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   OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11   

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https://dejure.org/2011,3875
OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11 (https://dejure.org/2011,3875)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2011 - 31 Wx 475/11 (https://dejure.org/2011,3875)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2011 - 31 Wx 475/11 (https://dejure.org/2011,3875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 5 Abs. 1, Abs. 4
    Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt); Wegfall des Volleinzahlungsgebotes bei Kapitalerhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals

  • Betriebs-Berater

    Einschränkung des Volleinzahlungsgebots bei der UG (haftungsbeschränkt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5; GmbHG § 5a
    Voraussetzungen der Eintragung einer in eine reguläre GmbH übergegangenen Unternehmergesellschaft nach Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 EUR; Anforderungen an die Höhe des eingezahlten Stammkapitals

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Kapitalerhöhung, UG(Haftungsbeschränkt)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 5, 5a
    Entfall der Sonderregeln für die UG bereits mit der Kapitalerhöhung auf das Mindeststammkapital (Änderung der Rechtsprechung)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einschränkung des Volleinzahlungsgebots bei der UG (haftungsbeschränkt)

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Für den Übergang der Unternehmergesellschaft (UG) zur GmbH ist keine vollständige Einzahlung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR notwendig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neues von der Unternehmergemeinschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Für den Übergang der Unternehmergesellschaft (UG) zur GmbH ist keine vollständige Einzahlung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR notwendig

  • ra-wachter.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Umwandlung in eine "normale" GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1453
  • ZIP 2011, 2198
  • MDR 2012, 42
  • Rpfleger 2012, 151
  • NZG 2012, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 23.09.2010 - 31 Wx 149/10

    GmbH-Umfirmierung: Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)"

    Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
    Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.4.2011 (NJW 2011, 1881) hält der Senat nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 bis 4 erst dann entfallen, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.9.2010, DB 2010, 2213).

  • BGH, 19.04.2011 - II ZB 25/10

    Unternehmergesellschaft: Geltungsbereich des Sacheinlagenverbots

    Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.4.2011 (NJW 2011, 1881) hält der Senat nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 bis 4 erst dann entfallen, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.9.2010, DB 2010, 2213).

    Der Übergang von der Unternehmergesellschaft zur normalen GmbH sei in der Systematik des Gesetzes angelegt; die erfolgreich werbend tätige Unternehmergesellschaft solle nach der Gesetzessystematik typischerweise in die normale GmbH übergehen (BGH NJW 2011, 1881/1882 f.).

  • OLG Hamm, 05.05.2011 - 27 W 24/11

    Zum Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Sondervorschriften

    Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
    Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2011 - 8 W 341/11

    Unternehmergesellschaft: Abhängigkeit der Eintragung einer Kapitalerhöhung von

    Auszug aus OLG München, 07.11.2011 - 31 Wx 475/11
    Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).
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