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   OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14   

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https://dejure.org/2017,3592
OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14 (https://dejure.org/2017,3592)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2017 - 3 U 3659/14 (https://dejure.org/2017,3592)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 3 U 3659/14 (https://dejure.org/2017,3592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBodSchG § 2 Abs. 7, § 4 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, § 10 Abs. 1 S. 1, § 24 Abs. 2; BauGB § 14, § 33, § 34; BGB § 535, § 548, § 637, § 688, § 823 Abs. 1; ZPO § 256, § 265 Abs. 2, § 308 Abs. 1 S. 1, § 533
    Ausgleichsanspruch zwischen Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (Bodensanierung nach Ölschaden)

  • Deutsches Notarinstitut

    BBodSchG §§ 2 Abs. 7, 4 Abs. 3, Abs. 4 u. 5, 10 Abs. 1 S. 1, 24 Abs. 2
    Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Mieter nach Ölschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegen den Mieter wegen der Kontaminierung des Bodens durch Öl

  • rewis.io

    Ausgleichsanspruch zwischen Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (Bodensanierung nach Ölschaden)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegen den Mieter wegen der Kontaminierung des Bodens durch Öl

  • rechtsportal.de

    Ausgleichsansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegen den Mieter wegen der Kontaminierung des Bodens durch Öl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen den Mieter wegen Kontaminierung des Bodens durch Öl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 11 U 22/12

    Verantwortlichkeit des Verursachers von Bodenkontaminationen für deren

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Der Senat folgt insoweit der Argumentation des OLG Hamm (Urteil vom 11. September 2013 - I-11 U 22/12).

    Eine derartige Verschiebung der Verantwortlichkeiten wird weder vom Bundesbodenschutzgesetz angeordnet, noch ist sie mit den Zielen des Bundesbodenschutzgesetzes und den berechtigten Interessen der Klägerin vereinbar (OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2013 - I-11 U 22/12).

    Dauerhaft und nachhaltig ist jedoch regelmäßig nur die völlige Beseitigung der Verunreinigung (OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2013 - I-11 U 22/12).

    Eine Rechtfertigung, um auch in einem solchen Fall eine Verschiebung der Kostenlast auf die Klägerin zu befürworten, ist nicht ersichtlich (OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2013 - I-11 U 22/12).

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine andere Vereinbarung i. S. des § 24 Abs. 2 BBodSchG auch im Abschluss eines Mietvertrages liegen (BGH, Urteil vom 01.10 2008 - XII ZR 52/07).

    Das BBodSchG will den Mieter nicht zum Ausgleich verpflichten, wenn er sich an die mit dem Vermieter getroffene Absprache hält (BGH, Urteil vom 01.10.2008 - XII ZR 52/07).

    Die in der Literatur diskutierte Rechtsfrage, ob der Ausgleichsanspruch eines von mehreren "Verpflichteten" nach § 24 Abs. 2 BBodSchG eine behördliche Inanspruchnahme des Anspruchstellers voraussetzt, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.10.2008 (XII ZR 52/07) grundsätzlich verneint.

    Das Urteil hat jedoch offen gelassen, ob ein Ausgleichsanspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG immer schon dann gegeben ist, wenn ein Störer ohne Veranlassung seitens der Behörde aus eigenem Antrieb eine Sanierung durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 01.10 2008 - XII ZR 52/07).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Die Beklagte kann auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nichts für ihre Auslegung herleiten.

    Zur Bestimmung der Grenze dessen, was einem Eigentümer an Belastungen zugemutet werden dürfe, könne als Anhaltspunkt der Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung dienen (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91.

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH für die Frage der Bewertung der Erforderlichkeit auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Besteller im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss (BGH, Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 63/90).

    Somit ist für die Frage der Bewertung der Erforderlichkeit - ähnlich wie bei der Ersatzvornahme im Rahmen des § 633 Abs. 3 BGB a. F. - auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche die Klägerin im Zeitpunkt der Bestandskraft des Bescheids vom 07.03.2013 als vernünftige, wirtschaftlich denkende Eigentümerin aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss (vgl. auch BGH NJW-RR 91, 789).

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 179/00

    Mineralölrückstände nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Selbst bei Annahme eines Mietverhältnisses hinsichtlich des Teils der Halle, in dem sich der Trafo befand, verdrängt die kurze mietvertragliche Verjährungsfrist des § 548 BGB nicht die Frist des § 24 Abs. 2 BBodSchG (so noch OLG Köln, ZMR 2002, 748).
  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15

    Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Die Klägerin war auch durch das Sanierungskonzept der Firma G., das die Errichtung einer Spundwand und den - im Einklang mit § 4 Abs. 5 BBodSchG stehenden - vollständigen Aushub des kontaminierten Bodens vorsah und den auf dieser Grundlage ergangenen bestandskräftigen Bescheid vom 07.03.2013 sachkundig beraten (vgl. ferner BGH, Urteil vom 2012.2016 - VI ZR 612/15).
  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214

    Heranziehung zu den Kosten einer Amtshandlung (Beseitigung einer Boden- und

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Es schließt auch das pflichtwidrige Unterlassen ein, soweit dieses eine öffentlich-rechtliche Pflicht zu sicherheits- oder ordnungswahrendem Tun verletzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.05.2011 - 22 ZB 10.214 = Anlage K 9).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Es sind vielmehr nur Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGH, Urteil vom 06. Februar 2007 - VI ZR 274/05; BGH; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14

    Anforderungen an die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Der Erstattungsanspruch ist erst gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14).
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

    Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14
    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 22 CS 04.1048; vgl. auch Landmann/Rohmer/Dombert, BBodSchG, Stand: 1. Mai 2016, § 4 Rn. 21).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

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