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   OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15   

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https://dejure.org/2016,20789
OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15 (https://dejure.org/2016,20789)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2016 - 10 U 3138/15 (https://dejure.org/2016,20789)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 10 U 3138/15 (https://dejure.org/2016,20789)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess; Anforderungen an die Substantiierung des entgangenen Verdienstes eines freiberuflich tätigen Geschädigten

  • rewis.io

    Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess; Anforderungen an die Substantiierung des entgangenen Verdienstes eines freiberuflich tätigen Geschädigten

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verkehrsunfall

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gutachteneinholung bei leichtesten Verletzungen nur zum Nachweis der fehlenden Verletzung / Schätzung des Verdienstausfallschadens erfordert Darlegung der abzuziehenden Kosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leichte Prellungen von über zwei Wochen aufgrund unverschuldeten Verkehrsunfalls rechtfertigen Schmerzensgeld von 250 EUR - Kein höheres Schmerzensgeld aufgrund Geringfügigkeit der Verletzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (45)

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3249/10

    Schmerzensgeld: Bemessung bei einer dem Alter des Geschädigten nicht

    Auszug aus OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    RG, Urt. v. 17.11.1882 - RGZ 8, 117 [118] und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068 [1069]; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 154/06 [juris]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    RG, Urt. v. 17.11.1882 - RGZ 8, 117 [118] und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068 [1069]; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 154/06 [juris]; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393 [398]; BGH WM 1986, 622 [623]; NZV 2001, 210 [211]), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661 [663]).

    Dabei kann und darf das Gericht auch solche Umstände berücksichtigen, die ihm sonst bekannt geworden sind, ohne dass es einer Verhandlung darüber oder einer etwaigen Befragung der Parteien nach § 139 ZPO bedarf (BGHZ 29, 393 [400]; BGH VersR 1960, 786 [788]).

    Unzulässig und unmöglich ist eine derartige Entscheidung nur dann, wenn wegen Fehlens hinreichender Anhaltspunkte eine Grundlage für eine Schätzung nicht zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen vollends in der Luft schweben würde (BGHZ 29, 393 [400]; 54, 45 [55]), oder wenn die Ursächlichkeit des haftungsbegründenden Ereignisses für den behaupteten Gewinnentgang nicht wahrscheinlich ist (BGH NJW 1964, 661 [663]).

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Bei der Bemessung sind sämtliche objektiv, nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (BGH, 20. Januar 2015 - VI ZR 27/14 - OLG München, 8. Juli 2016 - 10 U 3138/15 - vgl. auch den Praxistext von Schah Sedi, ZfS 17, 363).
  • OLG Braunschweig, 11.05.2018 - 9 U 18/17

    Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters nach Erteilung des Zuschlags im

    Erscheinen die dargelegten Anknüpfungstatsachen als nicht ausreichend für den gesamten entgangenen Gewinn, so ist ein Mindestschaden zu schätzen, sofern eine Schadensschätzung nicht völlig in der hängen würde (MüKo-Oekter, BGB, 7. Auflage, § 252 BGB, Rn.38; OLG München, Urteil vom 08.07.2016 - 10 U 3138/15, Rn. 40, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Bei der Bemessung des Schmerzensgelds sind sämtliche objektiv, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (BGH 10.7.18 - VI ZR 259/15 - 20.1.15 - VI ZR 27/14 - OLG München 8.7.16 - 10 U 3138/15 - OLG Naumburg 10.7.14 - 2 U 101/13 - BGH NJW 88, 2301; OLG Celle 16.9.09 - 14 U 71/06 - vgl. auch der Praxistext von Schah Sedi ZfS 17, 363).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Bei der Bemessung sind sämtliche objektiv, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (BGH 10.7.18 - VI ZR 259/15 - 20.1.15 - VI ZR 27/14 - OLG München 8.7.16 - 10 U 3138/15 - OLG Naumburg 10.7.14 - 2 U 101/13 - BGH NJW 88, 2301; OLG Celle 16.9.09 - 14 U 71/06 - vgl. auch der Praxistext von Schah Sedi ZfS 17, 363).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 168/18

    Mietzahlungsklage: Berücksichtigung der Mietminderung bei Geltendmachung im

    Dies entspricht im Falle der Schadens schätzung der ganz hM (vgl. z.B. OLG Braunschweig NZI 2018, 575; OLG München NJOZ 2017, 881 Rn. 37; MüKoZPO/Prütting, 5. Aufl. 2016, ZPO § 287 Rn. 14), gilt aber auch in sonstigen Fällen der richterlichen Schätzung gem. § 287 ZPO.
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