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   OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12 Kost   

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https://dejure.org/2013,16350
OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12 Kost (https://dejure.org/2013,16350)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2013 - 34 Wx 455/12 Kost (https://dejure.org/2013,16350)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 34 Wx 455/12 Kost (https://dejure.org/2013,16350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Bewertung einer durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesicherten Immissionsdul-dungsverpflichtung von Grundstücksanliegern gegenüber dem Betreiber von Bahnanlagen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Verfahrenswerts der Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung einer Immissionsduldungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenswert der Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung einer Immissionsduldungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2013, 710
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist das Geschäftswertfestsetzungsverfahren schon dadurch eingeleitet, dass Erinnerung mit dem Ziel eingelegt wird, die für die angesetzte Gebühr maßgebliche Wertfestsetzung zu ändern (OLG Hamm FGPrax 2007, 287; Senat vom 11.10.2011, 34 Wx 436/11 kost; vom 30.1.2012, 34 Wx 162/11 kost, vom 9.5.2012, 34 Wx 148/12 kost).

    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (zu allem OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).

  • OLG München, 20.09.2007 - 32 Wx 138/07

    Geschäftswert für Eintragung eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Der Wert ist vielmehr, da er auch sonst nicht feststeht, gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen, sofern ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen; wenn solche fehlen, kommt eine Geschäftswertfestsetzung nach § 30 Abs. 2 KostO in Betracht (BayObLG JurBüro 1982, 1385; 1983, 1553; 1985, 1384; siehe auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294 für Wohnungsbesetzungsrecht).

    Vielmehr kann insoweit die Vermögenssituation der Beteiligten (zu 1), der Umfang der betroffenen Flächen und deren Lage im Ortsbereich sowie der durch die Dienstbarkeit "versteinerte" Schutz davor, etwaige Abwehrmaßnahmen ergreifen oder Ausgleichsleistungen erbringen zu müssen, einbezogen und der damit eröffnete Spielraum ausgeschöpft werden (vgl. z. B. Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 30 Rn. 55; Reimann in Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 30 Rn. 108; auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294; OLG München - 31. ZS - FGPrax 2005, 227/229).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 20 W 35/02

    Wertfestsetzung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Eine in solcher Weise begründete Erinnerung ist als Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Geschäftswerts zu behandeln und zu verbescheiden (vgl. auch OLG Frankfurt vom 13.2.2003, 20 W 35/02 bei juris).
  • OLG Hamm, 04.05.1992 - 15 W 304/91
    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (zu allem OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).
  • OLG München, 09.06.2005 - 31 Wx 8/05

    Unzulässige Bezeichnung der Gesellschaft nach Versicherungsaufsichtsgesetz -

    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Vielmehr kann insoweit die Vermögenssituation der Beteiligten (zu 1), der Umfang der betroffenen Flächen und deren Lage im Ortsbereich sowie der durch die Dienstbarkeit "versteinerte" Schutz davor, etwaige Abwehrmaßnahmen ergreifen oder Ausgleichsleistungen erbringen zu müssen, einbezogen und der damit eröffnete Spielraum ausgeschöpft werden (vgl. z. B. Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 30 Rn. 55; Reimann in Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 30 Rn. 108; auch OLG München - 32. ZS - FGPrax 2007, 294; OLG München - 31. ZS - FGPrax 2005, 227/229).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 08.07.2013 - 34 Wx 455/12
    Weist das Abhilfeverfahren derartige - schwerwiegende - Mängel auf, so kann das Beschwerdegericht, unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (z.B. Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 009/10 = RNotZ 2010, 397).
  • OLG München, 28.03.2014 - 34 Wx 383/13

    Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkten

    Zur Bewertung einer durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesicherten Immissionsduldungsverpflichtung von Grundstücksanliegern gegenüber dem Betreiber von Bahnanlagen (Ergänzung zu Senat vom 8.7.2013, 34 Wx 455/12 Kost).

    20 1. In der Entscheidung vom 8.7.2013 (Az. 34 Wx 455/12 Kost) hat der Einzelrichter ausgeführt:.

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