Rechtsprechung
OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Notare Bayern , S. 60
BGB §§ 2279, 2077
Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge bei späterer Scheidung - openjur.de
Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für gemeinsame Abkömmlinge in einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag nach der Scheidung
- IWW
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2279, 2077
Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge bei späterer Scheidung - notare-wuerttemberg.de , S. 28
- Judicialis
- RA Kotz
Erbvertrag - Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2279 § 2077
Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge für den Fall der Scheidung - Auslegung des Erbvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erbvertrag und Scheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltung des hypothetischen Willens der Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge in einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag i.F.e. Scheidung; Auslegung eines Erbvertrages
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hinfälligkeit eines Erbvertrags mit Scheidung
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 26.04.2007 - VI 920/06
- LG Schweinfurt, 16.08.2007 - 41 T 119/07
- OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1037
- FGPrax 2008, 116
- FamRZ 2008, 1288
- Rpfleger 2008, 307
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03
Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
An die Feststellung eines Aufrechterhaltungswillens sind keine niedrigen Anforderungen zu stellen (BGHZ 160, 33/39). - BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Nach dieser Auslegungsregel (BGH FamRZ 1960, 28/29;… BayObLG FamRZ 1997, 123/124 Staudinger/Otte BGB Stand 2003 § 2077 Rn. 4) ist die letztwillige Verfügung des Erblassers im Erbvertrag mit seiner geschiedenen ersten Ehefrau infolge der Auflösung der Ehe unwirksam geworden (§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für diesen Fall getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB). - BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92
Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer …
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrags, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 193/195; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941, jeweils m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98
Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrags, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 193/195; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941, jeweils m.w.N.). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.). - BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe
Auszug aus OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Nach dieser Auslegungsregel (BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLG FamRZ 1997, 123/124 Staudinger/Otte BGB Stand 2003 § 2077 Rn. 4) ist die letztwillige Verfügung des Erblassers im Erbvertrag mit seiner geschiedenen ersten Ehefrau infolge der Auflösung der Ehe unwirksam geworden (§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für diesen Fall getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB).
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach …
Dabei können nach Testamentserrichtung liegende Umstände für die Ermittlung dieses Willens insoweit herangezogen werden, als sie Rückschlüsse darauf zulassen, wie die Eheleute in diesem Fall testiert hätten (vgl. insgesamt u.a. BGH…, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. und Urteil vom 03.05.1961, Az. V ZR 154/59, in FamRZ 1961, 364 ff.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.06.1978, Az. 20 W 448/78, in Rpfleger 1978, 412 f.; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1992, Az. 1Z BR 68/92, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 31 Wx 69/07, zitiert nach juris;… Musielak in Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268, Rn. 4;… Weidlich in Palandt, a.a.O., § 277, Rn. 6).