Rechtsprechung
   OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45092
OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20 (https://dejure.org/2020,45092)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2020 - 16 UF 728/20 (https://dejure.org/2020,45092)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 16 UF 728/20 (https://dejure.org/2020,45092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,45092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1600 Abs. 2, 1741 Abs. 2 S. 2, § 1753 Abs. 2, Abs. 3, § 1766a, § 1767 Abs. 2; FamFG § 70 Abs. 2 Nr. 2
    Zur Einzeladoption durch einen Ehepartner

  • rewis.io

    Beschwerde, Adoption, Kind, Scheidung, Ehe, Antragstellung, Kindeswohl, Zustimmung, Lebensgemeinschaft, Ehegatten, Annahme, Notar, Auslegung, Verfahrensrecht, Aussicht auf Erfolg, gemeinschaftliches Kind, beglaubigte Abschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Schließlich berücksichtige die Auffassung des Amtsgerichts - Familiengericht - München die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 (Az. 1 BvR 673/17), BVerfGE 151, 101, nicht.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) betreffe einen anderen Fall.

    Die entgegenstehende Bestimmung des § 1742 Abs. 2 Satz 2 BGB sei nach den durch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) aufgestellten Grundsätzen verfassungswidrig.

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) ergibt sich kein anderes Ergebnis.

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 - 1 BvR 673/17 - ergebe sich, dass diese Differenzierung zwischen der Annahme durch eine verheiratete bzw. nicht verheiratete Person verfassungswidrig sei.

  • EGMR, 13.12.2007 - 39051/03

    EMONET ET AUTRES c. SUISSE

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Im Übrigen widerspreche sie auch entsprechend der Entscheidung des EGMR vom 13.12.2007, Nr. 39051/03, FamRZ 2008, 377 ff, den Grundrechten der europäischen Menschenrechtskonvention.

    Auch aus der Entscheidung EGMR vom 13.12.2007, Az. 9051/03, veröffentlicht unter anderem in FamRZ 2008, 377, lässt sich kein anderes Ergebnis entnehmen.

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht es nicht beanstandet, dass der leibliche Vater von der Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen ist, wenn er zwar nach der Geburt des Kindes eine sozial-familiäre Beziehung zu diesem aufgebaut habe, jedoch nicht die verfahrensrechtlichen Schritte ergriffen habe, um durch Anerkennung oder Antrag auf Feststellung der Vaterschaft auch die Rolle als statusrechtlicher Vater einzunehmen (BVerfG FamRZ 2015, 817).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, § 1600 Abs. 2 BGB verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Putativ-Vater, der bereits eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte, die Vaterschaft des statusrechtlichen Vaters auch dann anfechten könne, wenn bei Erlass der Entscheidung eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu dem statusrechtlichen Vater bestehe, diese bei Antragstellung jedoch noch nicht bestanden habe und der leibliche Vater alles in seiner Macht stehende getan habe, um die Stellung auch als rechtlicher Vater zu erlangen (BVerfG FamRZ 2019, 124).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98

    Ausschluß der Adoption durch einen Ehegatten allein

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Es entspricht dementsprechend einhelliger Auffassung, dass die ... Vorschrift vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und ... verfassungskonform ist (vgl. hierzu OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039; OLG Koblenz FamRZ 2014, 1039; OLG Hamm FamRZ 2000, 257; MüKo/BGB Maurer, 8. Auflage 2020, § 1741 Rn. 27, 28; § 1767 Rn. 13; Staudinger/Helms (2019), BGB, § 1741 Rn. 61 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.12.2013 - 13 UF 793/13

