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   OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10   

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OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10 (https://dejure.org/2011,25418)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2011 - 7 U 5084/10 (https://dejure.org/2011,25418)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 7 U 5084/10 (https://dejure.org/2011,25418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    GmbH: Eigenkapitalersatz bei einem ausschließlich projektbezogen Darlehen für ein geplantes Bauvorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung des Wertes einer bestellten Sicherheit eines Gesellschafters nur bei Rückzahlung an den Dritten i.R.e. Zuführung des Darlehenswertes im Zeitpunkt der Zuführung von Eigenkapital; Voraussetzungen für die Gewährung des Darlehens durch den Dritten und die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a Abs. 2 a.F; GmbHG § 32b S. 1,2 a.F
    Kapitalerhaltung durch einen Gesellschafter bei Rückzahlung eines von ihm besicherten Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Ebenso wenig trifft die Gesellschafter, auch in der Krise der Gesellschaft, ein Gebot zur Zuführung weiteren Eigenkapitals (vgl. BGHZ 76, 326, 330; 90, 381, 390, 127, 336, 344/345).

    Ergreift nun der Gesellschafter keine der an sich allein in Betracht kommenden Handlungsalternativen, sondern entscheidet sich dazu, der Gesellschaft wie ein außenstehender Dritter durch eine andere Leistung, etwa ein Gesellschafterdarlehen, aus der Krise zu helfen, wird diese Unterstützung nach den §§ 32a und 32b GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzende Leistung bewertet und funktional wie Eigenkapital behandelt (etwa BGHZ 31, 258, 268 ff.; 76, 326, 330; 81, 252, 257; 311, 314/315; 90, 381, 388/389).

    Sie liegt vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite nicht mehr zu marktüblichen Bedingungen ohne Besicherung durch die Gesellschafter Kredit erhalten könnte und ohne die Zuführung von Eigenkapital oder von Gesellschafterdarlehen liquidiert werden müsste (z.B. BGHZ 76, 326, 329/330; 81, 311, 318; 119, 201, 204; 133, 298, 302).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Ebenso wenig trifft die Gesellschafter, auch in der Krise der Gesellschaft, ein Gebot zur Zuführung weiteren Eigenkapitals (vgl. BGHZ 76, 326, 330; 90, 381, 390, 127, 336, 344/345).

    Ergreift nun der Gesellschafter keine der an sich allein in Betracht kommenden Handlungsalternativen, sondern entscheidet sich dazu, der Gesellschaft wie ein außenstehender Dritter durch eine andere Leistung, etwa ein Gesellschafterdarlehen, aus der Krise zu helfen, wird diese Unterstützung nach den §§ 32a und 32b GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzende Leistung bewertet und funktional wie Eigenkapital behandelt (etwa BGHZ 31, 258, 268 ff.; 76, 326, 330; 81, 252, 257; 311, 314/315; 90, 381, 388/389).

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Sie liegt vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite nicht mehr zu marktüblichen Bedingungen ohne Besicherung durch die Gesellschafter Kredit erhalten könnte und ohne die Zuführung von Eigenkapital oder von Gesellschafterdarlehen liquidiert werden müsste (z.B. BGHZ 76, 326, 329/330; 81, 311, 318; 119, 201, 204; 133, 298, 302).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.09.1996, Az. IX ZR 249/95 (veröffentlicht in: NJW 1996, 3203), wonach eine Privilegierung projektbezogener Einzelmaßnahmen nicht gerechtfertigt ist.

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Dabei macht es aus Sicht der Gesellschaft und ihrer Gläubiger keinen Unterschied, ob der Gesellschafter in der Krise eigene Darlehensmittel zuführt oder lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellt, ohne die ein außenstehender Dritte der GmbH kein Darlehen gewähren würde (so BGHZ 67, 171, 182; BGH ZIP 1998, 1437, 1438; 2004, 1049, 1053; 2005, 659, 660; 2006, 243, 244/245; NJW 2009, 1277, 1278).

