Rechtsprechung
OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16 Kost |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 45 Abs. 3, 46, 47, 51 Abs. 1; BauGB § 194
Erschließungskosten und Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftswert der Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch; Berücksichtigung der Erschließungskosten bei der Ermittlung des Verkehrswerts
- rewis.io
Bestimmung des Verkehrswertes von Waldgrundstücken
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert der Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch; Berücksichtigung der Erschließungskosten bei der Ermittlung des Verkehrswerts
- rechtsportal.de
Geschäftswert der Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Erschließungskosten bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks
Verfahrensgang
- OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16 Kos
- OLG München, 08.09.2016 - 34 Wx 64/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Immobilienwerte nach § 196 BauGB können einen solchen geeigneten Anhaltspunkt für den Bodenwert liefern, wobei regelmäßig - d. h. wenn keine besonderen wertmindernden Umstände ersichtlich sind - ein Sicherheitsabschlag von 25% des Richtwerts angemessen und ausreichend ist, um den Mindestwert festzustellen (BayObLGZ 1972, 297/303; 1976, 89/91; BayObLG Rpfleger 1995, 521).Das Gesetz verlangt keine mit letzter Präzision vorzunehmende Wertfeststellung (BayObLGZ 1972, 297/301).
- OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
- 135.444 EUR (1/2 von 270.889 EUR) für die Eintragung der (Rück-)Auflassungsvormerkung an den Flurstücken 202/6, 202/9, 202 (neu), 202/5, 202/8, 202/4 und 202/7, § 45 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG (vgl. Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = Rpfleger 2016, 123). - BayObLG, 09.02.1995 - 3Z BR 342/94
Berücksichtigung eines Wiederkaufsrechts bei Ermittlung des Geschäftswerts
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Immobilienwerte nach § 196 BauGB können einen solchen geeigneten Anhaltspunkt für den Bodenwert liefern, wobei regelmäßig - d. h. wenn keine besonderen wertmindernden Umstände ersichtlich sind - ein Sicherheitsabschlag von 25% des Richtwerts angemessen und ausreichend ist, um den Mindestwert festzustellen (BayObLGZ 1972, 297/303; 1976, 89/91; BayObLG Rpfleger 1995, 521).
- BayObLG, 19.04.2002 - 3Z BR 389/01
Bewertung von Bauerwartungsland
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Bei der Bewertung ist jedenfalls das bereits damals weit fortgeschrittene Planungsstadium zu berücksichtigen, aufgrund dessen eine Realisierung der gegenwärtigen Bebauungsabsichten sicher erscheinen durfte; dieser Umstand rechtfertigt es sogar bei Bauerwartungsland, den vertretenen Wertansatz von nur 50% der Baulandpreise (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 207;… Korintenberg/Tiedtke GNotKG 19. Aufl. § 46 Rn. 47;… Fackelmann/Heinemann GNotKG § 46 Rn. 75) zu überschreiten (vgl. Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 209/16 Kost, nicht veröffentlicht;… Simon/Kleiber Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 7. Aufl. Rn. 2.20). - OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14
Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (…vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2;… Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825). - OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16
Ermittlung des Geschäftswertes bei Bauerwartungsland
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Bei der Bewertung ist jedenfalls das bereits damals weit fortgeschrittene Planungsstadium zu berücksichtigen, aufgrund dessen eine Realisierung der gegenwärtigen Bebauungsabsichten sicher erscheinen durfte; dieser Umstand rechtfertigt es sogar bei Bauerwartungsland, den vertretenen Wertansatz von nur 50% der Baulandpreise (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 207;… Korintenberg/Tiedtke GNotKG 19. Aufl. § 46 Rn. 47;… Fackelmann/Heinemann GNotKG § 46 Rn. 75) zu überschreiten (vgl. Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 209/16 Kost, nicht veröffentlicht;… Simon/Kleiber Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 7. Aufl. Rn. 2.20). - BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Immobilienwerte nach § 196 BauGB können einen solchen geeigneten Anhaltspunkt für den Bodenwert liefern, wobei regelmäßig - d. h. wenn keine besonderen wertmindernden Umstände ersichtlich sind - ein Sicherheitsabschlag von 25% des Richtwerts angemessen und ausreichend ist, um den Mindestwert festzustellen (BayObLGZ 1972, 297/303; 1976, 89/91; BayObLG Rpfleger 1995, 521). - BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
Auszug aus OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16
Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (…vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2;… Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).