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   OLG München, 07.12.2012 - 34 Wx 251/12 Kost   

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https://dejure.org/2012,41845
OLG München, 07.12.2012 - 34 Wx 251/12 Kost (https://dejure.org/2012,41845)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2012 - 34 Wx 251/12 Kost (https://dejure.org/2012,41845)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 34 Wx 251/12 Kost (https://dejure.org/2012,41845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Verwirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz vor Ablauf der Verjährungsfrist des § 17 Abs. 2 KostO wird nur bei besonderen Umständen in Betracht kommen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz vor Ablauf der Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14; KostO § 15
    Verwirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz vor Ablauf der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1083
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.01.1987 - 15 W 389/85
    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 34 Wx 251/12
    Nach anderer Ansicht (Waldner in Rohs/Wedewer KostO Stand August 2012 § 14 Rn. 11; Treffer JurBüro 1998, 174; OLG Frankfurt Rpfleger 1965, 182; sowie für den Antrag auf Geschäftswertfestsetzung etwa OLG Hamm Rpfleger 1987, 204; SchlHOLG SchlHA 1982, 48) kann auch ein Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz verwirkt sein.

    Andere Entscheidungen halten einen Antrag auf Geschäftswertfestsetzung nicht für verwirkt, wenn er vor Ablauf der Verjährungsfrist des § 17 Abs. 2 KostO gestellt wurde (s. OLG Hamm RPfleger 1987, 204).

    Zutreffend wird daher auf den Wertungswiderspruch verwiesen, wenn das zeitliche Moment der Verwirkung sich an der kurzen Frist des § 15 Abs. 1 KostO orientiert (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1987, 204).

  • KG, 29.02.1980 - 1 W 712/80
    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 34 Wx 251/12
    Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es daher gerechtfertigt und erforderlich, eine Verwirkung auch den unbefristeten Rechtsbehelfen in Kostensachen entgegenhalten zu können; denn auch dieses Verfahren wird von den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen beherrscht (OLG Hamm Rpfleger 1980, 243).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2019 - 9 W 30/18

    Kostenhaftung des Zweitschuldners

    Eine Verwirkung kommt daher vor Ablauf der Verjährungsfrist nur in seltenen Ausnahmefällen unter ganz besonderen Umständen in Betracht (BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230 Rn. 13; vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 10/11, NJW 2012, 3569 Rn. 20 jew. mwN; speziell zum Kostenanspruch der Staatskasse OLG München, NJW-RR 2013, 1083, 1084; OLG Schleswig, SchlHA 2000, 118, 119).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2014 - 7 W 1/14

    Gerichtskostenfreiheit: Kostenbefreiung der Kreditanstalt für Wiederaufbau für

    Zwar ist der aus Treu und Glauben folgende Grundsatz der Verwirkung als Fall der unzulässigen Rechtsausübung auch auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz und die Beschwerde nach § 66 GKG zu übertragen (vgl. vgl. Zimmermann in: Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, a.a.O., § 66 Rn. 25a m.w.N.; Hartmann, a.a.O., GKG, § 66 Rn. 15; OLG München NJW-RR 2013, 1083; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 441; LG Aurich BeckRS 2013, 02044).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Fällen der Nachforderung durch die Staatskasse sich diese ihren Titel gegen den Kostenschuldner selbst schafft und Rechtssicherheit und Vertrauensschutz es auch deshalb gebieten, diesem nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne Gewissheit darüber zu verschaffen, dass weitere Forderungen der Staatskasse nicht auf ihn zukommen (vgl. OLG München NJW-RR 2013, 1083).

    Eine Verwirkung vor dem Eintritt der Verjährung nach § 5 Abs. 2 GKG ist daher grundsätzlich nicht gerechtfertigt, insbesondere bei einer verhältnismäßig kurzen Verjährungsfrist wie der hier einschlägigen Vierjahresfrist (vgl. zur vergleichbaren Situation der §§ 15, 17 KostO OLG München NJW-RR 2013, 1083; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1439).

  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Denn auch dieses Verfahren wird von den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen beherrscht (OLG Hamm Rpfleger 1980, 243; OLG München, NJW-RR 2013, 1083).

    Eine Verwirkung vor Eintritt der Verjährung nach § 17 Abs. 2 KostO kommt vielmehr nur in seltenen Ausnahmefällen unter ganz besonderen Umständen in Betracht (vgl. OLG München, NJW-RR 2013, 1083; OLG Schleswig, SchlHA 2000, 118; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 14 Rn. 11).

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