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   OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17   

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https://dejure.org/2017,14397
OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17 (https://dejure.org/2017,14397)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2017 - 34 Wx 16/17 (https://dejure.org/2017,14397)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 34 Wx 16/17 (https://dejure.org/2017,14397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 18 Abs. 1, § 19, § 22 Abs. 1, § 29§ 46 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 73; RPflG § 11 Abs. 1; BGB § 874, § 875, § 894, § 1018, § 1019§ 1025 S. 2, § 1026
    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts im Verfahren der Grundbuchberichtigung durch Löschung eines Gehrechts

  • rewis.io

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - lastenfreie Abschreibung eines Gehrechts bei Grundstücksteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts im Verfahren der Grundbuchberichtigung durch Löschung eines Gehrechts

  • rechtsportal.de

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts im Verfahren der Grundbuchberichtigung durch Löschung eines Gehrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchamt muss mitteilen, wessen Berichtigungsbewilligung erforderlich ist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Die örtliche Ausübungsbeschränkung muss entweder als Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich festgelegt worden sein oder aber, wenn die Dienstbarkeit auf dem gesamten Grundstück lastet, auf der dem Berechtigten überlassenen tatsächlichen Ausübung oder einer nicht zum Rechtsinhalt gemachten Abrede (Ausübungsregelung) beruhen (BGH NJW 2002, 3021/3022; Palandt/Bassenge BGB 76. Aufl. § 1018 Rn. 7).

    Bei der Auslegung dieses Grundbuchinhalts ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und den Verkehrsschutz vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abzustellen, wie er sich aus dem Grundbuch und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt; außerhalb der Bewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; BGH NJW 2002, 3021/3022; FGPrax 2015, 5; Demharter § 19 Rn. 28).

  • OLG Stuttgart, 07.12.1990 - 8 W 37/90

    Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    b) Hier kommt eine Berichtigung nur in Betracht, wenn sich aus der wörtlichen Beschreibung des Rechts in den vom Grundbuch in Bezug genommenen Flurbereinigungsunterlagen ("Flurbereinigungsoperat vom 06.04.1904") nach dem genannten Auslegungsmaßstab eine zum Rechtsinhalt erhobene Ausübungsbeschränkung dahingehend ergibt, dass das Gehrecht auf dem belasteten Grundstück nur entlang der (früheren) Grenze zu FlSt ...b besteht und - wenn es auch nicht in der Breite exakt definiert ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 198) - jedenfalls in seiner Länge dahingehend begrenzt ist, dass es - wenngleich es nicht exakt auf Höhe des Grenzpunkts zwischen FlSt ...b und FlSt ... (jeweils nach deren damaligem Zuschnitt) endet - lediglich geringfügig tiefer in das Grundstück ... hineinreicht, nämlich insoweit, als es für die Ausübung des Gehrechts zwingend erforderlich ist.

    Da das herrschende und das dienende Ursprungsgrundstück nebeneinander lagen, erscheint es nach dem nächstliegenden Verständnis vielmehr zutreffend, dass das Gehrecht auf dem dienenden Grundstück - wie es dem Wortlaut des Lasteneintrags entspricht - nicht bereits entlang der Grundstücksgrenze zum herrschenden Grundstück ausgeübt werden durfte, sondern erst - getreu dem Wortlaut - entlang der Grundstücksgrenze zwischen FlSt ... und dem dem herrschenden Grundstück vorgelagerten FlSt ...b (vgl. auch Senat vom 2.9.2015, 34 Wx 147/15, juris Rn. 27; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 198).

  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

    Amtswiderspruch im Grundbuch: Löschung eines Geh- und Fahrtrechts vor 40 Jahren

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Ein Wegfall des Vorteils allein wegen des eingetretenen Erschließungszustands wird allerdings nicht ohne weiteres anzunehmen sein (vgl. Senat vom 11.12.2014, 34 Wx 193/14 = Rpfleger 2015, 392 m. w. N.).
  • OLG München, 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

    Löschung einer Grunddienstbarkeit an einem Grundstücksteil nach Teilung des

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Dass eine Dienstbarkeit keinen Vorteil für das herrschende Grundstück mehr brächte, ist im Grundbuchverfahren regelmäßig nicht in der Form des § 29 GBO nachweisbar, geschweige denn offensichtlich (vgl. auch Senat vom 14.1.2014, 34 Wx 446/14).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03

    Voraussetzungen für die Löschung einer in ihrer Ausübung auf einen bestimmten

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    a) Die von der Beteiligten beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des am Restgrundstück ... (neu) weiter eingetragenen Gehrechts setzt grundsätzlich eine Bewilligung der Berechtigten (§ 19 GBO) oder aber den Nachweis der behaupteten Unrichtigkeit (§ 22 Abs. 1 GBO) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) voraus (BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Veränderung des herrschenden Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Es hat vielmehr diese Personen selbst namentlich festzustellen und in der Zwischenverfügung zu bezeichnen (BayObLG Rpfleger 1997, 15/16).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Der Rechtsinhalt muss dabei aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundeigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Staudinger/Weber BGB Neubearb. 2017 § 1018 Rn. 88 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Bei der Auslegung dieses Grundbuchinhalts ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und den Verkehrsschutz vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abzustellen, wie er sich aus dem Grundbuch und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt; außerhalb der Bewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; BGH NJW 2002, 3021/3022; FGPrax 2015, 5; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 30/83

    Zur ausreichend bestimmten Bezeichnung einer verkauften Teilfläche

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Eine rechtsgeschäftliche Begrenzung des Ausübungsbereichs eines Gehrechts auf denjenigen Bereich des belasteten Grundstücks, der zur Ausübung des Rechts "entlang der Grundstücksgrenze ...b" erforderlich (nicht lediglich zweckdienlich; vgl. Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris) ist, knüpft an objektive Umstände einer realen Situation an (siehe etwa BayObLG DNotZ 1985, 44).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 29/87

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage; Grunddienstbarkeit auf Entnahme

    Auszug aus OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
    Denn bei dauerhaftem nachträglichem Fortfall des Vorteils (§ 1019 BGB) erlischt die Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 1988, 1229; Palandt/Herrler § 1019 Rn. 1).
  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts

  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit eines Anspruchs auf Eintragung von

  • OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14

    Grundbuchbeschwerde: Pfandfreigabe einer Grundstücksteilfläche bei Belastung des

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2019 - 5 W 9/19

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches nach mehrfacher Teilung des belasteten

    Nach herrschender Meinung kommt es zu einer auch rechtlichen Beschränkung des Ausübungsbereichs, wenn die Ausübung an dem in Frage stehenden Grundstücksteil dauernd unmöglich ist (OLG München, NotBZ 2013, 195; vgl. Staudinger/Weber (2017) BGB § 1026, Rn. 6); dies muss in der Form des § 29 GBO nachgewiesen oder offensichtlich sein (OLG München, a.a.O.: "in bestimmten Konstellationen... zweifelsfrei feststellbar"; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 34 Wx 16/17, juris).
  • OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17

    Zwischenverfügung von Grundbuchrechtspfleger- Beanstandung eines

    Im ersteren Fall sind mit Blick auf die notwendige Bestimmtheit dinglicher Rechte der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und gegebenenfalls die nach § 874 BGB in Bezug genommene Eintragungsbewilligung maßgeblich (vgl. BGHZ 113, 374; BGH NJW 2002, 3021; OLG München, Beschluss vom 08.05.2017, Az.: 34 Wx 16/17, juris).
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