3.3.1988 - X ZR 54/86, zitiert nach juris, dort Rz. 26), wenn sich mit anderen Worten eine Partei formularmäßig von Pflichten freizeichnet, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91, zitiert nach juris, dort Rz. 14).
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