    Der Erstattungsanspruch ergibt sich auch nicht aufgrund der nach Art. 103d Satz 1 EGInsO weitergeltenden Rechtsprechungsregeln analog §§ 30, 31 GmbHG a.F. (vgl. BGH NJW 2009, 1277, 1278/1279), weil das Darlehen der H.Bank vom 28.06.2002 und die vom Beklagten gestellten Sicherheiten keinen eigenkapitalersetzenden Charakter (siehe unter 1.) haben.

  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Ergreift nun der Gesellschafter keine der an sich allein in Betracht kommenden Handlungsalternativen, sondern entscheidet sich dazu, der Gesellschaft wie ein außenstehender Dritter durch eine andere Leistung, etwa ein Gesellschafterdarlehen, aus der Krise zu helfen, wird diese Unterstützung nach den §§ 32a und 32b GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzende Leistung bewertet und funktional wie Eigenkapital behandelt (etwa BGHZ 31, 258, 268 ff.; 76, 326, 330; 81, 252, 257; 311, 314/315; 90, 381, 388/389).
  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Dabei macht es aus Sicht der Gesellschaft und ihrer Gläubiger keinen Unterschied, ob der Gesellschafter in der Krise eigene Darlehensmittel zuführt oder lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellt, ohne die ein außenstehender Dritte der GmbH kein Darlehen gewähren würde (so BGHZ 67, 171, 182; BGH ZIP 1998, 1437, 1438; 2004, 1049, 1053; 2005, 659, 660; 2006, 243, 244/245; NJW 2009, 1277, 1278).
  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 104/77

    Stehenlassen von Darlehen als Eigenkapitalersatz

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Gesellschaftern einer GmbH ist es weder verboten, die Gesellschaft mit Darlehen statt mit Eigenkapital zu finanzieren, noch ersetzt jedes Gesellschafterdarlehen haftendes Eigenkapital (vgl. BGHZ 75, 334, 337; BFH GmbHR 1987, 449; DB 1992, 763, 765).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Ergreift nun der Gesellschafter keine der an sich allein in Betracht kommenden Handlungsalternativen, sondern entscheidet sich dazu, der Gesellschaft wie ein außenstehender Dritter durch eine andere Leistung, etwa ein Gesellschafterdarlehen, aus der Krise zu helfen, wird diese Unterstützung nach den §§ 32a und 32b GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzende Leistung bewertet und funktional wie Eigenkapital behandelt (etwa BGHZ 31, 258, 268 ff.; 76, 326, 330; 81, 252, 257; 311, 314/315; 90, 381, 388/389).
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Sie liegt vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite nicht mehr zu marktüblichen Bedingungen ohne Besicherung durch die Gesellschafter Kredit erhalten könnte und ohne die Zuführung von Eigenkapital oder von Gesellschafterdarlehen liquidiert werden müsste (z.B. BGHZ 76, 326, 329/330; 81, 311, 318; 119, 201, 204; 133, 298, 302).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 93/85

    Vorbereitung eines Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung - Kapitalersetzender

    Auszug aus OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10
    Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn, wie es das Gesetz formuliert, ein Zeitpunkt erreicht ist, in dem die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätten, die Sicherheit also im Zeitpunkt der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft gewährt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1986, 834, 835; NJW 1988, 824; GmbHR 1992, 367, 368; 1995, 381, 382; 1996, 198, 199; 199, 200/201; OLG München GmbHR 2006, 814, 815).
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

  • BGH, 06.07.1998 - II ZR 284/94

    Zusammentreffen von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und

  • BGH, 23.02.2004 - II ZR 207/01

    Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03

    Verbotene Rückgewähr von Einlagen durch Tilgung einer durch eine

  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

  • BFH, 05.02.1992 - I R 127/90

    Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG

  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 168/91

    Eigenkapitalersetzender Charakter eines selbständigen Schuldversprechens bei GmbH

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