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   OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19 Bau   

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https://dejure.org/2019,13834
OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19 Bau (https://dejure.org/2019,13834)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2019 - 20 U 124/19 Bau (https://dejure.org/2019,13834)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 20 U 124/19 Bau (https://dejure.org/2019,13834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2, § 204 Abs. 2 Satz 1, § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 640
    Zur konkludenten Abnahme einer eingebauten Heizungs- und Warmwasseranlage

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Konkludente Abnahme einer Heizungsanlage

  • ra.de
  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag - stillschweigende Abnahme einer Heizungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen betreffend eine Heizungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizung sieben Wochen im Betrieb: Leistung abgenommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abnahme einer Heizungsanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abnahme einer Heizungsanlage durch schlüssiges Verhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abnahme von Werkleistungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heizung sieben Wochen in Betrieb: Leistung abgenommen! (IBR 2019, 546)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19
    Gerechnet von der Aufnahme der Nutzung ist eine gewisse Nutzungszeit erforderlich, vor deren Ablauf die Billigung des Werks redlicherweise nicht zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 20. September 1984, VII ZR 377/83, juris Rn. 11).

    Welcher Zeitraum insofern als angemessen anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von Art und Umfang des Werks, das in Gebrauch genommen wird (BGH, Urteil vom 20. September 1984, VII ZR 377/83, juris Rn. 12).

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

    Auszug aus OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19
    So wurde hinsichtlich der Erstellung und Installation einer Software eines Getränkeautomaten eine ausführliche Erprobung mit fehlerfreiem Lauf aller Programme und zufriedenstellend verlaufener Probe der Produktion für ausreichend erachtet (Hanseatisches OLG, Urteil vom 9. August 1985, juris), bei einer im Sommer in Betrieb genommenen Wärmepumpe zwei Monate (OLG Köln, SFH, Nr. 13 zu § 640 BGB, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rn. 1826), bei Bodenverlegearbeiten "maximal" zwei Monate (OLG Düsseldorf, I-22 U 165/15, juris Rn. 10 mwN), bei einer Tragwerksplanung drei Monate (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, VII ZR 64/09, juris Rn. 24) und bei Architektenleistungen "nicht mehr" als sechs Monate (BGH, Urteil vom 26. September 2013, VII ZR 220/12, juris Rn. 22).

    Eine derart lange Prüfungszeit lässt zum einen das bei Bemessung der Frist auch zu beachtende Interesse des Unternehmers, den Zeitpunkt der konkludenten Abnahme nicht unangemessen nach hinten zu verschieben, gänzlich außer Acht (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. September 2013, VII ZR 220/12, juris Rn. 20 mwN) und orientiert sich auch nicht an den oben dargestellten, in anderen Fällen von der Rechtsprechung als angemessen angesehenen Prüfungszeiten.

  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen

    Auszug aus OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19
    So wurde hinsichtlich der Erstellung und Installation einer Software eines Getränkeautomaten eine ausführliche Erprobung mit fehlerfreiem Lauf aller Programme und zufriedenstellend verlaufener Probe der Produktion für ausreichend erachtet (Hanseatisches OLG, Urteil vom 9. August 1985, juris), bei einer im Sommer in Betrieb genommenen Wärmepumpe zwei Monate (OLG Köln, SFH, Nr. 13 zu § 640 BGB, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rn. 1826), bei Bodenverlegearbeiten "maximal" zwei Monate (OLG Düsseldorf, I-22 U 165/15, juris Rn. 10 mwN), bei einer Tragwerksplanung drei Monate (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, VII ZR 64/09, juris Rn. 24) und bei Architektenleistungen "nicht mehr" als sechs Monate (BGH, Urteil vom 26. September 2013, VII ZR 220/12, juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG München, 08.05.2019 - 20 U 124/19
    So wurde hinsichtlich der Erstellung und Installation einer Software eines Getränkeautomaten eine ausführliche Erprobung mit fehlerfreiem Lauf aller Programme und zufriedenstellend verlaufener Probe der Produktion für ausreichend erachtet (Hanseatisches OLG, Urteil vom 9. August 1985, juris), bei einer im Sommer in Betrieb genommenen Wärmepumpe zwei Monate (OLG Köln, SFH, Nr. 13 zu § 640 BGB, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rn. 1826), bei Bodenverlegearbeiten "maximal" zwei Monate (OLG Düsseldorf, I-22 U 165/15, juris Rn. 10 mwN), bei einer Tragwerksplanung drei Monate (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, VII ZR 64/09, juris Rn. 24) und bei Architektenleistungen "nicht mehr" als sechs Monate (BGH, Urteil vom 26. September 2013, VII ZR 220/12, juris Rn. 22).
  • LG Krefeld, 06.10.2021 - 5 O 147/20
    Dieser Zeitraum berücksichtigt auch eine hinreichende Prüfzeit (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung etwa OLG München Endurteil v. 8.5.2019 - 20 U 124/19, BeckRS 2019, 9398, beck-online).
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