Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75325
OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16 Bau (https://dejure.org/2016,75325)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2016 - 28 U 1483/16 Bau (https://dejure.org/2016,75325)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2016 - 28 U 1483/16 Bau (https://dejure.org/2016,75325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Hausdachsanierung - Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • rewis.io

    Mängel am Bau einer WEG-Anlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führt eine "Luxussanierung" zum Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Der Mangel ist behoben": Verjährung der Mängelansprüche beginnt neu! (IBR 2019, 131)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 119/10

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung oder Neuherstellung vor der

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Im Urteil vom 7.3.2013 (VII ZR 119/10) hat der BGH bekräftigt, dass der Auftraggeber, der "sich sachkundig [hat] beraten lassen, [...] regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen [kann], die ihm auf Grund dieser Beratung entstanden sind.

    der Frage, wer das Prognoserisiko trägt, wenn ein sachverständig beratener Besteller bestimmte Arbeiten in Auftrag gibt, die ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger später für nicht erforderlich hält oder deren Erforderlichkeit nicht eindeutig aufklärbar ist, enthält die Entscheidung keinen Hinweis darauf, dass der BGH von seiner früheren Rechtsprechung (vom 7.3.2013, VII ZR 119/10) abweichen wollte, wonach der Auftraggeber, der sich sachkundig beraten ließ "regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen [kann], die ihm auf Grund dieser Beratung entstanden sind" und dass das "mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung [...] der Auftragnehmer" trägt, so dass dieser "die Kosten selbst dann zu erstatten [hat], wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen".

    Für den Fall der sachkundigen Beratung hat der BGH (Urteil vom 7.3.2013 - VII ZR 119/10) aber ausgeführt, dass der Besteller, der sich hat.

  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14

    VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Auch das BGH-Urteil vom 25.6.2015 (VII ZR 220/14) ändert bzgl. des Umstandes, dass die Beklagte im vorliegenden Fall das Prognoserisiko zu tragen hat, nichts.

    Dem ist die Beklagtenseite entgegengetreten im Schriftsatz vom 21.9.2015 (Blatt 534 d.A.) dahingehend, dass der BGH im Urteil vom 25.6.2015 (VII ZR 220/14) klargestellt habe, dass zwischen der Erforderlichkeit der Mangelbeseitigungsmaßnahmen und der Erforderlichkeit der damit verbundenen Aufwendungen zu differenzieren sei.

    Wie bereits ausgeführt, enthält die Entscheidung des BGH vom 25.6.2015 (VII ZR 220/14) aber zur Frage, wer das Prognoserisiko zu tragen hat, wenn sich der Besteller vor der Beauftragung einer Ersatzvomahme sachkundig beraten ließ, nichts für den vorliegenden Fall Entscheidendes.

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Wie das Landgericht zutreffend feststellt, steht dem das Urteil des BGH vom 27.7.2006 (VII ZR 276/05) nicht entgegen.

    der Prozessführungsbefugnis geht es um die Auslegung eines konkreten Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft, welche der BGH (auch im Urteil vom 27.7.2006 - VII ZR 276/05) nicht verbietet.

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Aus dem Urteil des BGH vom 21.11.2013 (VII ZR 275/12) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84

    Anspruch auf Erstattung der für die Anbringung von Gussasphalt entstandenen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Es können unter bestimmten Umständen sogar solche erhöhten Kosten erstattungsfähig sein (so z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.1987 - 7 U 112/84).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    So hat die Rechtsprechung z.B. genügen lassen, dass ein Anerkenntnis mit dem Willen des Schuldners demnächst zur Kenntnis des Gläubigers gelangt, mag dies auch auf Umwegen geschehen (ein Zugang nach § 130 BGB ist nicht erforderlich), dass es gegenüber einem Vertreter des Gläubigers oder einer sonstigen Person erklärt wurde, die mit Wirkung für und gegen den Gläubiger zu handeln berufen war, dass es einem Pfändungsgläubiger gegenüber abgegeben wurde, dem die Forderung zur Einziehung überwiesen war oder dass es gegenüber einem Geschädigten erfolgte, obwohl die Forderung auf einen Sozialhilfeträger ubergegangen war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17.6.2008 - VI ZR 197/07).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Im Übrigen trägt der Unternehmer, der durch die mangelhafte Leistung und die Weigerung der Mängelbeseitigung innerhalb der Ihm gesetzten Frist das Risiko gesetzt hat, dass im Rahmen der dann durch den Besteller veranlassten Mängelbeseitigung auch Maßnahmen ergriffen werden, die sich in einer nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen, das so genannte Einschätzungs- und Prognoserisiko." (Ebenso z.B. OLG Oldenburg, Urteil vom 4.8.2015 - 2 U 15/15; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04.).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Der BGH hat dazu z.B. ausgeführt (BGH, Urteil vom 1.3.2005 - VI ZR 101/04): "Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis nach § 208 BGB a.F. ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird [...].
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    Für ein Anerkenntnis nach § 212 BGB ist keine empfangsbedürftige Willenserklärung erforderlich; es "genügt vielmehr jedes zur Kenntnisnahme des Berechtigten bestimmte und geeignete Verhalten" (BGH, Urteil vom 30.9.1993 - VII ZR 136/92).
  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 333/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Aufrechnung des Bestellers mit

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16
    (Vgl. z.B. BGH, Urteil vom 11.6.1992 - VII ZR 333/90: "Der Schädiger hat darzutun, daß und gegebenenfalls in welcher Höhe der Geschädigte einen auszugleichenden Vermögensvorteil erlangt hat [...]" Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 2014, 6. Teil, Rdn. 272: "Die Beweislast für einen anzurechnenden Vorteil trägt der Schädiger".
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und

  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 6/14

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 U 15/15

    Kosten der Ersatzvornahme: Auftragnehmer trägt im VOB-Vertrag das Prognoserisiko!

  • OLG Köln, 31.03.1995 - 19 U 248/94

    Ablieferung bei einer EDV-Anlage, Umfang von Hemmung und Unterbrechung der

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 334/87

    Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Mängeln

  • BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88

    Baumängel: Tragweite des Anerkenntnisses des Auftragnehmers; Hemmung der

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

  • AG Hamburg-Altona, 24.03.2020 - 303c C 6/19

    Instandsetzung

    Für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gelten grundsätzlich die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (OLG München, Beschluss vom 08. August 2016 - 28 U 1483/16 Bau -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht