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   OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16   

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https://dejure.org/2016,23972
OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 (https://dejure.org/2016,23972)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 (https://dejure.org/2016,23972)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2016 - 31 Wx 204/16 (https://dejure.org/2016,23972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rewis.io

    Eintragung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Handelsregister

  • rechtsportal.de

    HGB § 162 Abs. 1
    Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Handelsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eintragung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung eines Nießbrauchs an Kommanditanteil ins Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eintragung der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil ins Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kommanditist, Nießbrauch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Eintragung eines Nießbrauchs an Kommanditanteil ins Handelsregister

  • esche.de (Kurzinformation)

    Unternehmensnachfolge: Nießbrauch an Kommanditanteilen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Keine Handelsregistereintragung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

  • esche.de (Kurzinformation)

    Unternehmensnachfolge: Neues beim Nießbrauch an Kommanditanteilen

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1675
  • ZIP 2016, 66
  • FGPrax 2016, 263
  • WM 2017, 1062
  • DB 2016, 2538
  • NZG 2016, 1064
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.1974 - II ZR 166/72

    Nießbrauch auf Gewinnbezug aus einem Kommanditanteil - Verzicht der

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Bestellung eines Nießbrauch an einem Kommanditanteil rechtlich zulässig ist (Baumbach/Hopt a. a. O. § 105 Rn. 44; BGH BB 1975, 295 ).

    Als bestimmungsgemäßer, dem Nießbraucher zustehender Ertrag ist demgemäß nur der von den Gesellschaftern nach Bildung etwaiger Rücklagen als "Überschuss" erklärte und damit zur Ausschüttung freigegebene Anteil am Gesellschaftsvermögen zu verstehen (BGH BB 1975, 295 ).

    b) Nicht zu den Erträgen oder Gebrauchsvorteilen des Kommanditanteils und der damit verbundenen Gesellschafterstellung des Bestellers gehören die dem Gesellschafter als Ausfluss seiner Mitgliedschaft in der Gesellschaft zustehenden Mitverwaltungsrechte (BGH BB 1975, 295 ).

  • BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69

    Nießbrauch an einem Kommanditanteil

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Inhalt seines Nutzungsrechts sind vor allem die Früchte der Mitgliedschaft des Gesellschafters an der Gesellschaft (BGHZ 58, 316 ).

    Dazu gehören die entnahmefähigen Gewinne einschließlich der Zinsen, die von der Gesellschaft auf die Guthaben der Gesellschafter- Privatkonten gewährt werden (BGHZ 58, 316 ).

    Dagegen hat er keinen Anspruch auf nicht entnahmefähige Gewinne, die als Rücklage auf ein Kapitalkonto gebucht oder zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden (BGHZ 58, 316 ).

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 213/97

    Abstimmungsrecht des Gesellschafters nach Einräumung eines Nießbrauchsrechts am

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Der Nießbraucher erhält zwar ein dingliches Nutzungsrecht, wird aber nicht selbst Gesellschafter (BGH NJW 1999, 571 ; Wertenbruch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn a. a. O. § 105 ff Rn. 228).

    Dies gilt jedenfalls nach der Rechtsprechung des BGH immer für solche Beschlüsse, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen, wozu der BGH auch die Beschlussfassung über den Jahresabschluss zählt (BGH NJW 1999, 571 ).

    Dies folgt letztlich auch daraus, dass die Haftung gemäß § 128 HGB nur den Gesellschafter trifft und eine Zuweisung von Mitverwaltungsrechten ohne gesonderte Vereinbarung die Substanz der Mitgliedschaft in der Gesellschaft berührt (BGH NJW 1999, 571 ; Wertenbruch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn a. a. O. § 105 Rn. 235; Karsten Schmidt ZGR 1999, 601 ff ).

  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    g) Es besteht nach Auffassung des Senats auch kein erhebliches praktisches Bedürfnis und kein über ein allgemeines Informationsinteresse hinausgehendes erhebliches Interesse des Rechtsverkehrs an einer solchen Eintragung (BGH NJW 2015, 1303).

    (2) In der Entscheidung vom 24.02.2015 (BGH GmbHR 2015, 526-531) führt der BGH aus, ein Testamentsvollstreckervermerk gehöre nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in einer Gesellschafterliste (§ 40 Absatz 1 Satz 1 GmbHG), weshalb das Registergericht die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen könne.

  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Insbesondere darf dadurch das Handelsregister nicht unübersichtlich werden oder zu Missverständnissen Anlass geben (BGH NJW 1998, 1071 ).

