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   OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11   

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https://dejure.org/2011,6648
OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11 (https://dejure.org/2011,6648)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2011 - 34 Wx 40/11 (https://dejure.org/2011,6648)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 34 Wx 40/11 (https://dejure.org/2011,6648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 62

    BGB §§ 873 Abs. 1, 1030 Abs. 1, 1643 Abs. 1, 1821, 1822, 1823
    Keine familiengerichtliche Genehmigung bei Vollzug der Bestellung eines Quotennießbrauchs zugunsten eines Minderjährigen

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit einer dinglichen Nießbrauchsbestellung zugunsten eines Minderjährigen am gewerblich genutzten Grundstück des Sorgeberechtigten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 873 Abs. 1, 1030 Abs. 1, 1643 Abs. 1, 1821, 1822, 1823
    Keine familiengerichtliche Genehmigung bei Vollzug der Bestellung eines Quotennießbrauchs zugunsten eines Minderjährigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Familiengerichtliche Genehmigung der Bestellung eines Quoten-Nießbrauchs an einem gewerblich genutzten Grundstück zugunsten eines Minderjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiengerichtliche Genehmigung der Bestellung eines Quoten-Nießbrauchs an einem gewerblich genutzten Grundstück zugunsten eines Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 595
  • FamRZ 2011, 1667
  • Rpfleger 2011, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    Jedoch darf das Grundbuchamt nicht eine Eintragung vornehmen, wenn sicher feststeht, dass sie das Grundbuch unrichtig machen würde (BayObLG NJW-RR 1990, 87 m.w.N.).

    Abzustellen hat das Grundbuchamt nach dem Abstraktionsprinzip ("isolierte" Betrachtung) nicht auf das schuldrechtliche Grundgeschäft, sondern auf das Erwerbsgeschäft (BayObLG NJW-RR 1990, 87; vgl. auch BGH NJW 2010, 3643).

    c) Unter § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB fällt das Rechtsgeschäft schon deshalb nicht, weil dingliche Erwerbsgeschäfte davon nicht erfasst werden (BayObLG NJW-RR 1990, 87; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 15).

    Es darf die Eintragung einer Rechtsänderung selbst dann nicht ablehnen, wenn es dieses Rechtsgeschäft für nichtig hält (BayObLG NJW-RR 1990, 87).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    Denn das gegenständliche Geschäft bedarf - über die Beteiligung des Ergänzungspflegers hinaus (vgl. BFH NJW 1981, 141; NJW-RR 1990, 1035; Palandt/Ellenberger § 107 Rn. 4) - nicht auch der Genehmigung durch das Familiengericht (vgl. dazu jüngst BGH NJW 2010, 3643/3644 bei Rz. 17).

    Abzustellen hat das Grundbuchamt nach dem Abstraktionsprinzip ("isolierte" Betrachtung) nicht auf das schuldrechtliche Grundgeschäft, sondern auf das Erwerbsgeschäft (BayObLG NJW-RR 1990, 87; vgl. auch BGH NJW 2010, 3643).

    a) Der Erwerb des Quotennießbrauchs enthält keine Verfügung über das Vermögen des Minderjährigen, die nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig wäre; gemeint ist nämlich das Grundstücksrecht des Minderjährigen (BGH NJW 2010, 3643/3644; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 7).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    Im Übrigen ist die Einschränkung ersichtlich - nämlich nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 92, 351/355; Demharter § 19 Rn. 28) - dahin zu verstehen, dass sie die rechtliche Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung voraussetzt, aber nicht (konstitutiv) für den Fall begründen soll, dass eine solche gar nicht besteht.
  • RG, 01.07.1924 - V B. 2/24
    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    b) Es handelt sich auch nicht um einen nach § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB genehmigungspflichtigen Vorgang, weil die Erfüllung des Anspruchs des Minderjährigen auf Übereignung von der Norm nicht erfasst wird (BGH aaO.; RGZ 108, 356/364; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 12).
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    Denn das gegenständliche Geschäft bedarf - über die Beteiligung des Ergänzungspflegers hinaus (vgl. BFH NJW 1981, 141; NJW-RR 1990, 1035; Palandt/Ellenberger § 107 Rn. 4) - nicht auch der Genehmigung durch das Familiengericht (vgl. dazu jüngst BGH NJW 2010, 3643/3644 bei Rz. 17).
  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11
    Denn das gegenständliche Geschäft bedarf - über die Beteiligung des Ergänzungspflegers hinaus (vgl. BFH NJW 1981, 141; NJW-RR 1990, 1035; Palandt/Ellenberger § 107 Rn. 4) - nicht auch der Genehmigung durch das Familiengericht (vgl. dazu jüngst BGH NJW 2010, 3643/3644 bei Rz. 17).
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Es darf die Eintragung einer Rechtsänderung selbst dann nicht ablehnen, wenn es dieses Rechtsgeschäft für nichtig hält (Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595; BayObLG NJW-RR 1990, 87).

    bb) Es handelt es sich vorliegend auch nicht um eine Verfügung über einen Anspruch des Minderjährigen i.S.d. § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB, weil die Erfüllung des Anspruchs des Minderjährigen auf Übereignung von der Norm nicht erfasst wird (BGH DNotZ 2011, 346 m.W.N.; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595).

    dd) Die Genehmigungspflicht folgt auch nicht aus § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB, weil dingliche Erwerbsgeschäfte davon schon nach dem eindeutigen Wortlaut ("Vertrag") nicht erfasst werden (Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595; OLG Düsseldorf ZEV 2017, 529; Kroll-Ludwigs in MüKo BGB § 1821 Rn. 51).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG München NJW-RR 2011, S. 595 f; Keidel - Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 59 Rdnr. 39 f; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11

    Grundbuchverfahren: Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei Umschreibung eines

    Insbesondere handelt es sich bei dem Erwerb von Anteilen mit gleichzeitiger Einräumung des Nießbrauchs nicht um eine Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück (MüKo/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1821 Rn. 22/23; siehe auch Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 40/11 = NJW-RR 2011, 595) und bei der Entgegennahme der Auflassung nicht um eine Verfügung im Sinne von § 1821 Abs. 1 Nr. 2 BGB (MüKo/Wagenitz § 1821 Rn. 34; Senat aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2018 - 25 Wx 68/17

    Rechtstellung des Vorsorgebevollmächtigten eines nicht verfahrensfähigen

    Es reicht insofern ausnahmsweise die formelle Beschwer, weil in erster Instanz keine Sachentscheidung ergangen, sondern der Antrag als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 2015, 2088, BGH NJW 1989, 361; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FGPrax 2013, 134, 135; OLG München NJW-RR 2011, 595; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 59 FamFG, Rdn. 39 f.).
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