Rechtsprechung
OLG München, 08.06.2017 - Verg 14/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GWB § 78, § 175 Abs. 2
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde bei offenem Verfahrensausgang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde bei offenem Verfahrensausgang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
- rechtsportal.de
GWB § 78 ; GWB § 175 Abs. 2
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerde zurückgenommen: Beschwerdeführer muss Verfahrenskosten tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16
- OLG München, 08.06.2017 - Verg 14/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13
Kartellverwaltungssache: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde
Auszug aus OLG München, 08.06.2017 - Verg 14/16
Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Beschwerdeführerin aufzuerlegen, wenn die Beschwerdeführerin bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, ihre Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (BGH Beschluss vom 16.3.2015 - KVR 75/13, BeckRS 2015, 6128, beck-online; OLG Bremen vom 27.11.2012, Verg 2/12).