Rechtsprechung
OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 ...
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 5 Abs. 1, Abs. 4
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt); Wegfall des Volleinzahlungsgebotes bei Kapitalerhöhung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals
- Betriebs-Berater
Einschränkung des Volleinzahlungsgebots bei der UG (haftungsbeschränkt)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 5; GmbHG § 5a
Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht, Kapitalerhöhung, UG(Haftungsbeschränkt)
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG §§ 5, 5a
Entfall der Sonderregeln für die UG bereits mit der Kapitalerhöhung auf das Mindeststammkapital (Änderung der Rechtsprechung) - Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einschränkung des Volleinzahlungsgebots bei der UG (haftungsbeschränkt)
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Für den Übergang der Unternehmergesellschaft (UG) zur GmbH ist keine vollständige Einzahlung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR notwendig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Neues von der Unternehmergemeinschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Für den Übergang der Unternehmergesellschaft (UG) zur GmbH ist keine vollständige Einzahlung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR notwendig
- ra-wachter.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Umwandlung in eine "normale" GmbH
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 13.10.2011 - HRB 26107
- OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1453
- ZIP 2011, 2198
- MDR 2012, 42
- Rpfleger 2012, 151
- NZG 2012, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 23.09.2010 - 31 Wx 149/10
GmbH-Umfirmierung: Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" …
Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.4.2011 (NJW 2011, 1881) hält der Senat nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 bis 4 erst dann entfallen, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.9.2010, DB 2010, 2213).
- BGH, 19.04.2011 - II ZB 25/10
Unternehmergesellschaft: Geltungsbereich des Sacheinlagenverbots
Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.4.2011 (NJW 2011, 1881) hält der Senat nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 bis 4 erst dann entfallen, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.9.2010, DB 2010, 2213).Der Übergang von der Unternehmergesellschaft zur normalen GmbH sei in der Systematik des Gesetzes angelegt; die erfolgreich werbend tätige Unternehmergesellschaft solle nach der Gesetzessystematik typischerweise in die normale GmbH übergehen (BGH NJW 2011, 1881/1882 f.).
- OLG Hamm, 05.05.2011 - 27 W 24/11
Zum Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Sondervorschriften …
Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10). - OLG Stuttgart, 13.10.2011 - 8 W 341/11
Unternehmergesellschaft: Abhängigkeit der Eintragung einer Kapitalerhöhung von …
Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).