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   OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04   

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https://dejure.org/2004,12495
OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04 (https://dejure.org/2004,12495)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2004 - 19 U 1980/04 (https://dejure.org/2004,12495)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 19 U 1980/04 (https://dejure.org/2004,12495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines Pfandrechts an einer Internet-Domain; Anspruch auf Auskehrung des Erlöses; Ansehung eines übertragbaren Vermögensrechts als Vermögensgegenstand; Funktion von Domainnamen; Anfechtung der Sicherung einer bestehenden Forderung; Anfechtbarkeit eines die ...

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 17, 132 ff; BGB §§ 166, 1273
    Verzicht auf fristlose Kündigung des Darlehensvertrags als entgeltliche Gegenleistung für Pfandrechtsbestellung im Rahmen der Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2451
  • K&R 2004, 496
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Die Inkongruenz wird aber nur durch einen bestimmten Sicherungsanspruch ausgeschlossen, der auf einen von vornherein individualisierbaren Gegenstand gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1999, 645 [BGH 03.12.1998 - IX ZR 313/97] zu § 30 f. KO, § 10GesO).

    Im Übrigen ist das bloße "Stehenlassen" der Darlehensforderung gerade dann keine ausgleichende Gegenleistung für deren Absicherung, wenn sie " im Falle der Fälligstellung ohnehin nicht ohne weiteres hätte durchgesetzt werden können (vgl. BGH NJW 1999, 645 [BGH 03.12.1998 - IX ZR 313/97] zu § 30 f. KO, § 10 GesO).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob die Schuldnerin nach den gesamten Umständen mit einer Abwendung der Insolvenz infolge der Sanierungsbemühungen rechnete (vgl, BGH NJW 1999, 645 [BGH 03.12.1998 - IX ZR 313/97] zu § 30 f. KO, § 10GesO).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Grundsätzlich muss eine Bank mit organisationsbedingter Wissensaufspaltung nämlich ihr Gesamtwissen akten- oder EDV-mäßig so dokumentieren, dass es für alle damit befassten Mitarbeiter verfügbar gehalten und genutzt werden kann (z.B. BGH NJW 2004, 1868).
  • LG Essen, 22.09.1999 - 11 T 370/99

    Pfändung von Domains

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Sie ist veräußerlich, kann gehandelt, vermietet und abgetreten werden und stellt damit auch ein pfändbares Vermögensrecht dar (vgl. Kleespies, GRUR 2002, 764 und Welzel, MMR 2001, 131; ebenso LG Düsseldorf, CR 2001, 468 und LG Essen, GRUR 2000,453 [LG Essen 22.09.1999 - 11 T 370/99]).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Zahlungsunfähigkeit wird nach § 17 Abs. 2 Satz InsO vermutet, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat; bloß vorübergehende Zahlungsstockungen reichen aber auch nach der neuen InsO nicht aus (BGH NJW 2002, 515 [517]).
  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Deren Rechtsnatur bestimmt zugleich die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Hilfsgeschäfte mit (BGH NJW 1990, 2626 zu § 32 KO).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2001 - 25 T 59/01

    Domainpfändung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Sie ist veräußerlich, kann gehandelt, vermietet und abgetreten werden und stellt damit auch ein pfändbares Vermögensrecht dar (vgl. Kleespies, GRUR 2002, 764 und Welzel, MMR 2001, 131; ebenso LG Düsseldorf, CR 2001, 468 und LG Essen, GRUR 2000,453 [LG Essen 22.09.1999 - 11 T 370/99]).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785;  1999, 1387) [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 313 Rn. 27)-wird hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Ein derartiges Interesse ist im Verhältnis zwischen Tochter- und Muttergesellschaft regelmäßig vorhanden (BGH NJW 1998, 2592 = ZIP 1998, 793).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 1992, 2421 (=ZIP 1992, 1089) zu § 3 AnfG ausgeführt, dass zwar die Sicherung einer fremden Schuld regelmäßig eine unentgeltliche Verfügung zu Gunsten des Sicherungsnehmers sei, wenn der Sicherungsgeber zur Bestellung der Sicherheit nicht aufgrund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung gehalten war.
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785;  1999, 1387) [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 313 Rn. 27)-wird hierzu Folgendes ausgeführt:.
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