Rechtsprechung
OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Entfernung, Angeklagter, Hauptverhandlung, Entlassung, Zeuge
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 230 Abs. 1
Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des aus dem Saal entfernten Angeklagten stellt absoluten Revisionsgrund dar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes bei Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Papierfundstellen
- Rpfleger 2014, 160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Dieser Begriff ist im Regelungszusammenhang der §§ 247 und 248 StPO auf Grund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung, die als Anspruch auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, restriktiv auszulegen (vgl. BGH Großer Senat NJW 2010, 2450, 2451 mwN).Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein eigenständiger wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss v. 10.4.2013, 1 StR 11/13, zitiert nach beck-online Rdn 3.; BGH NJW 1986, 267; BGH NJW 2010, 2450, 2451).
- BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich vorliegend nicht um den Fall einer unzulässigen "Protokollrüge" (vgl. hierzu BGH 5 StR 678/54). - BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07
Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Gemäß der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. BGH NStZ 2007, 717, 718) ist zu einer möglichen Heilung des gerügten Verfahrensfehlers nicht vorzutragen, wenn solches nicht erfolgt ist.
- BGH, 13.05.1997 - 4 StR 191/97
Vereidigung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung - Formulierung …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Die Formulierung, dass sich der insoweit maßgebliche Verlauf der Hauptverhandlung sowie die Einzelheiten bezüglich des Verfahrens aus dem Sitzungsprotokoll ergäben, ist nur als Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen (vgl. BGH StV 1997, 515, 516). - BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
Abwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (Entfernung des Angeklagten …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein eigenständiger wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss v. 10.4.2013, 1 StR 11/13, zitiert nach beck-online Rdn 3.; BGH NJW 1986, 267; BGH NJW 2010, 2450, 2451). - BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85
Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein eigenständiger wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss v. 10.4.2013, 1 StR 11/13, zitiert nach beck-online Rdn 3.; BGH NJW 1986, 267; BGH NJW 2010, 2450, 2451). - BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06
Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten; …
Auszug aus OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13
Entscheidet, wie hier, der Vorsitzende, dass ein Zeuge entsprechend dem Regelfall des § 59 StPO i.d.F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes nicht vereidigt werden soll, und wird diese Frage weder kontrovers erörtert noch zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO gemacht, so ist, wenn der für die Vernehmung nach § 247 StPO aus dem Sitzungssaal entfernte Angeklagte dabei nicht anwesend ist, dieser Verfahrensvorgang kein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung und der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO ist nicht gegeben (BGH, NStZ 2006, 715).