    (1) Zur Eintragung eines - auch fakultativen - Stellvertreterzusatzes eines GmbH- Geschäftsführers führt der BGH aus, dass sich eine Eintragung des Stellvertreterzusatzes auch nicht damit begründen lässt, dass es für einen Dritten wichtig sein könne zu wissen, ob er mit einem nur stellvertretenden Geschäftsführer in Verbindung trete, weil er sich unter Umständen die Einrede der Arglist entgegenhalten lassen müsse, wenn er die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis des Stellvertreters bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (BGH NJW 1998, 1071 ).

  • OLG Oldenburg, 09.03.2015 - 12 W 51/15

    Handelsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchsrechts an einem

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Der Senat weicht vorliegend von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab, nach der der Nießbrauch an einem Kommanditanteil ins Handelsregister eingetragen werden kann (OLG Stuttgart ZIP 2013, 624 ; OLG Oldenburg NJW-RR 2015, 814 ).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2013 - 8 W 25/13

    Handelsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Der Senat weicht vorliegend von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab, nach der der Nießbrauch an einem Kommanditanteil ins Handelsregister eingetragen werden kann (OLG Stuttgart ZIP 2013, 624 ; OLG Oldenburg NJW-RR 2015, 814 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2009 - 3 Wx 142/09

    Pflicht des Handelsregisters zur Eintragung einer ausländischen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Nur in dem so begrenzten Rahmen können durch Auslegung gesetzlicher Vorschriften, durch Analogie oder richterliche Rechtsfortbildung bestimmte Tatsachen auch ohne gesetzliche Normierung als eintragungsfähig angesehen werden (OLG Düsseldorf ZIP 2010, 227ff ; Schaub in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn a. a. O., Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.1998 - 3 Wx 209/98

    Eintragungfähigkeit des Nießbrauchs am Anteil einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    Sie kann nur eine Schadensersatzpflicht des bestellenden Gesellschafters gegenüber dem Nießbraucher herbeiführen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 619 ).
  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11

    Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten: Eintragung eines

    Auszug aus OLG München, 08.08.2016 - 31 Wx 204/16
    f) Aus der Entscheidung des BGH zur Eintragungsfähigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks bei Dauertestamentsvollstreckung über den Nachlass eines Kommanditisten (BGH ZIP 2012, 623) lässt sich die Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil nicht ableiten.
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später

    aa) Wegen der einschneidenden Rechtsfolgen einer Novation ist bei der Feststellung des Willens, das alte Schuldverhältnis aufzuheben und einen selbstständigen neuen Rechtsgrund zu schaffen, Vorsicht geboten und daher im Zweifel nur von einer Vertragsänderung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07; Urteil vom 27. April 1993 - XI ZR 120/92; OLG Koblenz ZIP 2016, 1675).
  • OLG Köln, 07.10.2019 - 18 Wx 18/19

    Eintragungsfähigkeit der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im

    Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064).

    Zum Teil wird ein die Eintragungsfähigkeit begründendes Informationsbedürfnis verneint, weil der Nießbraucher im Außenverhältnis nicht hafte (OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064 Rn. 23-25; Münchkomm-HGB/K. Schmidt, 4. Aufl. 2016, § 106 Rn. 36; Born in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2014, § 106 Rn. 11; Haas in Röhricht/Graf von Westphalen/Hass, HGB, 5. Aufl. 2019, § 106 Rn. 8).

  • OLG Bamberg, 12.11.2021 - 3 U 20/21

    Nießbrauch, Rechtsnießbrauch, Aufhebung oder Änderung des Nießbrauchs,

    Verletzt der Inhaber des Rechts schuldhaft eine Pflicht aus diesem Schuldverhältnis, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Nießbrauchers nach § 280 Abs. 1 BGB begründen (Fortführung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.1998, 3 Wx 209/98, NZG 1999, 26 Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 08.08.2016, 31 Wx 204/16, NZG 2016, 1064 Rn. 22; OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.1970, 15 W 280/70, OLGZ 1971, 226, 229).

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht angenommen, die Beklagte habe eine gegenüber dem Kläger bestehende Pflicht aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis des Nießbrauchs verletzt und eine solche Pflichtverletzung sei grundsätzlich geeignet, Schadensersatzansprüche des Klägers zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.1998, 3 Wx 209/98, NZG 1999, 26 Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 08.08.2016, 31 Wx 204/16, NZG 2016, 1064 Rn. 22; OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.1970, 15 W 280/70, OLGZ 1971, 226, 229; Bayer, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1071 Rn. 2; MüKo-BGB/Pohlmann, 8. Aufl. 2020, § 1071 Rn. 13).

    Insoweit stehen dem Nießbraucher nicht mehr Rechte zu als dem bestellenden Gesellschafter (OLG München, Beschluss vom 08.08.2016, 31 Wx 204/16, NZG 2016, 1064 Rn. 22).

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