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   OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09   

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https://dejure.org/2009,4586
OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,4586)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2009 - 31 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,4586)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,4586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 56

    BGB § 1767
    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung des Anzunehmenden

  • openjur.de

    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung der Anzunehmenden

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1767
    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung des Anzunehmenden

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Adoption von Erwachsenen wird abgelehnt, wenn finanzielle Motive im Vordergrund stehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1661
  • MDR 2009, 930
  • FamRZ 2010, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.10.2006 - 16 Wx 194/06

    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Vorentscheidung durch

    Auszug aus OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; BayObLG FamRZ 1996, 183).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04

    Ablehnung einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09
    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; BayObLG FamRZ 1996, 183).
  • OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08

    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund

    Auszug aus OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09
    Wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (OLG München MDR 2009, 333; OLG Köln FGPrax 2007, 121; BayObLG FamRZ 1996, 183).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Nicht ausreichend sind das Interesse, sich der bezahlten Pflegeleistungen auch in Zukunft sicher zu sein oder eine Steuerersparnis (OLG München FamRZ 2009, 1336; Palandt-Götz a. a. O., Rn. 7), die finanzielle Absicherung des Anzunehmenden (OLG München FamRZ 2010, 46), andere wirtschaftliche Interessen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 572) oder lediglich freundschaftliche Beziehungen (BayObLG StAZ 1996, 171).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Adoptionsbeschluss wegen Verletzung

    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, Rn. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen

    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, NJW-RR 2009, S. 1661 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, NJOZ 2010, S. 487 ).
  • AG Ellwangen/Jagst, 25.11.2013 - 4 F 226/13

    Eltern-Kind-Verhältnis bei Volljährigen-Verwandtenadoption

    Andere, nicht familienbezogene, vor allem wirtschaftliche Motive dürfen nicht ausschlaggebender Hauptzweck der Adoption sein (vgl. OLG München, FamRZ 2010, 46).

    Dass der Anzunehmende bereits in eine intakte Familie eingebunden ist, spricht ebenfalls tendenziell gegen das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses (vgl. OLG Bamberg, BeckRS 2011, 27589; OLG München, FamRZ 2010, 46; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 94).

    Zweifel hieran gehen zu Lasten der Beteiligten (OLG München, FamRZ 2010, 46).

  • OLG Köln, 29.07.2011 - 4 UF 108/11

    Maßgebliches Recht und Voraussetzungen der Volljährigenadoption

    Anderenfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (so OLG München MDR 2009, 930; BayObLG FamRZ 2005, 546 m. w. N.).
  • AG Siegburg, 20.12.2018 - 350 F 43/18

    Annahme einer Volljährigen (hier: Schwiegertochter) als Kind durch die

    Wenn nach Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, muss der Antrag abgelehnt werden (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2006, Az. 16 Wx 194/06, FamRZ 2007, 1576; OLG München, Beschluss vom 19.12.2008, Az. 31 Wx 49/08, NJW-RR 2009, 591; OLG München, Beschluss vom 08.06.2009, Az. 31 Wx 22/09, FamRZ 2010, 46; Palandt/Götz, 76. Auflage 2017, § 1767 BGB Rn.5; Prütting/Helms/Krause, 3. Auflage 2014, § 192 FamFG Rn. 3; Behrentin, Handbuch Adoptionsrecht, 2017, Rn. 757).
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