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   OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15   

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https://dejure.org/2016,3559
OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15 (https://dejure.org/2016,3559)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2016 - 31 Wx 386/15 (https://dejure.org/2016,3559)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2016 - 31 Wx 386/15 (https://dejure.org/2016,3559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    ZPO §§ 322 Abs. 1, 580; BGB §§ 2353, 2358 a.F., 2359 a.F.

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 322 Abs. 1, 580; BGB §§ 2353, 2358 a. F., 2359 a. F.
    Bindung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren durch zivilgerichtliches Feststellungsurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung des die Erbfolge feststellenden zivilgerichtlichen Urteils im Erbscheinsverfahren

  • rewis.io

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das Prozessgericht im Streit zweier Erbprätendenten

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinverfahren - Bindungswirkung an Feststellungsurteil über Erbenstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung des die Erbfolge feststellenden zivilgerichtlichen Urteils im Erbscheinsverfahren

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung des die Erbfolge feststellenden zivilgerichtlichen Urteils im Erbscheinsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils bezüglich Entscheidung über Erteilung eines Erbscheins

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlassgericht ist im Erbscheinverfahren an ein Feststellungsurteil zum Erbrecht gebunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils bezüglich Entscheidung über Erteilung eines Erbscheins

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren an ein das Erbrecht feststellendes zivilgerichtliches Urteil gebunden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung eines Feststellungsurteils im Erbscheinsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2512
  • MDR 2016, 484
  • FGPrax 2016, 137
  • FamRZ 2016, 1408
  • Rpfleger 2016, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97

    Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    a) Nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bindet das das Erbrecht feststellende Urteil in den Grenzen der subjektiven Rechtskraft das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins (BayObLG FamRZ 99, 334, 335; MüKoBGB/J. Mayer, BGB 6. Auflage § 2359 Rn. 35, Palandt/Weidlich, BGB 75. Auflage § 2353 Rn. 7, NK-BGB/Kroiß, 4. Auflage § 2359 Rn. 7, Gierl in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage § 2359 Rn. 19; Überblick zum Meinungsstand bei Staudinger/Herzog, BGB § 2359 Rn. 21).

    Bereits das BayObLG hat entschieden, dass "verbindliche Klarheit zwischen den Beteiligten darüber, wer von ihnen als Erbe anzusehen ist, nur im Feststellungsrechtstreit geschaffen werden [kann]..., das im Feststellungsrechtstreit ergehende Urteil [erwächst] in Rechtskraft zwischen den Parteien (§ 325 ZPO)." (BayObLG FamRZ 99, 334, 335; vgl. auch KG FamRZ 96, 1572, 1575: "Die Bindung des Nachlassgerichts an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil [entfällt] dann, wenn neben den Parteien des Feststellungsprozesses noch andere Personen als Erbprätendenten in Betracht kommen, deren schutzwürdige Belange das Nachlassgericht zu berücksichtigen hat."; ebenso Zimmermann ZEV 2010, 457, 461).

  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    An das Vorliegen solcher Umstände sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1964, 349).

    Der Einwand kann aber nicht auf das gleiche tatsächliche und rechtliche Vorbringen und auf die gleichen Beweismittel gestützt werden, die schon im Vorprozess vorlagen oder hätten vorgebracht werden können (BGHZ 40, 130, 132 f.; Leipold in: Stein/Jonas, a.a.O., § 322 ZPO Rn. 273).

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Erforderlich ist, dass es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGHZ 101, 380, 383 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09

    Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen: Erteilung eines

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Wenn das Landgericht dann feststellt, dass der Kläger Erbe geworden ist, dann hat es auch über diese Vorfrage entschieden, denn ein Feststellungsurteil entscheidet rechtskräftig über alle Einwendungen, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (BGH NJW 1989, 105; OLG Brandenburg BeckRS 2011, 29121; KG BeckRS 2013, 18206; Büscher in: Wieczorek/Schütze, a.a.O., § 322 Rn. 126).
  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Das Restitutionsverfahren soll gerade verhindern, dass die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung beeinträchtigt würde, wenn (formell) rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden könnten, obwohl ihre Grundlagen erschüttert sind (BGH BeckRS 1971, 31381719; Zöller/Greger, a.a.O., § 580 Rn. 1, Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage § 580 Rn. 1).
  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Wenn das Landgericht dann feststellt, dass der Kläger Erbe geworden ist, dann hat es auch über diese Vorfrage entschieden, denn ein Feststellungsurteil entscheidet rechtskräftig über alle Einwendungen, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (BGH NJW 1989, 105; OLG Brandenburg BeckRS 2011, 29121; KG BeckRS 2013, 18206; Büscher in: Wieczorek/Schütze, a.a.O., § 322 Rn. 126).
  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Bereits das BayObLG hat entschieden, dass "verbindliche Klarheit zwischen den Beteiligten darüber, wer von ihnen als Erbe anzusehen ist, nur im Feststellungsrechtstreit geschaffen werden [kann]..., das im Feststellungsrechtstreit ergehende Urteil [erwächst] in Rechtskraft zwischen den Parteien (§ 325 ZPO)." (BayObLG FamRZ 99, 334, 335; vgl. auch KG FamRZ 96, 1572, 1575: "Die Bindung des Nachlassgerichts an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil [entfällt] dann, wenn neben den Parteien des Feststellungsprozesses noch andere Personen als Erbprätendenten in Betracht kommen, deren schutzwürdige Belange das Nachlassgericht zu berücksichtigen hat."; ebenso Zimmermann ZEV 2010, 457, 461).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 210/50
    Auszug aus OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15
    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn das Urteil unrichtig ist, der andere Teil die Unrichtigkeit kennt und besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung dieses Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1951, 759).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    aa) Hierbei besteht Einigkeit darüber, dass das Nachlassgericht in den objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft an ein rechtskräftiges, in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten ergangenes streitiges Endurteil über die Feststellung des Erbrechts gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08, ZEV 2010, 468 Rn. 9 f.; OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 356 [juris Rn. 71]; OLG Frankfurt ErbR 2019, 589 [juris Rn. 16]; OLG München MittBayNot 2017, 76 Rn. 17; OLG Frankfurt ZEV 2016, 275 Rn. 19 f.; OLG Brandenburg ZEV 2010, 143 f. [juris Rn. 26 f.]; BayObLG FamRZ 1999, 334 unter II.1.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Versäumnisurteil

    Zwar entfaltet ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil präjudizielle Rechtskraft für das Erbscheinverfahren und vermag das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung zu binden (vgl. OLG Frankfurt am Main ZEV 2016, 275; OLG München NJW 2016, 2512; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2353 Rn. 77).
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