    Volljährigenadoption: Grundsatz der gemeinschaftlichen Annahme durch ein Ehepaar

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    § 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt auch für die Annahme eines erwachsenen Kindes (vgl. hierzu OLG Koblenz StAZ 2014, 336; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039; Staudinger/Helms (2019), BGB, § 1741 Rn. 61 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Der Senat hat davon abgesehen, die Erben des Annehmenden zu ermitteln; denn diese sind nicht als Verfahrensbeteiligte zum Verfahren hinzuzuziehen (vgl. hierzu OLG Braunschweig FamRZ 2017, 1240 (Rn. 11)).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20
    Auch die Entscheidung des Gesetzgebers, eine Adoptionsmöglichkeit nicht zu gewähren, ist grundsätzlich noch der Ausgestaltungsdimension des Grundrechts zuzurechnen; Ausgestaltung schließt die Verwehrung bestimmter Entfaltungsmöglichkeiten ein." (BVerfG in BVerfGE 133, 59 (Rn. 69)).
  • BGH, 11.08.2021 - XII ZB 18/21

    Beschwerde des Anzunehmenden gegen die Versagung der von ihm begehrten

    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2021, 1210 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21

    Volljährigenadoption: Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; intakte Beziehung

    Nachdem die begehrte Adoption nicht nur eine beachtliche Verringerung der Pflichtteilsansprüche der leiblichen Kinder der Annehmenden, sondern auch eine ganz erhebliche Erhöhung des Steuerfreibetrages zugunsten des Anzunehmenden zur Folge hätte, was angesichts des fortgeschrittenen Alters der am ... geborenen Annehmenden nicht außer Betracht bleiben kann, erscheint es im vorliegenden Fall angemessen, ihr Vermögen mit einem Prozentsatz von 25 % anzusetzen (in diesem Sinne OLG Braunschweig vom 02.03.2021 - 1 WF 24/21, juris Rn. 11; OLG München vom 07.12.2020 - 16 UF 728/20, juris Rn. 50).
  • AG Nürnberg, 10.08.2023 - 121 F 1017/23

    Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, Verfahrenswert, Elektronisches

    Bei der Adoption handelt es sich um die vom Gesetzgeber zusätzlich gewährte Möglichkeit, ein der Abstammung entsprechendes Rechtsverhältnis zu begründen (OLG München, Beschluss vom 07.12.2020 - 16 UF 728/20 -, juris Rn. 26).

    Zweck der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass durch den Ausspruch der Adoption Stiefkind-Verhältnisse entstehen (OLG München, Beschluss vom 07.12.2020 - 16 UF 728/20 -, juris Rn. 26).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 UF 39/21

    Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption

    Es besteht aber weder Einigkeit, ob lediglich die Verhältnisse des Annehmenden berücksichtigt werden, noch über die Höhe des Prozentsatzes (meist zwischen 25 und 50 %), gelegentlich wird zusätzlich das Einkommen berücksichtigt (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233, juris Rn. 11; OLG München FamRZ 2021, 1210, juris Rn. 50, der BGH - XII ZB 18/21, juris, hat für die nachfolgende Rechtsbeschwerde allerdings nicht 300.000 EUR, sondern lediglich 5.000 EUR festgesetzt, ohne Begründung; OLG Stuttgart NJW 2019, 1385, juris Rn. 62; OLG Bamberg vom 18.10.2011 - 2 UF 234/11, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1937, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 5 UF 212/22

    Verfahrenswert für die Volljährigenadoption

    Es besteht aber weder Einigkeit, ob lediglich die Verhältnisse des Annehmenden oder die der Beteiligten berücksichtigt werden, noch über die Höhe des Prozentsatzes (meist zwischen 25 % und 50 %), gelegentlich wird zusätzlich das Einkommen berücksichtigt (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2021, 1233, juris Rn. 11; OLG München FamRZ 2021, 1210, juris Rn. 50; der BGH - XII ZB 18/21, juris, hat für die nachfolgende Rechtsbeschwerde allerdings nicht den Wert des Oberlandesgerichts München von 300.000 ?, sondern lediglich ohne Begründung 5.000 ? festgesetzt; OLG Stuttgart NJW 2019, 1385, juris Rn. 62; OLG Bamberg vom 18.10.2011 - 2. UF 234/11, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1937, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht