Rechtsprechung
OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 12; ; FGG § 13 Satz 3; ; WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 2; ; WEG § 26 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des Wohnungseigentumsverwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anzweiflung der Vollmacht des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Wohnungseigentümer; Berechtigung der Hausverwaltung zur Einziehung des Hausgeldes; Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses aufgrund einer fehlerhaften Verlängerung des ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Amtsermittlung bei streitiger Verwaltervollmacht (IMR 2007, 156)
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 14.07.2006 - 13 UR II 20/06
- LG Regensburg, 07.12.2006 - 7 T 385/06
- OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1245
- NZM 2007, 647
- ZMR 2007, 989
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07
a) Inhaberin des Wohngeldanspruchs ist die Eigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2063; Jennißen NZM 2006, 203/209 f.; Neumann WuM 2006, 489/492).Der Antrag müsste sich nämlich nicht gegen die Gemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten (BGH NJW 2005, 2061/2068; siehe auch Neumann WuM 2006, 489/491), weil Gegenstand der begehrten Feststellung die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft ist.
- OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei …
Auszug aus OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07
Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (Senat Beschluss vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06 = ZMR 2006, 954).
- AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!
Mit dem OLG München in dem von allen Beteiligten zitierten Beschluss vom 8.3.2007 (Az.: 34 Wx 2/07; ZMR 2007, 989) geht das Gericht allerdings davon aus, dass die Verwalterbestellung entgegen § 139 BGB eben nur bezüglich des übersteigenden Teils nichtig und im Übrigen gültig ist.