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   OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20   

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https://dejure.org/2020,80619
OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20 (https://dejure.org/2020,80619)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2020 - 4 Ws 2/20 (https://dejure.org/2020,80619)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2020 - 4 Ws 2/20 (https://dejure.org/2020,80619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 172 Abs. 2, Abs. 3
    Anforderungen an Sachdarstellung beim Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20
    Der Antragsteller bietet keine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, NJW 2016, 44 [23]), die sämtliche in der als verletzt behaupteten Strafvorschrift bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt.
  • BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus OLG München, 08.04.2020 - 4 Ws 2/20
    Der Antragsteller bietet keine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15, NJW 2016, 44 [23]), die sämtliche in der als verletzt behaupteten Strafvorschrift bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt.
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    - den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. April 2020 Az. 4 Ws 2/20 KL, durch den ein Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO als unzulässig verworfen wurde, sowie.
  • OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20

    Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 08.04.2020, Az: 4 Ws 2/20 KL, wird als unzulässig verworfen.

    Mit Beschluss vom 08.04.2020, Az: 4 Ws 2/20 KL, hat der Senat den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO abgelehnt.

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