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   OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05   

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https://dejure.org/2006,30287
OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,30287)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2006 - 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,30287)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2006 - 33 Wx 132/05 (https://dejure.org/2006,30287)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; Beschränkung der Haftung der Erben bei dem Rückgriff der Staatskasse nach § 1836e BGB hinsichtlich der Kosten des Nachlassverwalters; Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters in Anlehnung an §§ 1836, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 405
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

    Dem liegen aber wesentlich auch verwaltungstechnische Überlegungen (Verwaltungsaufwand beim Rückgriff, vgl. BT-Drucks 13/7158 S. 32) zugrunde, nicht ein besonderes Schutzbedürfnis des Erben (BayObLGZ 2000, 26/34).

    Dieser Wertungswiderspruch wird vermieden, wenn bereits im Rahmen der Bestimmung der Mittellosigkeit allein auf den Aktivnachlass abgestellt wird (BayObLGZ 2000, 26/33 f. = FamRZ 2000, 1447/1449; Jochum/Pohl Rn. 695).

  • KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls, sondern frühestens auf den Zeitpunkt der Pflegerbestellung an (KG FamRZ 1996, 227; Jochum/Pohl Nachlasspflegschaft 2. Aufl. Rn. 696; vgl. auch Zimmermann ZEV 1999, 329/330).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).

    Die von den Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahingehend, ob die Gerichte von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1983, 96/99; 1986, 448/452; 1990, 184/186 f.; 1993, 325/328).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Es besteht auch kein Anlass, den Nachlass und damit den Erben, dessen Vermögensverhältnisse bei der Nachlasspflegschaft wie dargelegt auch im Übrigen für die Frage der Mittellosigkeit nicht berücksichtigt werden, durch Anerkennung von Schonvermögen im Sinne von § 1836 Nr. 2 BGB, § 88 BSHG bzw. nunmehr § 90 SGB XII auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1995, 395/398).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 104) für die Betreuervergütung entschieden, dass die Stundensätze des § 1 BVormVG, welche unmittelbar für die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse gelten, bei der Entscheidung über die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betroffenen eine wesentliche Orientierungshilfe böten.
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 180/03

    Nachlassverwaltung: Festsetzung des Vergütungsanspruches des Nachlassverwalters

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    So hat das Kammergericht (Beschluss vom 29.11.2005 - 1 W 180/03, zitiert nach Juris) die Auffassung vertreten, bei Mittellosigkeit des Nachlasses könne dem Pfleger keine Vergütung aus der Staatskasse gemäß § 1836a BGB in der bis 30.6.2005 geltenden Fassung bewilligt werden.
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).
  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05

    (Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    33 Wx 131/05 33 Wx 132/05.
  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Hat nämlich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, durch die die Vergütung eines Nachlasspflegers festgesetzt worden ist, nur dieser ein Rechtsmittel eingelegt, so ist eine Änderung der Entscheidung zum Nachteil des Pflegers nicht zulässig (BayObLGZ 1990, 184/188 = FamRZ 1990, 1396; BayObLGZ 1995, 35/37 = FamRZ 1995, 692; BayObLG FamRZ 1997, 185/186).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
    Die von den Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahingehend, ob die Gerichte von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1983, 96/99; 1986, 448/452; 1990, 184/186 f.; 1993, 325/328).
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an

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